Video von Doping-Razzia: Polizist verurteilt

Beamter muss zudem 500 Euro Teilschmerzensgeld an Langläufer Hauke leisten

Ein bei der Anti-Doping-Razzia in Seefeld involvierter Polizist, der ein Video weitergegeben haben soll, ist am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses zu einer teilbedingten Geldstrafe in der Höhe von 4.760 Euro verurteilt worden. Zudem muss er 500 Euro Teilschmerzensgeld an den Langläufer Max Hauke leisten, der auf dem Video beim Eigenblutdoping zu sehen war.

von
Ski nordisch - Video von Doping-Razzia: Polizist verurteilt

Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Der Beamte hatte sich wegen des Vergehens der Verletzung des Amtsgeheimnisses verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hatte dem Polizeibeamten aus Ostösterreich vorgeworfen, das Video an eine private WhatsApp-Gruppe versendet zu haben, aus der es dann weiter veröffentlicht worden sei.

Schuldig bekannt

Der Polizist hatte sich zu Prozessbeginn schuldig bekannt. "Ich bedaure zutiefst, was ich getan habe. Es ist für mich selbst nicht entschuldbar", meinte der Angeklagte. Er habe in der Euphorie nach dem Einsatz seinen Kollegen zeigen wollen, was ihnen gelungen sei. In der WhatsApp-Gruppe befanden sich laut Aussagen des Beschuldigten ausschließlich Polizeikollegen, die jedoch allesamt nicht an dem Einsatz in Seefeld beteiligt waren. "Ich habe mich dazu hinreißen lassen. Ich möchte mich bei dem Athleten entschuldigen", fügte der Beamte hinzu.

Alle Details schon vor Veröffentlichung des Videos bekannt

Sein Verteidiger, der von einer "großen Dummheit und Unüberlegtheit" sprach, hatte zuvor eine Diversion beantragt, die jedoch vom Richter abgelehnt wurde. Der Verteidiger betonte in seinem Eröffnungsplädoyer, dass bereits vor der Veröffentlichung des Videos alle Details und Fakten, die auf dem Video zu sehen sind, ohnehin bereits bekannt waren. "Die Verletzung des Amtsgeheimnisses ist dadurch nicht so gravierend", meinte der Rechtsanwalt.

"Traf den höchstpersönlichen Lebensbereich"

Gänzlich anders sah dies der Staatsanwalt. Er sprach sich aus generalpräventiven Gründen gegen eine Diversion aus. "Die Tat und die Folgeerscheinungen waren dafür einfach zu gravierend", sagte der öffentliche Ankläger. Zudem habe das Video den höchstpersönlichen Lebensbereich des Langläufers betroffen. "Und das hat in der Öffentlichkeit nichts verloren", betonte der Staatsanwalt.

"Komplexe Existenz eines Menschen vernichtet"

"Durch die Tat wurde die komplette Existenz eines Menschen vernichtet", meinte der als Privatbeteiligtenvertreter ebenfalls anwesende Anwalt Haukes. Sein Mandant sei nach der Veröffentlichung des Videos mit Hasspostings und Beschimpfungen aus aller Welt konfrontiert gewesen. "So eine Demütigung wünscht man niemandem", fügte der Rechtsanwalt hinzu.

Auf dem wenige Sekunden dauernden Film, das von Medien verbreitet wurde, ist Hauke beim Eigenblutdoping zu sehen. Er hatte die Blutinfusion noch im Arm und wurde im Zuge des Einsatzes offenbar auf frischer Tat ertappt.

Kommentare