BP-Stichwahl: Österreich
muss noch einmal wählen

Wahlaufhebung: Die wichtigsten Informationen und Reaktionen zum Entscheidungstag

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Fakten - BP-Stichwahl: Österreich
muss noch einmal wählen

Österreich steht ab 8. Juli bis auf weiteres ohne Bundespräsident da. Der Verfassungsgerichtshof hob am Freitag die Stichwahl vom 22. Mai auf und ordnete eine Wahlwiederholung in ganz Österreich an, die voraussichtlich im September stattfinden wird. Entscheidend waren Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl-Auszählung sowie die vorzeitige Ergebnisweitergabe. Bei dem Wahlgang hatte der von den Grünen unterstützte Alexander Van der Bellen knapp gegen den FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer gesiegt. Dessen Partei setzte sich nun mit ihrer Anfechtung durch. Die Aufgaben des Bundespräsidenten übernimmt daher ab Freitag nächster Woche interimistisch das Nationalratspräsidium.

»Werde beweisen, dass ich überparteilich auftrete«

Wahlverlierer und Anfechtungssieger Hofer versprühte umgehend Optimismus und versprach einen "kurzen und knackigen Wahlkampf". Als Dritter Nationalratspräsident - und damit als interimistischer Drittelinhaber der Bundespräsidenten-Geschäfte - werde er sich nicht karenzieren lassen: "Ich werde beweisen, dass ich überparteilich auftrete." Van der Bellen zeigte sich ebenso zuversichtlich. "Natürlich stelle ich mich der Wiederholung dieser Stichwahl und ich beabsichtige auch, diese zum zweiten Mal zu gewinnen", sagte er vor Journalisten. Rückwind für Hofer infolge des Entscheids sah er nicht.

Kanzler Christian Kern wünscht sich "einen kurzen Wahlkampf, der nicht von Emotionen getragen ist". Der scheidende Bundespräsident Heinz Fischer erwartet sich einen fairen zweiten Wahlgang. Mit dem VfGH-Urteil habe "die österreichische Demokratie eine Bewährungsprobe bestanden".

»Nachweis, dass es tatsächlich zu Manipulationen gekommen ist, ist nicht erforderlich«

Wie dieser ausgefallen war, führte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Freitag aus. In 14 Bezirken seien die Wahlkarten außerhalb einer Sitzung der Bezirkswahlbehörde geöffnet worden. Mit diesem "Schlendrian" seien Rechtsvorschriften verletzt worden, die unmittelbar auf die Vermeidung von Wahlmanipulationen gerichtet seien, so das Fazit der mehrtägigen Verhandlungen und Zeugeneinvernahmen des Höchstgerichts.

Zwar anerkannte der VfGH-Präsident, dass keiner der vom Gericht befragten Wahlbeisitzer einen konkreten Manipulationsverdacht geäußert habe, er verwies aber auch auf die bisher strenge Judikatur des Gerichts zu diesem Thema: "Ein Nachweis, dass es tatsächlich zu Manipulationen gekommen ist, ist nicht erforderlich." Von den bei der Briefwahl festgestellten Unregelmäßigkeiten waren laut Holzinger 77.926 Stimmen betroffen. Bei einem Vorsprung Van der Bellens auf Hofer von nur 30.863 Stimmen ist damit ein Einfluss auf das Wahlergebnis denkbar. Gegen das System der Briefwahl an sich hegt der VfGH keine Bedenken.

Reaktionen zur Wahlwiederholung auf Twitter:


Liveticker-Nachlese vom Tag der Entscheidung:


+++16.32 Uhr: FPÖ sieht Reformbedarf bei Briefwahl +++

Der "sehr klare und zu akzeptierende Beschluss" des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) ist auch für die FPÖ ein Grund, das Wahlrecht zu reformieren. "Wir fordern natürlich eine Änderung dieser Briefwahlverordnung", sagte Parteichef Heinz-Christian Strache am Freitag bei einer Pressekonferenz. Die Verantwortlichkeit für die Missstände trifft für ihn die Bundeswahlbehörde.

"Wir werden die Diskussion um Verbesserung auch führen", kündigte Strache an. Die aufgezeigten Missstände seien nicht zu tolerieren, weswegen man auch nicht zur Tagesordnung übergehen könne. Keinen Vorwurf erhebt Strache gegenüber den vielen amtlichen Wahlbeisitzern, die den Juristen der Behörden geglaubt hätten. Ohne deren Eingeständnisse wäre das Urteil nicht möglich gewesen. Der FPÖ-Obmann hofft laut eigener Aussage, dass die Aufhebung der Stichwahl ein "heilsamer Schock" sein könnte.

Der ehemalige freiheitliche Justizminister Dieter Böhmdorfer, der die FPÖ in der Verhandlung vertreten hatte, zeigte sich beeindruckt vom Vorgehen des Verfassungsgerichts. Bei der Verhandlung sei es zentral um das demokratische Prinzip gegangen, bei dieser Wahl im Besonderen. Die genannten Fälle seien nur die Spitze des Eisberges gewesen. Böhmdorfer betonte abermals, dass vor dem VfGH nie eine tatsächliche Manipulation aufgezeigt hätte werden können. Informationen darüber gebe es aber, diese seien derzeit Sache des Strafgerichtes.

+++16.16 Uhr: Tiroler FPÖ: "Guter Tag für Österreich" +++

Die Tiroler FPÖ spricht nach der VfGH-Entscheidung von einem "guten Tag für Österreich, für die Demokratie und für die Justiz". Die Grünen meinten, die angeordnete Wiederholung der Wahl sei "zu akzeptieren". Auch für LH Günther Platter (ÖVP) ist die Entscheidung zu respektieren und umzusetzen. SPÖ-Chef Ingo Mayr bezeichnete das Urteil als "Ausrufezeichen hinter Demokratie und Rechtsstaatlichkeit".

