Urteil
Hund brach sich Bein:
Ballwerfer schuldlos
Halterin scheiterte mit Klage gegen Ex-Lebensgefährten - Verletzung ist ein "allgemeines Lebensrisiko"
Wenn sich ein Hund beim Springen nach einem Ball ein Bein bricht, ist das nicht die Schuld des Ballwerfers. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Es wies damit die Schadensersatzklage der Halterin gegen ihren früheren Lebensgefährten ab.