Des weiteren werden die Banken dazu verpflichtet, zu jedem Kontomodell vorvertragliche Entgeltinformationen anzubieten, und zwar in einem einheitlichen Format und unter Verwendung standardisierter Kontobegriffe.
Verpflichtende Entgeltaufstellung
Mindestens einmal jährlich muss jeder Kontoinhaber zudem eine Entgeltaufstellung bekommen, die neben den Gesamtkosten auch eine Aufschlüsselung nach einzelnen Kontodiensten enthält und auch Extragebühren auflistet, die nicht im Kontopaket enthalten sind. Auch die Soll- und Habenzinsen müssen in der Aufstellungen angegeben werden.
Der Zeitpunkt für das Inkrafttreten dieser Bestimmungen steht noch nicht fest und hängt noch von einem EU-Rechtsakt ab.
Bankomatkarten-Missbrauch: Haftung gesunken
Es kommt außerdem eine weitere Verbesserung für Bankkunden: Sie haften bei Missbrauch ihrer Bankomat- oder Kreditkarte oder ihres Online-Bankings für entstandene Schäden nur noch bis maximal 50 Euro, solange die Karte oder das Online-Konto nicht gesperrt wurden. Bisher waren es bis zu 150 Euro. Lediglich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haften die Bankkunden auch weiterhin unbeschränkt.
Zudem dürfen Händler bei Buchungen über das Internet künftig keine gesonderten Gebühren mehr für Kreditkartenzahlungen verlangen. Und ab November 2018 werden in der Eurozone Echtzeitüberweisungen möglich sein.
Oft wird vor der eigentlichen Zahlung ein bestimmter Betrag auf der Karte "geblockt". Ab kommenden Jahr müssen Kunden bei einer solchen Reservierung vor der eigentlichen Zahlung vorher zustimmen. Erst dann ist die Bank berechtigt, diesen Betrag auf Ihrem Konto vorübergehend zu sperren.