Das heutige Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes gibt den österreichischen Bürgern das Vertrauen in den Rechtsstaat zurück, zeigte sich FPÖ-Chef Abwerzger zufrieden. "Es beweist, dass massive Mängel bestanden haben, die nun korrigiert werden müssen. Beide Kandidaten haben darunter nun zu leiden gehabt. Ich hoffe auch, dass nun die politischen Gegner das Erkenntnis des Gerichtes anerkennen", meinte Abwerzger weiters. Norbert Hofer wäre der perfekte Bundespräsident und man werde ihn hundertprozentig unterstützen. "Ab Montag sind wir daher im Wahlkampf. Tirol will und braucht Hofer als Staatsoberhaupt. Hofer, jetzt erst recht", sagte der Landesparteichef.

+++15.49 Uhr: Strache sieht "keinen Grund zum Jubeln" +++

FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache hat die Aufhebung der Bundespräsidenten-Stichwahl nicht für einen öffentlichen Triumph genutzt. "Es gibt keinen Grund zum Jubeln", sagte er am Freitag bei einer Pressekonferenz. Stattdessen sieht er im Urteil der Verfassungsrichter einen Gewinn für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Generalsekretär Herbert Kickl sieht sich für den Wahlkampf gewappnet.

Strache lobte den Verfassungsgerichtshof (VfGH), dieser habe die Beschwerde der Freiheitlichen schnell, umsichtig und transparent behandelt. Die Richter seien ihrer Verpflichtung nachgekommen, massive gesetzliche Verfehlungen, aber auch Unregelmäßigkeiten aufzuzeigen, die eine Manipulation möglich gemacht hätten. Mit dem Urteil sei das Vertrauen der Österreicher in den Rechtsstaat sichergestellt worden. Das öffentliche und transparente Verfahren sei zudem "ein sehr positiver, auch neuer Zugang" des Verfassungsgerichtshofes gewesen.

Für den durch die Neuaustragung der Stichwahl anstehenden Wahlkampf zwischen dem zuerst unterlegenen freiheitlichen Kandidaten Norbert Hofer und dem Grünen Alexander Van der Bellen sieht sich Kickl gerüstet. "Ja, natürlich sind wir darauf vorbereitet", meinte der Generalsekretär und Wahlkampfleiter - "personell, organisatorisch und natürlich auch finanziell". Dennoch wolle man die Bevölkerung weder mit einem Dauerwahlkampf, noch mit einer Materialschlacht plagen. Kickl: "Wir haben jetzt besseres zu tun, als Steuergeld sinnlos hinauszupulvern."

+++15.19 Uhr: Van der Bellen gibt sich optimistisch +++

Alexander Van der Bellen hat sich am Freitag zuversichtlich gezeigt, bei der zweiten Bundespräsidenten-Stichwahl im Herbst noch einmal als Sieger hervorzugehen. "Um allen Spekulationen vorzubeugen: Natürlich stelle ich mich der Wiederholung dieser Stichwahl und ich beabsichtige auch, diese zum zweiten Mal zu gewinnen", sagte er in einer Pressekonferenz am Freitag.

Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) sei zu respektieren, so der Präsidentschaftskandidat. "Der 22. Mai (Datum der nun gekippten ersten Stichwahl, Anm.) ist Geschichte, aber Ende September werden wir das wiederholen", versprühte der Ex-Bundessprecher der Grünen Optimismus. Etwaigen Rückwind für FPÖ-Kandidat Norbert Hofer infolge des heutigen VfGH-Entscheids sieht Van der Bellen nicht.

Details zum bevorstehenden Wahlkampf konnte bzw. wollte Van der Bellen noch nicht sagen. Es sei möglich, dass der "Brexit" und die Frage eines EU-Austritts Österreichs durchaus Thema sein würden, meinte er. In Sachen Finanzierung dürfte man dieses Mal vermehrt auf private Spender setzen.

Wahlkampfleiter Lothar Lockl sagte im Anschluss an Van der Bellens Statement auf Nachfrage von Journalisten, dass man auf breite monetäre Unterstützung hoffe: "Das können auch ganz kleine Beträge sein. Denn wir werden jeden einzelnen Euro brauchen." Wieviel Geld es diesmal von den Grünen geben wird - Van der Bellen geht ja erneut offiziell als unabhängiger Kandidat ins Rennen -, könne er zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht abschätzen, versicherte Lockl.

+++14.30 Uhr: Grüne zeigen sich zuversichtlich +++

Burgenlands Grüne gaben sich am Freitag angesichts der vom Verfassungsgerichtshof angeordneten Wahlwiederholung optimistisch: "Wir werden gemeinsam mit vielen Menschen aus unterschiedlichen Richtungen dafür kämpfen, dass Alexander van der Bellen die Stichwahl auch beim zweiten Mal gewinnt", erklärte Landessprecherin Regina Petrik. Die FPÖ Burgenland will sich erst im Laufe des Nachmittags äußern. Van der Bellen habe die Stichwahl gewonnen, aber einige Wahlleiter in wenigen Bezirken hätten die gesetzlichen Bestimmungen schlampig vollzogen, stellte Petrik in einer Aussendung fest. "Das beschert nun allen Wählerinnen und Wählern einen neuerlichen Wahlgang mit allem, was dazu gehört".

Das Urteil sei "zu akzeptieren", meinte Helga Krismer, Landessprecherin der NÖ Grünen, indes am Freitag. Viele Bürger seien jedoch "jetzt verärgert, ein drittes Mal wählen gehen zu müssen. Aber wir werden Alexander Van der Bellen helfen, die Wahl erneut zu gewinnen", stellte Krismer fest.

