Freispruch für den "Graf"

Kein Geldwäsche-Vorwurf - Nur 2 Monate bedingt wegen Beweismittelfälschung

Alfons Mensdorff-Pouilly ist am Donnerstag im Wiener Straflandesgericht vom Vorwurf der Geldwäsche freigesprochen worden. Richter Stefan Apostol sah es nicht als erwiesen an, dass der 59-Jährige vom britischen Rüstungskonzern BAE Systems über ein verschachteltes Firmen-Netzwerk 12,6 Mio. Euro zu Bestechungszwecken erhalten und die Gelder dazu eingesetzt hatte, um Beschaffungsvorgänge in Zentral-und Osteuropa zugunsten des britischen Konzerns zu beeinflussen. "Die Sache stinkt, aber sie stinkt nicht genug", stellte Richter Stefan Apostol fest.

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Mensdorff-Prozess - Freispruch für den "Graf"

Wegen Beweismittelfälschung erhielt Mensdorff-Pouilly zwei Monate bedingt. Vom weiteren Vorwurf, in zwei parlamentarischen Untersuchungsausschüssen insgesamt drei Mal falsch ausgesagt zu haben, wurde Mensdorff freigesprochen. Der mitangeklagte Kurt D. wurde von der ihm angelasteten Geldwäsche freigesprochen. Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig.

Staatsanwalt bekämpft Freisprüche

Staatsanwalt Michael Radasztics hat gegen die Freisprüche für Alfons Mensdorff-Pouilly und dessen Geschäftspartner Kurt D. Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet. Mensdorff akzeptierte hingegen die zwei Monate Bewährungsstrafe. Damit sind die Urteile nicht rechtskräftig. Der Antrag der Staatsanwaltschaft, das Schloss Luising von Mensdorff-Pouilly zu beschlagnahmen, ist dagegen vom Tisch.


Der Richter wies den Antrag, den ihm das Wiener Oberlandesgericht (OLG) im vergangenen Dezember zur neuerlichen Prüfung zurückgewiesen hatte, mit dem heurigen Urteil ab und beharrte damit auf seiner ursprünglichen Entscheidung. Der Staatsanwalt hatte dagegen keine Einwände mehr, in Bezug darauf nahm er explizit von einer Beschwerde Abstand.

Richter: "Die Sache stinkt"

Der Freispruch vom Vorwurf der Geldwäsche für Alfons Mensdorff-Pouilly sei "kein Persilschein", sagte Richter Stefan Apostol in der Begründung seines Urteils. "Die Sache stinkt. Sie stinkt sehr, aber sie stinkt nicht genug." Es habe nicht ausreichend Beweise gegeben, um eine Schuld festzumachen. Wer diesen Prozess aufmerksam beobachtet habe, werde vom Urteil nicht sonderlich überrascht sein, so Apostol.

Der Richter nannte den Verfahrensausgang "ein mehr als unbefriedigendes Ergebnis" und sprach von "moralisch bedenklichen Geschäftspraktiken". Das Verfahren habe einen "special smell, den Sie nicht loswerden werden", bemerkte Apostol unter Anspielung auf den Lobbyisten-Prozess gegen Ernst Strasser zu Mensdorff-Pouilly.

Ankläger "auf verlorenem Posten"

Er finde im Akt "keinen einzigen Beweis für Bestechung", führte Richter Stefan Apostol in seiner ausführlichen Urteilsbegründung weiter aus. Die Indizien dafür seien "zu wenig". Es sei bei BAE Systems zwar von "Drittzahlungen" die Rede gewesen, "aber einen Beweis, dass es Bestechungsgelder sind, haben wir nicht".

Dessen ungeachtet sei "ganz klar bewiesen, dass Sie gelogen haben", bemerkte der Richter zu Alfons Mensdorff-Pouilly. Dieser habe von BAE Systems stammende Gelder übernommen, "aber wir wissen nicht, in welcher Funktion". Möglicherweise habe dieser Teile davon tatsächlich für seinen Mentor Timothy Landon veranlagt. Mensdorff sei zwar "ein relativ kleines Rädchen" und nicht "die Zentralfigur" gewesen. Es stehe jedenfalls fest, dass er "Gelder für unbekannte Zwecke an Dritte weitergegeben habe".


