Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat am Montag bekanntgegeben, dass die Einsprüche (Revisionen) von Bürgerinitiativen und Anrainern abgelehnt worden sind.
Das Verfahren zieht sich seit vielen Jahren und wurde auch schon vom Verfassungsgerichtshof behandelt. Anrainer hatten zusätzlichen Fluglärm geltend gemacht, vor allem bei Landungen, die über das Wiener Stadtgebiet führen. Da die dritte Piste aber laut Antrag des Flughafens Wien nicht für solche Landungen vorgesehen ist, gelte die Genehmigung auch nicht für diese Verwendung, heißt es in der Mitteilung des VwGH von heute, Montag.