Klar sei, "dass Demokratie keine Schlamperei duldet" und es demnach keinen Zweifel am Ergebnis einer Wahl geben dürfe, reagierte SPÖ NÖ- Landesparteivorsitzender Matthias Stadler auf die Entscheidung, die Stichwahl zur Bundespräsidentenwahl zu wiederholen. Jetzt gehe es darum, allfällige Mängel der Briefwahl auszumerzen und die demokratischen Institutionen nachhaltig zu festigen. Jeglicher Zweifel an der Demokratie gehöre durch eine korrekte Vorgangsweise beseitigt.

+++13.57 Uhr: NEOS und Team Stronach fordern Wahlrechtsänderungen +++

Die NEOS und das Team Stronach fordern nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs zur Wahlanfechtung Änderungen im Wahlrecht. NEOS-Chef Matthias Strolz verlangt etwa die rasche Einsetzung einer "All-Parteien-Reformgruppe" im Parlament, wie er am Freitag in einer Aussendung wissen ließ. Robert Lugar, Klubobmann des Team Stronach, rief dazu auf, die Briefwahl zu überdenken.

"Wir nehmen die Entscheidung des Verfassungsgerichtshof mit Respekt zur Kenntnis", meinte Strolz in einer ersten Stellungnahme. Die Aufhebung der Wahl sei die einzig richtige Konsequenz, "um das Vertrauen der Bürger in unsere Demokratie wieder herzustellen". Für die NEOS ist "jedenfalls für alle sichtbar der Zeitpunkt gekommen, über den dringenden Handlungsbedarf im Bereich des Wahlrechts zu sprechen", meinte Strolz weiter. Es brauche etwa eine zentrale, digitale Wählerevidenz. Auch die Anforderungen an Wahlbehörden und Wahlbeisitzer müssten neu und klar definiert werden.

"Mit seiner Entscheidung hat der Verfassungsgerichtshof sichergestellt, dass das Wahlergebnis klar und ohne jeglichen Zweifel ermittelt werden muss", ortete Lugar in der Erkenntnis auch ein Bekenntnis zur funktionierenden Demokratie. "Pannen und Schlampereien, wie sie bei der Stichwahl passiert sind, dürfen in unserem Land nie wieder vorkommen - dafür hat auch die Politik zu sorgen und die Briefwahl neu zu überdenken", meinte der Klubchef des Team Stronach weiter.

+++13.55 Uhr: Keinesfalls Zahlen-Weitergabe des BMI bis Wahlschluss +++

Das Innenministerium wird gemäß dem Spruch des VfGH bei der Wiederholung der Hofburg-Stichwahl bis zum Wahlschluss 17 Uhr am Wahlsonntag keinerlei Zahlen zur Verfügung stellen. Ob danach Daten für die Erstellung von Hochrechnungen freigegeben werden, ist noch nicht entschieden. Der Innenminister selbst wird als Leiter der Bundeswahlbehörde jedenfalls erst ein Endergebnis verkünden, wenn sämtliche Stimmen inklusive Briefwahl ausgezählt sind. Das wird im Laufe des Montagnachmittag oder Abend sein.

Die Verfassungsrichter hatten ja als einen der Gründe für die Aufhebung der Wahl genannt, dass schon vor Wahlschluss Ergebnisse an die Öffentlichkeit gelangen konnten, da das Ministerium Einzel-Ergebnisse vor allem für die Erstellung von Hochrechnungen an ausgewählte Stellen (wie die Austria Presse Agentur) weitergeben hat. Diese wurden freilich nur mit Sperrfrist veröffentlicht. Dass dies seit gut 20 Jahren gelebte Praxis ist, merkte am Freitag auch Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) an. Den Höchstrichtern war offenbar bisher nicht bekannt, dass Hochrechnungen zu Wahlschluss auf Basis solcher Zahlen erstellt werden, oder sie nahmen sich dieser Frage bis heute nicht an, weil sie sich ihnen bis dato nicht stellte.

+++13.44 Uhr: Bures: "VfGH-Erkenntnis ist zu akzeptieren" +++

Das Nationalratspräsidium mit Präsidentin Doris Bures (SPÖ), Karlheinz Kopf (ÖVP) und Norbert Hofer (FPÖ) hat am Freitag in einer gemeinsamen Pressekonferenz betont, die interimistische Übertragung der Geschäfte des Bundespräsidenten gewissenhaft auszuüben. Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes sei "in jedem Fall zu akzeptieren", sagte Bures.

Bures setzte sich nach der Aufhebung durch den VfGH für einen raschen Termin für die Wiederholung der Stichwahl ein. Als erstes sei die Regierung am Zug. Danach werde das Parlament "unverzüglich" einen Hauptausschuss einberufen. Das wäre vom Zeitplan her schon nächste Woche möglich. Bures appellierte, in den nächsten Wochen besonnen an die Sache heranzugehen. "Unsere Demokratie lebt vom Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit." Sie warnte davor, dieses Vertrauen aufs Spiel zu setzen.

Der Zweite Nationalratspräsident Kopf hält die Entscheidung der Verfassungsrichter für bemerkenswert. Sie hätten aufgrund der Formfehler sehr grundsätzlich entschieden, auch wenn keine tatsächlichen Manipulationen festgestellt worden seien. Das Erkenntnis sei mit "Respekt zur Kenntnis zu nehmen". Sie sei insofern wichtig im Sinne des Rechtsstaates und der Demokratie.

So wie Bures und Kopf betonte auch der Dritte Nationalratspräsident und FPÖ-Präsidentschaftskandidat Hofer, dass man sich auf die wesentlichen Aufgaben beschränken werde und dass keine Staatsbesuche stattfinden werden. Er verwies auf die kollegiale Zusammenarbeit mit Bures und Kopf in der Vergangenheit, bei der das Amt objektiv ausgeübt worden sei und alle Parteien mit Respekt behandelt worden seien.

Hofer nutzte seine Wortmeldung auch, um auf die aus seiner Sicht maßgeblichen Unregelmäßigkeiten einzugehen: "Tatsache ist, dass es im zweiten Wahlgang erhebliche Fehler gegeben hat, die Raum für Manipulationen geöffnet haben."

