Mithäftling getötet:
Lebenslang für Kärntner

Im Grazer Straflandesgericht ist am Montag ein Kärntner wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Ihm wurde vorgeworfen, 2017 in der Justizanstalt Karlau einen Mithäftling mit einem Tischbein erschlagen haben.Mithäftling getötet: Lebenslang für Kärntner

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Er wurde als zurechnungsfähig, aber weiterhin gefährlich eingestuft, daher muss er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Beide Männer töteten Lebensgefährtin

Der 34-Jährige hat bereits acht Vorstrafen wegen Körperverletzung. 2010 hat er seine Lebensgefährtin mit einer Axt erschlagen, dafür wurde er zu 18 Jahren Haft verurteilt. Im Vorjahr teilte er für kurze Zeit mit einem anderen Kärntner die Zelle. Auch dieser wurde wegen Mordes an seiner Freundin verurteilt, er ertränkte sie in der Badewanne. Zwischen den beiden Männern soll es von Anfang an Streit gegeben haben. Der Angeklagte hasste laut Staatsanwältin seinen Zellengenossen, "weil dieser nicht zu seiner Tat stand."

"Das hat sich aufgestaut, das war so eine Antipathie, weil er so ein falscher Hund war", erzählte der 34-Jährige. "Er hat immer nur so vor sich hin gemurmelt, er wird mich umbringen". Bei einem Streit "hat's mich ausg'hakelt und ich hab' den Tischfuß erwischt". Diesen hatte er schon von seiner vorigen Zelle mitgebracht, er diente ihm als "eine Art Baseballschläger". Als er damit auf den anderen eindrosch, sei er in einen "Blutrausch" geraten und habe "so sieben bis zehn Mal" zugeschlagen, wobei es auch zu einem Hirnaustritt kam. Anschließend legte er seinem Opfer noch einen Gürtel um den Hals und zog zu, "weil er immer weiter geröchelt hat".

Angeklagter rauchte Zigarette nach Tat

Als der andere still war, "habe ich mir die Hände gewaschen, mich aufs Bett gesetzt und eine geraucht", beschrieb der Angeklagte. Bevor er die Justizwache rief, schob er dem Toten noch ein Messer in die Hand, um einen Kampf vorzutäuschen. "Er schilderte die Tat bei seiner Befragung mit einer Gleichgültigkeit, dass mir trotz des schwül-warmen Wetters ganz kalt wurde", schilderte die Staatsanwältin ihre Eindrücke von der Einvernahme im Vorjahr.

Gerichtspsychiater Manfred Walzl bescheinigte dem Angeklagten eine "sehr schwere kombinierte Persönlichkeitsstörung", trotzdem sei er zurechnungsfähig gewesen. Er ging davon aus, dass der Kärntner "weiter zu schweren Taten, also auch Mord" neigen werde. Der Beschuldigte könne seine Impulse nicht kontrollieren: "Solange Sie den roten Knopf nicht drücken, ist alles in Ordnung, sonst startet er wie eine Rakete", erläuterte der Gutachter. Bei dem 34-Jährige stellte der Mediziner außerdem "absolut fehlende Empathie" fest.

Rechte Schädelseite des Toten "völlig zertrümmert"

Zuvor erläuterte Gerichtsmedizinerin Regina Gatternig die Verletzungen des Opfers. Sie beschrieb detailliert, dass der Angeklagte mit dem Tischbein derartig wuchtig auf sein Opfer eingeschlagen habe, dass "die rechte Schädelseite völlig zertrümmert war." Dabei kam es zu einem "massiven Hirnaustritt". Diese Schläge, bei denen das Tischbein zerbrach, erforderten eine "unermessliche Wucht", schloss die Sachverständige.

Als Zeuge wurde auch der dritte Zellengenosse befragt. Er gab allerdings an, nichts von der Bluttat bemerkt zu haben. Erst nach dem Vorfall habe er "bis zur Decke" Blut gesehen. Er selbst habe Kopfhörer aufgehabt "und die Musik voll aufgedreht."

Der Verteidiger plädierte auf Totschlag, doch die Geschworenen stuften die Tat als Mord ein. Der 34-jährige Kärntner bekam eine lebenslange Haftstrafe, außerdem muss er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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