Der Staatsanwalt habe sich in "einer denkbar schlechten Position" befunden, hielt Apostol fest. Nachdem sich der Rüstungskonzern BAE Systems in England durch Bußzahlungen einem Bestechungs-Verfahren entzogen hatte und die BAE-Manager nicht mit der heimischen Justiz kooperiert hatten, sei der Ankläger "auf verlorenem Posten" gestanden: "Aus Topfen kann man keine Butter mehr machen."

Richter sieht Beweismittelfälschung als erwiesen

Den Schuldspruch wegen Beweismittelfälschung stützte Richter Stefan Apostol auf die Aussagen zweier Zeugen. Mensdorff hatte behauptet, 4,67 Mio. Euro der BAE-Gelder in ein Projekt in Dubai investiert zu haben. Ein von Mensdorffs Verteidiger Harald Schuster im Ermittlungsverfahren vorgelegtes Fax, das diesen Geldfluss belegen sollte, stufte Apostol allerdings als Fälschung ein, wobei es gemäß § 293 Absatz 2 Strafgesetzbuch (StGB) keine Rolle spielte, ob Mensdorff das nicht authentische Dokument selbst hergestellt hatte oder nicht.

Der Geschäftsmann Wolfgang H., der die Millionen erhalten und das Fax nach Wien geschickt haben soll, ist mittlerweile verstorben. Sein früherer Geschäftspartner und seine Mutter hatten im Zeugenstand dezidiert ausgeschlossen, dass H. von Mensdorff-Pouilly Millionen bekommen haben könnte und die von Mensdorff vorgelegte Unterlage als Fälschung bezeichnet. Ob Mensdorff diese selbst erstellt habe, sei für den Schuldspruch irrelevant, so der Richter.

"Ihre Geschichte mit H. ist jedenfalls erlogen", konstatierte Apostol. Wenn diese Geschichte falsch sei, "müssen Sie auch bei Vorlage des Dokuments wissen, dass das, was dort behauptet wird, so nicht sein kann". Bei der Strafbemessung - die Fälschung eines Beweismittels ist mit maximal einem Jahr bedroht - wertete Apostol den "bisher ordentlichen Lebenswandel" des "Grafen", schränkte aber ein, dass er in diesem Fall mit dieser Formulierung Probleme habe. Der Gesetzgeber meine damit aber, dass jemand nicht vorbestraft sei.

Keine Falschaussage in U-Ausschüssen

Keinen Beweis fand Richter Stefan Apostol schließlich für die Anklagepunkte, denen zufolge Alfons Mensdorff-Pouilly in zwei parlamentarischen U-Ausschüssen falsch ausgesagt haben soll.

Mensdorff hatte am 21. März und am 26. Juni 2012 im Korruptions-Untersuchungsausschuss bestritten, Eigentümer der Brodmann Business S.A. zu sein bzw. hinter dieser Gesellschaft zu stehen, über die die von der Staatsanwaltschaft angenommenen BAE-Schmiergelder geflossen sein sollen. Auf die Frage des Grün-Abgeordneten Peter Pilz "Wer steht hinter Brodmann?" hatte Mensdorff "Ich nicht" geantwortet.

Keine Stellungnahme von Mensdorff

Laut Apostol war ihm die Wahrheitswidrigkeit dieser Aussage ebenso wenig nachzuweisen wie seine Angaben im Eurofighter-U-Ausschuss, wo der "Graf" 2007 behauptet hatte, er habe BAE Systems keine Informationen über den Eurofighter-Beschaffungsvorgang geliefert. Mensdorff hatte darauf verwiesen, er habe sich nur für den Gripen und nicht für den Eurofighter stark gemacht.

Stellungnahme zum aus seiner Sicht durchaus erfreulichen Ausgang seines Strafverfahrens gab Alfons Mensdorff-Pouilly keine ab. Er entschwand über eine Hintertür, während sein Verteidiger die zahlreichen Kamerateams und Fotografen ablenkte und sich ins Blitzlicht stellte. Außer einem kurzen Statement gab Schuster keine Erklärung ab - dem Vernehmen nach soll ihn sein Mandant im Vorfeld mit einem "Interviewverbot" belegt haben.