+++13.41 Uhr: Hofer: Karenzierung als NR-Präsident wäre Fehler +++

FPÖ-Präsidentschaftskandidat Norbert Hofer wird sich als Dritter Nationalratspräsident nicht karenzieren lassen. Dies wäre ein "riesen Fehler", sei doch Erfahrung, die er mitbringe, in dieser Situation von Vorteil, erklärte Hofer am Freitag nach der Aufhebung der Stichwahl durch den VfGH. Hofer verwies auf Bundespräsident Heinz Fischer, der zuvor auch NR-Präsident war. Die Nationalratspräsidenten übernehmen nun interimistisch die Geschäfte des Staatsoberhaupts. Hofer betonte, die Aufgaben klar trennen zu können: "Ich werde beweisen, dass ich überparteilich auftrete."

Wahlkampfmüde ist der freiheitliche Kandidat keinesfalls. Er sei erst gestern bei einem Zeltfest gewesen und habe dabei richtig Lust zum Wahlkämpfen bekommen, sagte er Journalisten. Er geht von einem "kurzen und knackigen Wahlkampf" aus.

+++13.39 Uhr: Drei Interims-Präsidenten +++

Mit der Aufhebung der Hofburg-Wahl durch den VfGH hat Österreich ab 8. Juli keinen Bundespräsidenten mehr. Dessen Aufgaben gehen zur Gänze und ex lege - also ohne eigene Angelobung oder ähnliches - an die Nationalratspräsidenten als Kollegialorgan über. Bundespräsident Heinz Fischer wird am 8. Juli um 10 Uhr von den Parlamentskammern in einer feierlichen Zeremonie verabschiedet. Direkt im Anschluss sollte das neue Staatsoberhaupt angelobt werden. Da dies nun nicht möglich ist, übernehmen Doris Bures (SPÖ), Karlheinz Kopf (ÖVP) und Norbert Hofer (FPÖ) gleichberechtigt und so lange, bis der neue Bundespräsident gewählt und angelobt ist

+++13.25 Uhr: Kardinal Schönborn warnt +++

Kardinal Christoph Schönborn hat am Freitag davor gewarnt, "mit Triumph oder im Zorn" erneut an die Urnen zu schreiten. "Wir müssen dankbar sein, dass wir in Österreich freie und geheime Wahlen haben - und Höchstrichter, die dieses Wahlrecht schützen", erklärte er der Kathpress.

Die Verhandlung der Anfechtung der BP-Stichwahl durch den Verfassungsgerichtshof sei "ein kräftiges Lebenszeichen unserer Demokratie und Rechtsstaatlichkeit", so Schönborn weiter. Die erneute Ausübung des Wahlrechts solle daher "im dankbaren Bewusstsein, dass unsere Freiheit auf starke und belastbare Fundamente gebaut ist", geschehen.

+++13.10 Uhr: Sobotka: Kein Ergebnis am Sonntag +++

Auf das Ergebnis der wiederholten Stichwahl um das Amt des Bundespräsidenten wird man lange warten müssen. Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) gab in Reaktion auf das heutige VfGH-Urteil bekannt, erst nach Vorliegen sämtlicher Stimmen Resultate bekanntzugeben.

Wie der Innenminister ausführte, werde es daher bei diesem Urnengang am Sonntag noch kein vorläufiges Endergebnis geben. Zudem seien klassische Hochrechnungen mit vorab zur Verfügung gestellten Teilresultaten diesmal nicht möglich. Wie es bei künftigen Wahlen in dieser Frage aussehe, müsse der Gesetzgeber entscheiden.

+++13.03 Uhr: Mitterlehners Reaktion +++

Die Erkenntnis des VfGH zeige, dass der Rechtsstaat funkioniert, teilt Vizekanzler Mitterlehner mit. Er dankt dem Gerichtshof für die "rasche und akribische Aufarbeitung der Thematik." Er ziehe daraus drei Lehren: Erstens sei eine Art Bestätigung der Briefwahl passiert. Zweitens müsse man künftig mit Informationen am Wahltag besser umgehen. Drittens müsse sich die Kultur ändern, wie mit Rechtsvorschriften umzugehen ist.

"Es liegt kein Fall von Betrug vor", aber der saloppe Umgabng mit den Vorschriften sei nicht zu tolerieren. Man könne Sanktionen für entsprechende Verantwortliche überlegen und es müsse darüber nachgedacht werden, wie man das System effizienter gestalten könnte. Mitterlehner betonte aber auch, dass die Wahlbeisitzer nicht die Zielgruppe für etwaige Sanktionen seien, sondern die hauptamtlich Tätigen.

International würde die Wahlwiederholung nicht unbedingt eine Erhöhrung der Reputation bringen, aber letztendlich sei dadurch eine Stärkung des Rechtsstaates erfolgt.

+++12.59 Uhr: Internationale Reaktionen +++

Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshof, dass die Stichwahl des Bundespräsidentwahl wiederholt werden muss, wurde am Freitag auch in internationalen Medien (Internet-Ausgaben) kommentiert:

Neue Zürcher Zeitung/NZZ (Schweiz): "Die unbefriedigende Konsequenz ist, dass nun für mehrere Millionen Euro eine Wahl wiederholt werden muss, deren Ergebnis nach dem sehr ernsthaften und transparenten Verfahren des Verfassungsgerichts niemand ernsthaft anzweifelt. Dem Land steht neuerlich ein polarisierender Wahlkampf bevor, der politische Kräfte absorbiert. Zudem muss Österreich mit dem peinlichen Makel leben, womöglich über Jahre im Prinzip irreguläre Wahlen durchgeführt zu haben.

