OÖ: Lehrerin trat Schüler mit Füßen!
Bedingte Geldstrafe - Urteil nicht rechtskräftig
Zu einer bedingten Geldstrafe von 2.400 Euro ist jene oberösterreichische Lehrerin verurteilt worden, die im September 2006 einen neunjährigen Schüler zu Boden geworfen und mit Füßen getreten haben soll. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Die derzeit suspendierte Pädagogin, über deren weiteres berufliches Schicksal eine Disziplinarkommission entscheiden soll, erbat sich Bedenkzeit.