Wie sicher ist mein Job?

von Dr. Maria In der Maur-Koenne © Bild: NEWS

Ich bin 57 Jahre alt und schon seit 20 Jahren im selben Unternehmen tätig. Jetzt scheint es eine "Kündigungswelle" zu geben, und ich mache mir große Sorgen um meinen Job. In meinem Alter findet man ja auch nicht mehr so leicht neue Arbeit. Gibt es nicht einen besonderen Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer wie mich?
Heribert A., Kärnten

Lieber Herr A.,
für ältere Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr gibt es tatsächlich gesetzliche Sonderbestimmungen, die auf das höhere Alter des Arbeitnehmers abstellen. Dieser besondere Kündigungsschutz gilt für Arbeitnehmer, die bereits vor der Vollendung des 50. Lebensjahres eingestellt wurden und länger als sechs Monate im Unternehmen gearbeitet haben. Er galt bisher auch dann, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Einstellung das 50. Lebensjahr zwar bereits vollendet hatte, danach aber mehr als zwei Jahre beschäftigt wurde. Seit 30.6.2017 gilt diese Besserstellung aber generell nicht mehr, wenn der Arbeitnehmer erst nach Vollendung des 50. Lebensjahrs eingestellt wird. Durch diese Neuerung erhofft sich der Gesetzgeber mehr Beschäftigung für ältere Arbeitnehmer.

Grundsätzlich steht es einem Arbeitgeber frei, unter Einhaltung von Kündigungsfristen einen Arbeitnehmer jederzeit zu kündigen. Eine Kündigung kann aber bei Gericht angefochten werden, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist und der Arbeitnehmer bereits sechs Monate im Unternehmen beschäftigt war. Voraussetzung ist eine Beeinträchtigung wesentlicher Interessen des Arbeitnehmers. Von vorrangiger Bedeutung für das Vorliegen einer wesentlichen Interessenbeeinträchtigung sind auch die zukünftigen Chancen am Arbeitsmarkt. Dabei kommt es einerseits auf die voraussichtliche Dauer der Arbeitslosigkeit und andererseits auf die zu erwartenden Gehaltseinbußen an. Bei beiden Aspekten kann das höhere Alter des Arbeitnehmers eine Rolle spielen, da es mit zunehmendem Alter schwerer wird, eine Arbeitsstelle zu finden. Bei älteren Arbeitnehmern verbietet der Gesetzgeber ausdrücklich, dass die Kündigung mit Umständen gerechtfertigt wird, die dem höheren Lebensalter des Arbeitnehmers und/oder seiner langjährigen Beschäftigung geschuldet sind. Demgegenüber sind das höhere Lebensalter und die zu erwartenden Schwierigkeiten bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt bei einer Interessenabwägung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besonders zu Gunsten des Arbeitnehmers zu berücksichtigen.

Als 57-jähriger Arbeitnehmer, der bereits vor seinem 50. Geburtstag angestellt wurde, haben Sie daher einen besonderen Kündigungsschutz und sind schwerer zu kündigen als jüngere Kollegen.

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