Die festgestellten Missstände bestehen nach Aussage vieler Zeugen schon seit Jahren. Positiv ist, dass nun das Gesetz angepasst werden muss und sicherlich stärkeres Augenmerk auf einen korrekten Wahlablauf gelegt werden wird. Wie stark das Vertrauen der Bevölkerung in Österreichs Demokratie dennoch erschüttert wurde, kann noch nicht abgeschätzt werden."

El Pais (Spanien): "Die FPÖ hat nicht nur eine erfolgreiche Anfechtung und eine zweite Chance, einen der Ihren an die Staatsspitze zu hieven, erreicht. Sie sieht auch ihre Strategie verstärkt, das System und ihre Institutionen in Frage zu stellen. Andererseits stellt der Richterspruch einen heftigen Schlag gegen das Image der Regierungskoalition aus Sozialdemokraten und Konservativen dar. Auch wenn keine Beweise für Betrug gefunden wurden, zeigten sich doch Irregularitäten bei der Auszählung."

+++12.47 Uhr: Das sagt Bundespräsident Fischer +++

Der VfGH habe eine schwierige Aufgabe zu erledigen gehabt, sagt Bundespräsident Heinz Fischer. Ein gut begründetes Urteil des VfGH sei wertvoll. Es seien Fehler passiert und die seien wie in einer Demokratie üblich nun aufgedeckt worden. Er könne sich nicht vorstellen, dass der folgende Wahlgang nicht auf genaueste Weise durchgeführt werde. "Wir werden am Schluss ein Wahlergebnis haben, das auch im Interesse des nächsten Bundespräsidenten liegt", teilt er mit.

Fischer wendet sich auch in Richtung Ausland: Es seien schmerzvolle Tage gewesen, aber diese hätten eine Entscheidung gebracht, die letztlich "positiv in die Geschichte des Landes eingehen" wird.

+++12.37 Uhr: Rede von Kanzler Kern +++

"Der Verfassungsgerichtshof hat sein Urteil gesprochen", dieses sei zu akzeptieren, sagt Kern. Es dürfe keinen Zweifel an der Rechtsmäßigkeit einer Wahl geben. Er bedankte sich auch bei den VfGH-Richtern für die objektive Aufarbeitung. Die Aufhebung der Wahl sei wegen Formfehler und nicht wegen einer Manipulation erfolgt, teilt Kern mit. Ihm sei auch wichtig zu erwähnen, dass der VfGH betont habe, dass die Briefwahl rechtmäßig ist. Den Wahlbeisitzern komme hier keine Schuld zu. Er sei überzeugt, dass man Menschen brauche, die bereit seien, sich in einer Demokratie zu engagieren. Das Urteil solle kein Anlass für Emotionen sein, es zeige, dass unser Rechtsstaat funktioniert, sagt Kern. Er ruft die Bürger dazu auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen, auch "wenn hier und da Wahlmüdigkeit herrscht."

Der FPÖ wollte Kern nicht den Vorwurf eines "Fouls" machen: "Ich bin der Meinung, dass es ein gutes Recht der FPÖ, dem unterlegenen Kandidaten, ist, seine Bedenken zu äußern." Dies müsse in einem Rechtsstaat möglich sein. Eine kurzfristige Folge der Wahlaufhebung müsse es sein, die an der Abwicklung Beteiligten für die Wahlwiederholung "minutiös zu instruieren", sagte Kern. "Mittelfristig müssen wir uns im österreichischen Parlament mit der Frage beschäftigen, ob wir das Wahlrecht in der ein oder anderen Form weiterzuentwickeln haben."

Die Ereignisse seien zwar "keine Erfreulichkeiten", er würde den Imageschaden für Österreich aber nicht überbewerten wollen. Angesprochen auf die Gefahr einer gesellschaftlichen Spaltung, die sich durch die Wiederholung der Stichwahl noch verstärken könne, meinte Kern: "Jedes andere Urteil wäre wahrscheinlich ein wesentlich größeres Problem gewesen."

+++12.32 Uhr: VfGH: Vorzeitige Weitergabe kritisiert +++

Die Wahlen müssten frei sein und das Gebot der Reinheit der Wahl gegeben sein. Diese Freiheit dürfte nicht beeinträchtigt werden. Das sei aber durch die systematische Weitergabe an Medien und andere Interessierte vor Wahlschluss durch die Bundeswahlbehörde geschehen. Durch die Weitergabe an Dritte habe man gegen den Grundsatz der Freiheit der Wahl verstoßen und das Wahlergebnis möglicherweise beeinflusst – auch unter dem Gesichtspunkt, dass heutige Kommunikationstechnologien eine bundesweite Verbreitung erlauben würden.

Holzinger erwähnt auch: Es habe bisher keine Regelung gegeben, die das vorzeitige Weitergeben verbietet.

Gemäß Paragraph 70 des VfGH-Gesetzes könne der VfGH entweder das gesamte Wahlverfahren oder Teile aufheben. Sich auf die Briefwähler zu beschränken, komme nicht in Betracht, da es kein eigener Wahlkreis sei. Auch eine Beschränkung auf Wahlbezirke sei nicht sinnvoll, da Wähler ihre Wahlkarte nicht in ihrem Stimmbezirk abgeben müssten. Der VfGH folgert daraus, dass die Wahl wiederholt werden muss. Der Wahltag zur Wiederholung der Wahl solle an einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag erfolgen.

+++12.22 Uhr: Diese Bezirke sind betroffen

In 20 untersuchten Wahlbezirken sei gegen Paragraph 14a des Bundespräsidentenwahlgesetzes verstoßen worden beziehungsweise es zu Rechtswidrigkeiten gekommen. Das betreffe die Wahlbezirke: Innsbruck Land, Südoststeiermark, Stadt und Land Villach, Schwaz, Wien Umgebung, Hermagor, Wolfsberg, Freistadt, Graz Umgebung, Bregenz und Reutte.

