9 Sünden beim
Einkauf im Supermarkt

Einkaufen im Supermarkt kann manchmal Stress oder schlechte Angewohnheiten von Kunden zutage fördern. Leidtragende sind in erster Linie die Angestellten aber auch andere Kunden, die das ausbaden müssen. Muss nicht sein: 9 Sünden, die man im Supermarkt besser vermeiden sollte.

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1. Verpackungen aufreißen/öffnen

Auch wenn man das Produkt kaufen will, sollte man es vor dem Bezahlen nicht aufreißen. Will man das Weckerl oder das Getränk schon beim Einkaufen konsumieren, sollte man aus Höflichkeit bei einem Mitarbeiter nachfragen, ob es erlaubt ist oder den Artikel gleich bezahlen und den Einkauf fortsetzen. Das spart schiefe Blicke oder unangenehme Missverständnisse.

2. Obst und Gemüse andrücken

Logisch, dass man vor dem Kauf von Obst und Gemüse wissen möchte, ob man auch ein reifes, essfertiges Produkt in seinen Korb legt. Dennoch sollte man es mit dem Andrücken von Früchten nicht übertreiben und vorsichtig vorgehen, im schlimmsten Fall beschädigt man eine Ware, die dann (verständlicherweise) niemand mehr kaufen will.

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3. Beeren/Früchte austauschen

Auch eine Unart mancher Kunden: Früchte im Körbchen "zurechttauschen". Wenn einem ein Körbchen nicht zusagt, dann sollte man sich besser gleich ein anderes suchen. Leidtragender ist sonst entweder der nächste Kunde oder wieder der Mitarbeiter.

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4. Backwaren mit bloßen Händen entnehmen

Seit geraumer Zeit gibt es in nahezu allen Supermärkten eine Selbstbedienung bei den Backwaren. Nicht ohne Grund liegen dort Einweghandschuhe oder Zangen zur Entnahme der Waren auf. Aus Hygienegründen sollte man auch zwingend davon Gebrauch machen.

5. Vom Scherbenhaufen davonschleichen

Natürlich kann es einmal passieren, dass ein Glas oder eine Flasche zu Bruch geht, weil man versehentlich etwas fallen lässt oder daran streift. Man sollte sich danach aber nicht davonschleichen und darauf hoffen, dass niemand es bemerkt hat. Am besten man gibt einem Mitarbeiter Bescheid, um Folgeverletzungen anderer zu verhindern. Normalerweise muss man für die kaputte Ware auch nichts bezahlen.

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6. Kaputte/abgelaufene Ware zurückstellen

Auch nicht gerade nobel: Eine Ware zurückstellen, wenn man sie versehentlich kaputt macht oder bemerkt, dass sie nicht in Ordnung oder abgelaufen ist. Besser ist es, einen Mitarbeiter zu informieren. Das erspart dem Personal Probleme, aber vor allem auch dem nachfolgenden Kunden, der den Mangel möglicherweise nicht bemerkt und das Produkt aus Versehen kauft.

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7. Den Lagerbestand abfragen

Wenn etwas nicht im Regal steht, dann ist es in der Regel auch nicht da. Punkt. Es hilft nichts die Mitabeiter bis zum Abteilungsleiter nach den Lagerbeständen zu fragen. Sie sollten wissen, wann was nachgeräumt wird. Auch nach frischeren Produkten oder Waren mit längerem Haltbarkeitsdatum zu fragen, macht wenig Sinn.

8. Fehlende Rabatte an der Kassa reklamieren

Wenn ein Rabatt an der Kassa nicht gutgeschrieben worden ist, dann kann das mehrere Gründe haben. In den meisten Fällen hat der Kassier aber keine Befugnis, das zu berichtigen. Besser wäre es daher, Unklarheiten beim Rabatt gleich mit dem Filialleiter zu klären. Bonus: Man zieht den Ärger der immer länger werdenden Schlange nicht auf sich, wenn man minutenlang sinnlos mit dem Kassier diskutiert.

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9. Öffnungszeiten aus- oder überreizen

Nicht umsonst stehen Öffnungszeiten am Eingang eines Supermarktes. Idealerweise sollten Kunden diese auch beachten und nicht 5 Minuten vor Schließung auf die Idee kommen, ihren Wocheneinkauf zu beginnen. Im Endeffekt sind es wieder die Angestellten, die das ausbaden, weil sie länger als notwendig am Arbeitsplatz bleiben müssen.

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