Skinhead-Report: Material geschützt
OGH-Urteil stützt damit Redaktionsgeheimnis
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat den Beschluss des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) als rechtswidrig aufgehoben, mit dem dem Antrag der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt auf Sicherstellung sämtlicher Bänder für eine ORF-"Am Schauplatz"-Reportage über rechtsgerichtete jugendliche Skinheads stattgegeben worden war. Für den OGH wurde der ORF mit diesem Antrag in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit verletzt. 8