Allein schon die Möglichkeit, dass eine Rechtswidrigkeit von Einfluss auf das Wahlergebnis sein kann, berechtige zur Anfechtung der Wahl. Ohne dass es einer konkreten das Wahlergebnis tatsächlich beeinflussenden Manipulation bedürfe. Ein Nachweis, dass es tatsächlich Manipulationen gegeben hat, sei für die Entscheidung des VfGH nicht erforderlich. Der VfGH habe durch die Einvernahme der Zeugen keine Wahlmanipulation wahrgenommen.

Grundsätzlich plädierte Holzinger für eine Stärkung der Wahlbeisitzer der Parteien. Diese hatten im Verfahren wiederholt angegeben, falsche Sitzungsprotokolle ungeprüft unterschrieben zu haben. Holzinger: "Es wäre falsch, Probleme auf diese Personen zu schieben", die "in einer höchst engagierten Weise versuchen, alles richtig zu machen". Vielmehr müssten die Beisitzer unterstützt, geschult und die Attraktivität dieser Freiwilligenarbeit erhöht werden.

Scharfe Kritik übte Holzinger an der teilweise nicht erfolgten Einladung der Beisitzer zu den Sitzungen der Bezirkswahlbehörden. Beisitzer seien über Ort, Zeit und Tagesordnung zu informieren. Ein "bloßer Hinweis" auf die "Möglichkeit der Anwesenheit" reiche nicht aus. Denn erst die Beteiligung der Beisitzer ermögliche eine gegenseitige Kontrolle und verbürge die Objektivität der Wahlbehörde.

+++12.16 Uhr: Begründung des VfGH +++

Die Begründung des VfGH lautet: Gegen das System der Briefwahl selbst hege der VfGH keine Bedenken, sagt Holzinger. Die Vornahme der Wahlhandlungen durch den Wahlleiter allein, setze voraus, dass die Bezirkswahlbehörden ordnungsgemäß einberufen werden, teilt Holzinger mit. Beisitzer und Ersatzbeisitzer müssten daher über den Beginn der Sitzung rechtzeitig in Kenntnis gesetzt werden.

Die Wahlordnung diene dazu, das Wahlverfahren zu dokumentieren. Das Gesetz sei streng im Wortlaut auszulegen. "Die Öffnung der Wahlkarten ist der Bezirkswahlbehörde als Kollegium vorbehalten", sagte Holzinger. Außerdem müssten sich alle Wahlkarten im Auszählungsraum befinden.

+++12.00 Uhr: Der Wahlanfechtung wird stattgegeben +++

"Die Wahlen sind das Fundament unserer Demokratie" und dieses Fundament müsse funktionstüchtig erhalten werden, sagte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger. Die Entscheidung mache niemanden zum Gewinner und niemanden zum Verlierer. Es solle dazu dienen, das Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken. "Der Anfechtung wird stattgegeben", sagte Holzinger. Die Stichwahl müsse zur Gänze in Österreich wiederholt werden.

+++11.43 Uhr: Entscheidung in Kürze +++

Bald ist es soweit: Um 12.00 Uhr verkündet der VfGH seine Entscheidung bezüglich Wahlanfechtung.

+++11.33 Uhr: Die Verhandlung ist geschlossen +++

+++11.13 Uhr: Großer Medienandrang +++

News berichtet vor Ort:

+++10.45 Uhr: FPÖ nimmt Stellung +++

Um 15.00 Uhr nehmen FPÖ-Bundesparteiobmann Heinz Christian Strache, Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer, FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl sowie Rechtsanwalt Rüdiger Schender in einer Pressekonferenz zur VfGH-Entscheidung zur BP-Wahlanfechtung der FPÖ Stellung.

+++10.30 Uhr: Fischer und Kern sprechen +++

Bundespräsident Heinz Fischer wird um 12.40 Uhr in der Präsidentschaftskanzlei Stellung zur VfGH-Entscheidung zur Bundespräsidenten-Stichwahl nehmen. Vorverlegt auf 12.20 Uhr wird indes das Statement von Bundeskanzler Christian Kern im Bundeskanzleramt.

+++10.21 Uhr: Kommt es zur Wahlwiederholung? +++

Mit dem Entscheid des VfGH wird feststehen, ob der Sieger der Stichwahl vom 22. Mai, der ehemalige Grünen-Chef Alexander Van der Bellen, am 8. Juli als Präsident angelobt werden kann oder die Wahl zur Gänze oder in Teilen wiederholt werden muss. Auch Neuauszählungen von Stimmen sind eine mögliche Variante.

+++10.17 Uhr: Verhandlung wird in Kürze fortgesetzt+++

Ab 11.30 Uhr wird die am Mittwoch unterbrochene Verhandlung fortgesetzt. Dabei werden den Verfahrensparteien sowie der Öffentlichkeit diverse Beschlüsse, die sich aus dem Verfahren ergeben haben, mitgeteilt - die Entscheidung über die Anfechtung selbst gibt Holzinger aber erst danach bekannt.

Die FPÖ hatte die Wahl wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten in 94 der 117 Wahlbezirke angefochten. Sie beantragte die Aufhebung und Wiederholung der Stichwahl, in der ihr Kandidat Norbert Hofer knapp gegen Van der Bellen unterlag - und zwar mit einem Rückstand von nur 30.863 Stimmen. Zu 20 besonders schwerwiegenden Fällen hatte der Verfassungsgerichtshof öffentliche Zeugenbefragungen angesetzt, insgesamt wurden 67 Zeugen befragt. Der Hauptvorwurf der FPÖ lautete, dass Wahlkarten zu früh (also vor der gesetzlichen Frist Montag 9.00 Uhr) geöffnet oder auch ausgezählt wurden.

Kommentare

giuseppeverdi melden

Ich habe es ja immer gesagt! WIR SIND EINE BANANENREPUBLIK!!!!!

