Online-Möbelkauf:
Wackelige Angelegenheit

So umgehen Sie Konsumentenfallen

Immer mehr Menschen bestellen einzelne Möbel oder sogar ihre ganze Wohnungseinrichtung im Netz. Mit diesen Tipps stellen Sie sicher, dass bei der Lieferung auch alles glatt läuft

von Gewinn - Online-Möbelkauf:
Wackelige Angelegenheit © Bild: shutterstock

Kunden der Möbelkette Kika/Leiner mussten Anfang dieses Jahres zittern. Nachdem das südafrikanische Mutterunternehmen Steinhoff wegen eines Bilanzskandals in die Bredouille geraten war, kursierten in Österreich sogar Gerüchte über eine mögliche Insolvenz von Kika/Leiner. Käufer, die online bereits Möbel bestellt hatten und auf ihre Lieferung warteten, waren verunsichert. Nun hat sich die Lage von Kika/Leiner nach einer Finanzspritze und dem Verkauf des Flagship-Stores auf der Mariahilfer Straße vorerst wieder entspannt. Aber welche Rechte haben Kunden beim Möbelkauf im Netz? Und was ist zu tun, wenn ein Unternehmen tatsächlich zahlungsunfähig wird? Hier einige Tipps.

Lieferfrist vereinbaren

Die Lieferfrist bei Möbelbestellungen ist Vereinbarungssache. Man sollte diese bei der Bestellung auf jeden Fall schriftlich festhalten. "Wird diese nicht eingehalten, ist das Unternehmen in Lieferverzug", erklärt Gabriele Zgubic, Konsumentenschützerin der Arbeiterkammer Wien. Kunden können in diesem Fall aber nicht sofort aus dem Vertrag aussteigen, sondern müssen dem Unternehmer schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. In diesem Rahmen sollten sie erklären, dass sie vom Vertrag zurücktreten, wenn die Ware bis dahin nicht angekommen ist, erklärt Maria Ecker vom Verein für Konsumenteninformation. Verstreicht die Frist ohne Lieferung durch die Möbelfirma, muss man die spätere Erfüllung des Vertrags nicht mehr akzeptieren. In diesem Fall gibt es auch Geld zurück. Wer ganz sicher gehen möchte, könne schon bei Vertragsabschluss mit dem Unternehmen einen pauschalierten Schadenersatz für den Fall des Lieferverzugs vereinbaren. Hier gelten fünf Prozent Preisabzug je angefangener Woche als üblich. "Unserer Erfahrung nach zeigen sich Unternehmen bei Lieferverzug durchaus kulant, um einen Vertragsrücktritt des Kunden zu vermeiden", sagt Ecker.

Richtig reklamieren

Kommt das Möbelstück zwar an, ist aber beschädigt, kann sich der Kunde auf das Gewährleistungsrecht berufen. Je nach Mangel kann der Verbraucher eine kostenlose Reparatur oder einen Umtausch des Produktes verlangen. Zuerst sollte man aber persönlich mit dem Möbelunternehmen sprechen und dieses zum Austausch oder zur Reparatur auffordern. Kommt die Firma der Forderung nicht nach, kann man per eingeschriebenem Brief den Gewährleistungsanspruch geltend machen. In speziellen Fällen gibt es auch eine Preisminderung oder Geld zurück. Etwa dann, wenn eine Reparatur oder ein Austausch nicht möglich ist oder das Möbelhaus die Reparatur nicht ordentlich durchführt.

Rücktrittsrecht nutzen

Bestellt man online ein Möbelstück und möchte es doch wieder zurückgeben, weil es nicht passt, so hat man 14 Tage ab Erhalt der Ware dafür Zeit. Online gilt nämlich - im Gegensatz zum Kauf in der Filiale -das gesetzliche Rücktrittsrecht, das den Kunden dazu befähigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Wenn nichts anderes vereinbart ist, zahlt der Kunde die Versandkosten jedoch selbst, was bei Möbeln teuer kommen kann. In manchen Fällen übernimmt das Unternehmen die Kosten auch freiwillig. Fragen lohnt sich in jedem Fall.

Hohe Anzahlung meiden

Wird ein Möbelhaus tatsächlich insolvent, fällt die geleistete Anzahlung in die Konkursmasse, erklärt AK-Expertin Zgubic. Man könne sich dann nur im Konkursverfahren mit der Forderung anmelden. Die Möbel werden allerdings nicht mehr geliefert. "Daher sollte man darauf achten, nicht zu viel anzuzahlen und bei langen Lieferfristen die Anzahlung zu verhandeln", sagt die Konsumentenschützerin.

Für einige Möbelhändler gehören Filialen bereits der Vergangenheit an. Reine Online-Möbelhäuser wie Home24 oder Monoqi drängen vermehrt auf den Markt. Neben Fremdmarken haben diese Häuser auch viele Eigenmarken im Sortiment, wie eine Sprecherin von Home24 erklärt. Sie rät, bei Online-Möbelhäusern auf die Produktbewertungen zu achten, um dubiose Seiten zu entlarven. Auch die Zahlungsmodalitäten können einen Hinweis auf Betrüger geben. Bei Beschwerden, ob beim Online-Kauf oder beim Shopping in der Filiale, können sich verärgerte Kunden in jeden Fall an den Verein für Konsumenteninformation oder die Arbeiterkammer wenden.