Fakten
Arbeitgeber: Überstundenzuschläge bei Gleitzeit bleiben
AK, ÖGB: Beweislast verschiebt sich zum Nachteil der Arbeitgeber
Bei Gleitzeit-Vereinbarungen werden Arbeitnehmer so wie bisher Anspruch auf Zuschläge für angeordnete Überstunden haben - das haben Industriellenvereinigung und Wirtschaftskammer heute bekräftigt, nachdem IV-Chef Georg Kapsch und der designierte Wirtschaftskammer-Generalsekretär Karlheinz Kopf (ÖVP) zuvor von einem Wegfall der Zuschläge gesprochen und damit für Aufregung gesorgt hatten.