Nudlsupp melden

Und ich habe gerade das gegenteilige Gefühl Trotz intensivem Nachdenken, will mir partout keinen Bananenrepublik einfallen, wo ein unabhängiger Verfassungsgerichtshof eine Wahl kippt und Neuwahlen veranlasst, weil dies durch eine Oppositionspartei gefordert wird.

strizzi1949
strizzi1949 melden

@Nudlsupp: ganz Ihrer Meinung! Nur weil bei uns Affen leben, die alles in den Dreck ziehen, sind wir keine Bananenrepublik!

neusiedlersee melden


WIEDERHOLUNG eines Nichtpatrioten: In sogenannten Bananenrepubliken werden Oppositionelle oder auch nur Kritiker ermordert und der Präsident bereichert sich auf Kosten des Volkes. Das ist mir in Österrreich nicht aufgefallen.
Also bittschön nicht so saudumme Begriffe für ein Land verwenden in dem ein bissel geschummelt wurde oder man sich nicht ganz eng an das Recht gehalten hat.

neusiedlersee melden


Ein Gericht hat die Fehler aufgezeigt und deren Behebung gefordert. Diese ist im Gange, sagte uns der Innenmimnister.

giuseppeverdi melden

Ja genau neusiedlersee. Es ist halt "ein bisschen geschummelt worden" oder man hat sich halt "nicht so eng an die Rechtsvorschriften gehalten". Das nächste Mal wird Ihnen Ihr Kaufmann nicht 56 Euro auf einen Hunderter nach dem Einkauf herausgeben sondern nur 26 Euro. Was macht das schon aus. Es ist halt ein" bisschen geschummelt worden". Und ein anderes Mal wird an einer Kreuzung einer bei ROT....

giuseppeverdi melden

.. einfahren obwohl Sie GRÜN haben. Nach dem Unfall wird Ihnen zwar ein Bein fehlen aber was macht das schon aus. Der "Rotfahrer" hat sich halt "nicht so eng an das Gesetz gehalten". Genauso leben wir ein Österreich Tag für Tag. Ein bisschen schummeln da und nicht so eng an das Recht halten dort gehört schon zum Alltag. Genau deshalb sind wir eine Bananenrepublik.

neusiedlersee melden


Ich habe nich gesagt, dass das Schwindeln akzeptabel war oder gar korrekt. Eine Bananenrepublik ist aber etwas anderes als das was da geschehen ist. Und es wird in anderen Bereichen, wie Tagespolitk, Justiz viel mehr geschwindelt. Und es enstehen dabei viel größere Schäden. z.B.: Illegale Einwanderer wurden nicht kontrolliert, Strafanträge gegen Politiker wurden zurückgelegt.

neusiedlersee melden


Und das mit dem bei ROT über eine Kreuzung gehen od. fahren geschieht täglich. Frauen+Kinder, Alte mit Stock, Radfahrer tun das. Letztere grundsätzlich. Ist man in diesem Moment Autofahrer, muss man die, als physisch stärkerer, gewähren lassen. Ist das eine Bananenrepublik? Nein, nur ein Volk, dem erklärt wurde, dass Autofahrer schlechte Menschen sind. "Rotgeher" und -fahrer aber edle Grüne.

neusiedlersee melden


So schauts aus, täglich, in Wien, in Salzburg und Graz.
Nur gegen die Verfehlungen bei der Wahl wurde vorgegangen.
Gegen viel gefährlichere Rechtsübertretungen tut der Staat nichts. Sehen Sie da auch dei Bananen herumhängen in der Republik, nur weil sie die überall sehen wollen und singen weiter den Banana-Song?

giuseppeverdi melden

Es hat keinen sinn mit Ihnen zu diskutieren, wenn Sie nicht begreifen, dass diese beiden oben von mir aufgezeigten Beispiele eben nur Beispiele sind, für das was sich täglich in diesem Land tut und was Sie so schön mit ein bisschen geschummelt und mit nicht so eng an die Gesetze halten beschreiben. Genau diese Dinge hat doch zur Anfechtung der Wahl geführt. Aber das begreifen Sie ja nicht!

giuseppeverdi melden

Und für die Rechtschreibfetischisten: Sinn gehört groß geschrieben und es heißt "Genau diese Dinge HABEN......."

giuseppeverdi melden

Und dann werde ich Ihnen noch etwas sagen: Auf Grund Ihres Nicks gehe ich davon aus, dass Sie Burgenländer sind. Ich war einen langen Zeitraum arbeitsmäßig im Burgenland engagiert. Ich habe die Burgenländer als äußerst, nette, freundliche, hilfsbereite und liebe Menschen kennengelernt. Aber genauso habe ich sie - moderat ausgedrückt - ein bisschen schlampert und alles nicht so genau nehmend....

giuseppeverdi melden

...kennen gelernt. Also genau so, wie Sie sich in den ersten Postings gegeben und später nur mehr versucht haben zu retten was zu retten ist. Und da ich - weil in Österreich und im Ausland viel herumgekommen - weiß dass die Burgenländer nicht die einzigen sind, die so "schlampert''" sind,
bleibe ich bei der Bezeichnung, dass wir in einer Bananenrepublik leben, wenn das auch hart formuliert ist.

giuseppeverdi melden

Und das sage ich in dem Wissen, in diesem Land sehr gerne zu leben und in keiner anderen "Bananenrepublik'" dieser Welt leben zu wollen. Und mehr habe ich dazu nicht zu sagen!

neusiedlersee melden


Ich verstehe Sie schon, wenngleich die Bananen bei uns, nicht einmal im Burgenland, so richtig wachsen wollen. Ich meine bloß, dass die aufgezeigten Übertretungen von Vorschriften bewertet werden sollten, Denn sie wurden nicht mit kriminellem Vorsatz begangen.
Und begreife auch, was zur Anfechtung der Wahl geführt hat - und halte diese auch für korrekt.


