Tricks:
Die Schnäppchenfallen

Händler haben eine Menge Tricks auf Lager, um Kunden zu überzeugen. Käufer sollten diese kennen, um am Ende die echten Sonderangebote zu erwischen

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Gewinn - Tricks:
Die Schnäppchenfallen

Neulich im Möbelhaus: Eine Küche mit Platten, Herd und Kühlschrank kostet statt 699 Euro im einmaligen Abverkauf plötzlich nur noch die Hälfte. Darüber hängt ein Schild: "Mega-Sale", und der ursprüngliche Preis ist durchgestrichen, aber immer noch gut erkennbar. Der neue Preis, 350 Euro, wirkt wahrlich wie ein Schnäppchen. Wer möchte da nicht gleich zuschlagen? So eine Chance bekommt man schließlich nicht so schnell wieder. Von solchen exorbitanten Preisreduktionen sollte man sich nicht allzu sehr beeindrucken lassen, meinen Experten. Denn häufig stecke hier eine ausgeklügelte Verkaufsmethode dahinter: das Geschäft mit den sogenannten Statt-Preisen. Und dabei ist durchaus Vorsicht geboten.

"Werbung mit vergleichenden Preisen wird von zahlreichen Unternehmen als Marketinginstrument eingesetzt", sagt Walter Hager vom Verein für Konsumenteninformation (VKI). Dann heißt es: "jetzt nur 99 Euro statt 199 Euro". Aber: Das, was hier als außergewöhnliche Gelegenheit daherkommt, weiche nur unwesentlich oder gar nicht vom üblichen Preisniveau ab, erklärt der VKI-Experte.

  • Falle mit System Sind die ursprünglichen Preise bewusst hoch angesetzt oder veraltet, handelt es sich häufig um "Mondpreise", wie es in der Fachsprache heißt. Und diese seien eigentlich nicht zulässig. Denn oft fehle eine exakte Erläuterung, auf welchen Ausgangspreis sich die Summe auf dem Abverkaufsschild bezieht, sagt Hager. "Auch im Onlinehandel ist diese Methode häufig zu beobachten", sagt Thorsten Behrens, Projektleiter von Watchlist Internet, einer Info-Plattform der Schlichtungsstelle Internet Ombudsmann. Auch hier setzen Händler mitunter darauf, dass die Käufer die bisherigen wahren Verkaufspreise nicht kennen.
  • Dauertiefstpreis Der VKI hat in einem aktuellen Test ("Konsument" Nr. 8/2017) die Preisentwicklungen bei österreichischen Händlern analysiert und ist zu einem überraschenden Ergebnis gekommen: Speziell bei Sportartikeln und in der Möbelbranche scheint der Ausverkauf gar keine Pause zu machen. Hier werde die Statt-Preis-Methode besonders oft angewandt. Manche Produkte werden dann zuerst mit unrealistisch hohen Preisen versehen und anschließend auf ein akzeptables Niveau reduziert, welches in etwa auf der Höhe des empfohlenen Verkaufspreises des Herstellers liegt. Im VKI-Test wurden Produkte sechs österreichischer Handelsunternehmen verglichen. News hat alle angeschrieben. Auf den Test angesprochen, wollte uns nur der Sporthändler Hervis antworten: "Im Falle der vom VKI getesteten Produkte handelt es sich zum Teil um Modelle, welche ausschließlich bei Hervis im Sortiment erhältlich waren, und dementsprechend sind diese mit anderen Anbietern nur bedingt vergleichbar", sagt Hervis-Geschäftsführer Alfred Eichblatt. Dass Hervis schon zu Beginn der Saison Artikel günstiger anbieten könne, liege an der günstigen Kostenstruktur und an den großen Mengen, die Hervis einkaufe, erklärt Eichblatt.
  • Der Ankereffekt "Bei Statt-Preisen sollte man generell hellhörig werden", sagt Hager, "egal, ob die Preise deutlich vom Originalpreis abweichen oder nicht." Denn psychologisch wirken durchgestrichene Preise immer. Man spricht vom sogenannten Ankereffekt. Psychologische Tests zeigen nämlich, dass sich das Urteil, beispielsweise über einen Kaufpreis, an einem willkürlichen "Anker", zum Beispiel an einem Ursprungspreis, orientiert. Ein Produkt kann uns also durchaus günstiger vorkommen, wenn es mit einem hohen Ausgangspreis beworben wird. Auch wenn der tatsächliche Wert der Ware nur so hoch ist wie der reduzierte Preis. Aber dürfen Händler das?
  • Was ist erlaubt? Preisvergleiche sind in Österreich grundsätzlich zulässig, sofern sie nicht unlauter oder irreführend sind. Einem Durchschnittskunden muss also klar sein, um welche Preise es sich bei den Angaben handelt, und es darf nur Gleiches mit Gleichem verglichen werden. Wichtige Informationen zur Preisgestaltung im Kleingedruckten zu verstecken, ist nicht erlaubt. Das Beispiel "99 Euro statt 199 Euro" ohne zusätzliche Erklärung wie "vom empfohlenen Herstellerpreis" sei unzulässig, sagt Hager. Bemerken Kunden nach ihrem Einkauf, dass sie das Produkt nicht billiger, sondern eigentlich zu einem Normalpreis gekauft haben, können sie gerade bei teureren Anschaffungen eine Irrtumsanfechtung in Betracht ziehen.
  • Online vergleichen Von plakativen Reduktionen sollten sich Konsumenten also nicht verführen lassen. "Wer wirklich sparen will, sollte die Preise unbedingt vergleichen", sagt Behrens. Das ist heute im Internet gut möglich. Erst dann hat man einen Überblick über das allgemeine Preisniveau.

Kommentare

Diese "statt" Preise sind doch alle nur Kundentäuschung. Denn in manchen Prospekten gibt es gar keine Anderen. Die Super- Handelsketten hätten ja nur Defizite, Also Täuschung der Kunden.

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