Die Atempause für Julius Meinl V.: Banker landete mit OeNB-Bericht einen Punktesieg

Geheimer Bericht: "Kein beherrschender Einfluss" FORMAT: Ausgestanden ist Kapitel MEL aber nicht

Nach Monaten schweren beruflichen und privaten Zoffs legte Julius Meinl V. seine ganze Hoffnung in diesen Prüfbericht der Nationalbank. Als er ihn endlich in Händen hielt, konnte er sich erstmals seit langem richtig entspannen. Die Untersuchung fiel - wie auch von FORMAT berichtet - vergleichsweise unspektakulär aus. Es finden sich keine Vorhaltungen, die der Justiz den Tatbestand des Betrugs oder der Untreue nahelegen würden.

Die Atempause für Julius Meinl V.: Banker landete mit OeNB-Bericht einen Punktesieg © Bild: FORMAT/Vukovits

Das über 100-seitige Papier verschafft Julius Meinl eine Atempause. Aus dem Schneider ist er aber noch nicht. Die Nationalbank (OeNB) hat nicht ermittelt, ob Insiderhandel oder Marktmanipulation vorliegt. Das macht jetzt die Finanzmarktaufsicht (FMA). Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer verfolgt die von ihm eingebrachte Schadenersatzklage vehement weiter. Und auch Staatsanwalt Karl Schober legt das strafrechtliche Verfahren jetzt nicht gleich zu den Akten.

"Kein beherrschender Einfluss"
Was Meinl als Etappensieg verbuchen kann: Der geheime OeNB-Bericht über die Meinl Bank im Zusammenhang mit der Affäre Meinl European Land (MEL) kommt zum Ergebnis, dass die Bank keinen beherrschenden Einfluss auf die MEL ausübt. Gleiches gilt nach Ansicht der Prüfer für die ebenfalls börsennotierten Meinl International Power, wo Karl-Heinz Grasser an Bord ist, und Meinl Airports International.

Die OeNB akzeptiert in diesem Zusammenhang auch eine vorgelegte Bestätigung des Wirtschaftsprüfers Deloitte Touche, wonach weder die Meinl Bank noch ein verbundenes Unternehmen Eigentümer der umstrittenen 150 Millionen teilbezahlten MEL-Aktien (sogenannte PPS) ist.

"Für Klagen nicht von Bedeutung"
Die Frage der Beherrschung ist zentral für die zivilrechtlichen Ansprüche von MEL-Aktionären gegenüber der Bank. Nach einem unter der Decke gehaltenen MEL-Rückkaufprogramm hat sich der Kurs ab Sommer 2007 mehr als halbiert. Dieter Böhmdorfer hat für einen Anleger bereits Schadenersatzklage eingebracht und vertritt - wie auch der Prozessfinanzierer Advofin - zahlreiche weitere Geschädigte. Der Anwalt lässt sich durch die OeNB-Erkenntnisse nicht abschrecken: "Die sind für unsere Klagen nicht von Bedeutung. Im Sinne der Repräsentantenhaftung waren Julius Meinl und die anderen Bankvorstände die faktischen Geschäftsführer von MEL, MIP und MAI. Über die Managementgesellschaften wurde die Kontrolle ausgeübt. Das ist unbestritten."

"Meinl & Co haben die irreführende Werbung für MEL zu verantworten", argumentiert Böhmdorfer, "zudem war die Bank vom Aktienrückkauf früh informiert, während der Markt lange nichts erfahren hat. Das verstehe ich unter gesetzeswidriger Kursmanipulation." Mit einem Seitenhieb auf die OeNB meint Böhmdorfer: "Im Rechtsleben gibt es keine Computersimulationen. Was wirklich passiert ist, können nur die Gerichte klären."

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