neusiedlersee melden


Mich wundert ist, dass der Anfechtung stattgegeben wurde.
Aber es ist geschehen +das ist in Ordnung. Ich erwarte die Vorbereitung der Wahl, sonst nichts. Man braucht keine neuen Vorschriften, keine fremden Wahlbeobachter, keine Schulungen. Man braucht sich nur an die geltenden Bestimmungen zu halten. Ich habe das als Wahlbeisitzer immer getan. Bei Auszählung von Briefwahlstimmen war ich nie


neusiedlersee melden


Diskutieren müssen Sie mit mir nicht, und was Ihre Weltreisen betrifft, habe ich nicht vor, mich mit Ihnen zu duellieren. Ihre Erfahrung sagt Ihnen, Burgenländer seien schlampert. Meine Lebenserfahrung sagt mir, dass niemand frei davon ist schon einmal "ein bissel eine Vorschrift übertreten zu haben". Besonders jene, die auf genauer Einhaltung von Vorschriften herumreiten, sind oft betroffen.

Wer weiß, was schon lange vorher alles geschummelt wurde!!! Endlich jemand, der diese Sauereien aufdeckt unmd die Leeren Aussagen von Fischer und Co passen genau zu unseren Politikern!! Das Ausland soll den Mund halten und ihre eigenen Schweinereien wegputzen!! Wir entscheiden selbst!!!

annas
annas melden

na seid ihr alle deppert ? normalerweise verwende ich so eine jargon nicht, nein, aber : jetzt müssen wir nochmals wählen gehen, und warum ? ja warum...... ich bin sprachlos...

giuseppeverdi melden

Was ist denn mit Ihnen los? Niemand MUSS wählen gehen. Das bleibt jedem selbst überlassen weil es keine Wahlpflicht in dem Sinne wie früher mehr gibt!

parteilos melden

Anders hätte man nicht entscheiden dürfen. Ich hatte eher den Verdacht auf eine Teilaufhebung, aber das alles wiederholt wird, erstaunt mich sehr. In unseren Foren waren viele Wichtigtuer die angeblich die Anklage gelesen hätten und es für Unsinn erklärten. Tja anscheinend ist ihr Wissen doch nicht so groß.

parteilos melden

Ich hoffe, dass die Vorsitzenden ohne Pension entlassen werden. Bundeswahlbehörde hat ausgedient, da sie der Meinung war rechtens zu arbeiten.

neusiedlersee melden


Dass so entschieden wurde, war nicht zu erwarten. Im Sinne des Gesetzes ist es in Ordnung, Ich war sicher, es wird Einflussnahme von politischer Seite geben. Sollte es so
gewesen sein, ist diese nicht gelungen. Am Wahlergebnis wird die Wiederholung wohl nichts wesentliches ändern. Die Medien+ die Staatskünstler schärfen bereits ihr Reklameschwert für den widerlichen Professor.


Denksport melden

oder den versehrten Energievorstandler.

Was, 120.000 € für einen Stadtrat? "Die spinnen, die Briten!" Volksnah sind unsere Politiker schon lange nicht mehr. Futtertrogsnah sind sie! Und sie werden immer teurer, je schlechter sie sind und nun auch noch eine 2.Stichwahl.

Nudlsupp melden

Ich hoffe, daß nun auch die Freiheitlichen zur Kenntnis nehmen, daß die Justiz nicht systematisch gegen die FPÖ arbeitet und weiteren Attacken unter der Gürtellinie Abstand nimmt. Was das Urteil betrifft, bin ich gespannt, zu welchen Änderungen es kommt, damit Wahlen künftig gültig sind. Das Urteil ist zu akzeptieren. Persönlich fände ich es mehr als bedauerlich, wenn eine Neuwahl.....

Nudlsupp melden

ein anderes Ergebnis bringt. Aber man wird sehen. Dieter Böhmdorfer hat einmal mehr gezeigt, was er als Rechtsanwalt kann.

neusiedlersee melden


Das war kein Entscheid f.d. FPÖ sondern für das geltende Gesetz. VdB wird nun mit noch höherem Unterschied zu Hofer gewinnen. Das ist unvermeidlich.
Unkontrollierbar ist, ob z.B. Meine Briefwahlstimme überhaupt ankommt oder als angekommen registiert wird. Das ist b.d. dzt. Gesetzeslage nicht nachvollziehbar.

neusiedlersee melden


nudlsupp, ein Rechtsanwalt ist nur so gut wie seine Kontakte hilfreich sein können. Und da ist Böhmdorfer Klasse. Es gab nur einen, der alle anderen RA bis heute weit hinter sich ließ, ein lieber Bekannter meiner Mutter aus Wr. Neustadt, Dr. Michael Stern, der große Zauberer. Er gewann Prozesse oft vor dem ersten Termin.

superploggsy melden

Hauptsache die Stenzel ist heute angelobt worden als nicht amtsführende Stadträtin mit einem Jahresgehalt wie man aus den Medien hört von 120.000 EURO. Wie Volksnah ist denn da die FPÖ ??

Rumor13 melden

Genauso wie SPÖ+ÖVP seit Jahrzehnten........

giuseppeverdi melden

@superploggsy wer hätte es denn mit seiner Mehrheit im Gemeinderat (Landtag) in der Hand, solche Sachen abzuschaffen - doch wohl Rot und Grün. Und warum tun sie das nicht? Ganz einfach - es könnte ja sein, dass einmal ein Roter oder Grüner an diese Stelle rücken könnte. Noch Fragen?

Laserstrahl

In Österreich werden noch weitere Skandale vertuscht..... http://www.zwei-klassen-justiz.at/...

Ganz toll, verbrennen wir noch mehr Geld

Sollte es zu keinen Neuwahlen kommen wird die FPÖ sich innerhalb von kürzester Zeit in die Opferrolle begeben und von einem parteipolitischen Urteil sprechen. Wetten ;)?

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