Datenschutz
Aus für Vorratsdaten
Von EuGH gekippt: "Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte"
Die EU-Vorratsdatenspeicherung hat nach der deutlichen Ablehnung durch den EuGH ihre Ziele verfehlt. So sollten die Vorschriften der EU-Staaten über die Vorratsdatenspeicherung bestimmter von den Anbietern öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder den Betreibern eines öffentlichen Kommunikationsnetzes erzeugter oder verarbeiteter Daten harmonisiert werden.