EuGH zerschlägt das Glücksspiel-Monopol: Auch Private sollen Konzessionen erhalten

Strafen für Internet-Wettanbieter sind rechtswidrig Italien betroffen: Auswirkungen auch für Österreich?

Der Europäische Gerichtshof sieht Strafen gegen ausländische Anbieter von Internet-Wetten als EU-rechtswidrig an und stärkt damit die Position privater Wettbanbieter wie etwa bwin. Die Luxemburger Richter betonten in einem mit Spannung erwartetem Urteil zu einem konkreten Fall in Italien, dass ein Mitgliedstaat wegen nicht erfüllter Verwaltungsformalitäten, wie etwa dem Anbieten von Sportwetten ohne entsprechende Konzession in dem betroffenen Land, keine strafrechtlichen Sanktionen verhängen darf, wenn er selbst die Erfüllung dieser Formalität verhindert hat.

EuGH zerschlägt das Glücksspiel-Monopol: Auch Private sollen Konzessionen erhalten

Konkret geht es in dem Fall "Placanica" um mehrere Wettbürobetreiber in Italien, die für den britischen Sportwetten-Anbieter Stanleybet Sportwetten vermitteln. Italien hatte dem Unternehmen eine Konzession verweigert, weil nach italienischem Gesetz Kapitalgesellschaften vom Glücksspiel ausgeschlossen sind. Die italienischen Gerichte hatten den EuGH um seine Einschätzung gebeten.

2003 hatten der Gerichtshof in einem ähnlichen Fall entschieden, dass solche Beschränkungen nur zulässig sind, wenn damit allgemeine Interessen, wie der Schutz vor Spielsucht oder vor Geldwäsche verfolgt werden. Experten sehen jetzt Auswirkungen auf das nationale Glücksspielmonopol in vielen EU-Ländern, darunter auch Österreich.

Italien muss Konzessionen neu vergeben
In Italien gilt, wie in vielen EU-Ländern ein strenges Glücksspiel-Monopol. Für das Anbieten von Lotto, Toto oder Sportwetten ist eine Konzession und eine polizeiliche Genehmigung notwendig. Wer gegen die Bestimmung verstößt, dem drohen drei Jahre Haft.

Die Herren Placanica, Palazzese und Sorricchio hatten als unabhängige Wettanbeiter für die Stanley International Betting Ltd, Teil der größten britischen Buchmacher-und Spielhallen-Gruppe, der börsenotierten Stanley Leisure plc, Sportwetten in Großbritannien angeboten.

2004 war gegen sie ein Strafverfahren eröffnet worden, weil sei ohne die vorgeschriebene polizeiliche Genehmigung arbeiteten. Die britische Gesellschaft hatte sich zwar um eine Konzession bemüht, nach italienischem Recht sind aber Kapitalgesellschaften von den Ausschreibungen ausgeschlossen.

Insgesamt gibt es in Italien rund 2.000 Konzessionen für Sportwetten-Anbeiter. Durch die breite Vergabe von Konzessionen soll illegales Glücksspiel unterbunden werden. Dieses Argument wird von den Luxemburger Richtern auch anerkannt. Allerdings müssen die nationalen italienischen Gerichte die Frage prüfen ob, die Beschränkung der Konzessionen mit diesem Zweck vereinbar ist. Der völlige Ausschluss von Kapitalgesellschaften ist nach dem Urteil EuGH jedenfalls unzulässig; er verlangt daher eine neue Ausschreibung der Konzessionen.

Casinos Austria sehen Glücksspielmonopol bestätigt
Eine Bestätigung des Glücksspielmonopols sehen die Casinos Austria in der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes. Der EuGH setze mit seiner Entscheidung zu Placanica seine bisherige Judikatur konsequent fort. Nationale Beschränkungen der Dienst- und Niederlassungsfreiheit im Glücksspielbereich bis hin zum völligen Verbot von Glücksspielen seien zulässig, so die Casinos Austria.

Mit dieser Entscheidung sei den Schlussanträgen des Generalanwaltes, der eine Liberalisierung im Glücksspielbereich angestrebt habe, eine massive Abfuhr erteilt.

Auch Sportwettenanbieter bwin (vormals betandwin) sieht sich durch das Urteil in seiner Rechtsauffassung bestägigt. "Das Urteil bestärkt unsere Rechtsauffassung: Wenn ein Wettanbieter in Land A lizenziert ist, darf er auch in Land B anbieten", so bwin-Sprecherin Karin Klein

(apa/red)