Stiefmütterliche Behandlung

von Dr. Maria In der Maur-Koenne © Bild: NEWS

Zum Muttertag hat mir meine neunjährige Stieftochter ein selbstgebasteltes Geschenk gemacht -ich habe mich so gefreut! Allerdings nur, bis mir ihre Mutter eine wütende Nachricht geschickt hat. Sie meinte, ich solle mich nicht wie eine Mutter aufführen, ihre Tochter habe nur eine Mutter. Mein Mann war von seiner Exfrau lange geschieden, bevor wir uns überhaupt kennengelernt haben. Sollte sie sich nicht lieber freuen, dass wir uns so gut verstehen? Habe ich als Stiefmutter nicht auch Rechte und Pflichten?
Lilli E. Graz

Liebe Frau E.,
Sie haben recht. Auch als Stiefmutter haben Sie Ihrer neunjährigen Stieftochter gegenüber Rechte und Pflichten. Unter Stiefeltern versteht der Gesetzgeber jeden Erwachsenen, der mit dem leiblichen Elternteil und dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebt und in einem familiären Verhältnis zum Elternteil steht. Gemeint sind daher sowohl heterosexuelle als auch homosexuelle Lebenspartner des Elternteils, also Lebensgefährten wie Ehepartner. Nicht gemeint wären reine Mitbewohner.

Stiefeltern haben das Recht, den leiblichen Elternteil in Obsorgeangelegenheiten des täglichen Lebens zu vertreten, wenn die Umstände das erfordern. Sie können daher etwa Entschuldigungen für die Schule schreiben, den Elternsprechtag oder Elternabend besuchen, das Kind vom Kindergarten oder der Schule abholen und sogar die Einwilligung in eine nicht schwerwiegende medizinische Behandlung erteilen. Stiefeltern vertreten aber immer den anderen Elternteil, nicht das Kind selbst. Es ist also nicht zulässig, gegen den ausdrücklichen Wunsch des Elternteils zu handeln. Die Einwilligung in eine Impfung, die vom leiblichen Elternteil abgelehnt wird, wäre daher jedenfalls unzulässig.

Verheiratete Stiefeltern haben gegenüber ihrem Ehepartner, also dem leiblichen Elternteil, auch eine Beistandspflicht und sind daher sogar verpflichtet, den Elternteil bei der Erziehung und Pflege des Stiefkindes zu unterstützen.

Seit 2013 haben Stiefeltern auch das Recht auf Pflegefreistellung, wenn das im gemeinsamen Haushalt lebende Stiefkind krank ist. Sie können weiters auch eine Betreuungsfreistellung zur Betreuung des gesunden Kindes in Anspruch nehmen, wenn der leibliche Elternteil erkrankt ist und sich daher nicht selbst um das Kind kümmern kann.

Im Falle einer Trennung vom leiblichen Elternteil haben Stiefeltern seit 2013 auch die Möglichkeit, Kontaktrechte zum Stiefkind bei Gericht geltend zu machen, wenn zwischen dem Stiefkind und dem Stiefelternteil ein besonderes familiäres Naheverhältnis besteht.

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