Gesellschaft mit beschränkter Haftung:
FMA bietet Anlegern keinen Schutz mehr

Immunität im Bankenrettungspaket verankert Kleinanleger gehen bei Schäden künftig leer aus

Mitten in der schlimmsten Finanzkrise seit Jahrzehnten beseitigt ein Gesetz die Haftung der Finanzmarktaufsicht für Schäden von Privatanlegern.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung:
FMA bietet Anlegern keinen Schutz mehr

Wenn es um die Sanierung der österreichischen Bankenlandschaft geht, ist dem Staat nichts zu teuer. Im Eilverfahren wurde ein 100-Milliarden-Euro-Paket geschnürt, um die Finanzbranche vor existenzgefährdenden Schäden zu schützen. Offenbar wird dafür beim Anlegerschutz gespart. Mit dem gleichen Gesetz, das die Banken mit Milliarden unterstützt, wird Anlegern die Chance auf Entschädigungen für Fehler der Finanzmarktaufsicht (FMA) genommen. Damit sollen künftig Fälle wie Amis, bei dem der FMA Zahlungen in Millionenhöhe drohen, von vornherein ausgeschlossen sein.

In Nebensatz versteckt
Die brisante Gesetzesnovelle ist in einem unauffälligen Nebensatz des Rettungspakets versteckt. Im § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Finanzmarktaufsicht wird eingefügt: „Schäden im Sinne dieser Bestimmung sind solche, die Rechtsträgern unmittelbar zugefügt wurden, die der Aufsicht nach diesem Bundesgesetz unterliegen.“ Der Satz hat es in sich: Mit einem Federstrich werden alle Ansprüche von Privatanlegern an die FMA beseitigt. Eine Haftpflicht besteht ab sofort nur noch für Schäden, die Banken, Versicherungen oder andere Finanzinstitute durch die Tätigkeit der Aufsicht erleiden. Bruno Rossmann, Finanzsprecher der Grünen, ist empört: „Das ist eine Riesensauerei. Die Banken werden mit 100 Milliarden ohne strenge Auflagen geschützt, Kleinanleger gehen dafür in Zukunft leer aus.

Staat ist nicht privat
Jede Privatperson haftet für Schäden, die sie anrichtet, der Staat macht für sich selbst in einem wichtigen Punkt eine Ausnahme.“ Die Gesetzesänderung wird just zu einem Zeitpunkt vorgenommen, in dem der FMA eine Verurteilung droht. In zweiter Instanz gab das Oberlandesgericht Wien im Juli einer Kosmetikerin Recht, die von der FMA Entschädigung für Verluste aus einer 50.000-Euro-Veranlagung in Amis-Wertpapiere verlangt. Durch den Amis-Konkurs dürfte ein Großteil ihres Geldes unwiederbringlich verloren sein. Da das Gericht eine ordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof (OGH) nicht zugelassen hat, bleibt als letzte Hoffnung für die FMA der Antrag auf außerordentliche Revision beim OGH. Eine Entscheidung darüber könnte im März 2009 fallen.

Musterprozess für 16.000 Amis-Kunden
Für die FMA geht es nicht nur um ein paar Tausender. Der anhängige Fall ist ein Musterprozess, an den sich bei Erfolg bis zu 16.000 Amis-Kunden anhängen könnten. Insgesamt droht Amis-Opfern ein Schaden zwischen 50 und 80 Millionen Euro – je nach dem, wie viel noch aus der Konkursmasse gerettet werden kann. Letztlich könnte der Staat für sämtliche ungedeckten Verluste aufkommen müssen, weil der Fall Amis noch vor der jüngsten Gesetzesänderung geschehen ist. Benedikt Wallner von der Wiener Kanzlei Deinhofer, Petri, Wallner, der den Fall als Rechtsanwalt vertritt, sieht gute Aussichten, auch in der letzten Instanz zu gewinnen: „In der Revisionsschrift wird zwar argumentiert, dass keine Haftung bestehe. Aber wenn das so wäre, hätte man ja nicht jetzt das Gesetz ändern müssen.“

Haftungs-Immunität kein Einzelfall
Allerdings ist die Immunität der FMA kein Einzelfall. In Deutschland wurden Haftungsansprüche gegen die Aufsichtsbehörde BaFin schon seit längerem ausgeschlossen. In anderen Staaten wie Luxemburg, einem Schauplatz im Amis- Skandal, ist die Haftung wesentlich eingeschränkter als bisher in Österreich. Experten befürchteten daher, dass künftig auch ausländische Geschädigte in Österreich klagen könnten, wenn eine Causa einen Bezug zu Österreich hat. Um das zu verhindern, wird jetzt die Haftung ganz ausgeschlossen.

Schutz bis 20.000 Euro
Einziger möglicher Lichtblick für Anleger: Die Anlegerentschädigung für Wertpapierfirmen (AeW) soll künftig reformiert werden. Eine entsprechende Absichtserklärung ist Teil des Bankenpakets. Dabei geht es allerdings nicht nur um den Schutz der Anleger, sondern auch der Branche der Vermögensverwalter und Wertpapierfirmen. Bei der AeW handelt es sich um ein Pendant zur Einlagensicherung der Banken. Dort sind Kunden, die ihr Geld über Wertpapierdienstleister wie Ariconsult, AWD oder C-Quadrat anlegen, bis zu einer Summe von 20.000 Euro geschützt – dieser Betrag wurde übrigens bisher anders als für Spareinlagen nicht erhöht.

Von Martin Kwauka