Kommentare

Nochmals Glück gehabt, Graf Ali. :-)

Auch wenn mich das Urteil nicht sonderlich erfreut, so nehme ich doch zur Kenntnis, daß das Rechtssystem wohl noch nicht ganz ausgefallen ist. "Mr. Streeter" hat sein Packung bekommen, Part-of-the-game-Scheuch auch seinen Denkzettel, der Graf war nah dran, und die Unahängigkeit eines Rechtssystems erkennt man auch daran, daß Richter nicht den Stimmungen und Strömungen folgen, sondern wirklich unabhängig urteilen, auch wenn uns das im Einzelfall nicht schmeckt.

Vielleicht waren wir mit den Unkenrufen einer Bananrepublik doch etwas voreilig und waren nur etwas zu ungeduldig. Mal schauen was die nächsten Monate so bringen.

unglaublich, das zeigt, dass man mit Geldwäsche immer noch davon kommt -wird anscheinend als "part of the system" gesehen, das sich nicht einmal die Richter trauen anzugreifen!

habe zum thema Geldwäsche einen ganz interessanten Blog von Dr. Galli, einem der leading Geldwäsche Experten der Schweiz, gefunden, das sollte sich mal der Richter durchlesen, dann stinkts ihm sicher doch genug:

http://economiccrimeintelligence.wordpress.com/2012/09/26/geldwasche-immer-neue-tricks/

Izmir-Ibel

Da gehen wir schnell her, fälschen schnell ein paar Beweise und schon stinkt die Sache nicht mehr so schlimm. Die bedingte Strafe? Wen juckt die schon?
Der Richter gehört selbst auch vor Gericht gestellt, aber bitte nicht vor ein Österreichisches.

Verbrechen lohnt sich eben doch in Österreich.

Liebe medien,- ein "Graf" ist ein Verurteilter nicht.

Entsetzt bin ich was da abgeht in der Justiz. Verbrecher mit Geld könnes richten, beschämend und ja echt entsetzt

galileo2

mal ehrlich, war auch nicht anders zu erwarten.

Wenn der Richter meint, ob er sich noch in den Spiegel schauen kann ist eine andere Sache, so wird dem Grafen das ziemlich "wurscht" sein. Moral ist eben so eine Sache, und Menschen wie Mensdorff und Konsorten haben eben ihre ganz eigene Anschauung dazu. Der Graf ist ja - nach eigenen Angaben - nur ein einfacher Bauer. Und auf einem Bauernhof kann's dann und wann auch schon einmal stinken ;-)

Ignaz-Kutschnberger
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Ali...nochmal mit einem "blauen" Aug davonkommen... zündest halt ein Kerzerl an und spendest mal 5 Tausend für die Caritas für bedürftige Menschen oder zum Brunnengraben ;-)

Ignaz-Kutschnberger
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Auf diesem WEGE auch ein PROSIT an Frau Heidi HORTEN nach Kärnten, welche 500.000 EURO im Dezember bei LICHT INS Dunkel gespendet hat!! DANKE !!

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ja, leider keine Beweise, also in dubio pro reo. Punkt.

Aber eine Breitseite hat der Richter ihm dennoch mitgegeben, indem er meinte: Ich bin nicht blind, ich kann hören und sehen, dass die Sache stinkt. Bei Ihnen bekommt der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" eine neue Dimension.

Dem Grafen wird's allerdings herzlich wurscht sein;-)

Ignaz-Kutschnberger
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@higgs... also doch der vermeintliche News-Reporter... oder zumindest immer eine Nasenlänge an Information voraus ...schön langsam werdens mir suspekt ;-)

Ignaz-Kutschnberger
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Daher wieder einmal EINE meiner berechtigten FRAGEN: Karl-Heinz, bist du s??... Wie gesagt, beim Supermarkt gibt's grad eine echt günstige qualitativ-hochwertige Seif... da gehen angeblich auch Reste von SCHWARZEM Filzstift von den Fingern ab :-)

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naja, das war kein Informationsvorsprung, sondern schlicht und einfach der Standard-live-ticker ....für alle einsehbar also von mysteriös und news-Reporter weit entfernt;-))

luffygc
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Wie sehr muss es eigentlich stinken,bis ein richtiges "Deo"= Haft eingesetzt wird ????????

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