BP-Stichwahl: Österreich
muss noch einmal wählen

Wahlaufhebung: Die wichtigsten Informationen und Reaktionen zum Entscheidungstag

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Fakten - BP-Stichwahl: Österreich
muss noch einmal wählen

Österreich steht ab 8. Juli bis auf weiteres ohne Bundespräsident da. Der Verfassungsgerichtshof hob am Freitag die Stichwahl vom 22. Mai auf und ordnete eine Wahlwiederholung in ganz Österreich an, die voraussichtlich im September stattfinden wird. Entscheidend waren Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl-Auszählung sowie die vorzeitige Ergebnisweitergabe. Bei dem Wahlgang hatte der von den Grünen unterstützte Alexander Van der Bellen knapp gegen den FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer gesiegt. Dessen Partei setzte sich nun mit ihrer Anfechtung durch. Die Aufgaben des Bundespräsidenten übernimmt daher ab Freitag nächster Woche interimistisch das Nationalratspräsidium.

»Werde beweisen, dass ich überparteilich auftrete«

Wahlverlierer und Anfechtungssieger Hofer versprühte umgehend Optimismus und versprach einen "kurzen und knackigen Wahlkampf". Als Dritter Nationalratspräsident - und damit als interimistischer Drittelinhaber der Bundespräsidenten-Geschäfte - werde er sich nicht karenzieren lassen: "Ich werde beweisen, dass ich überparteilich auftrete." Van der Bellen zeigte sich ebenso zuversichtlich. "Natürlich stelle ich mich der Wiederholung dieser Stichwahl und ich beabsichtige auch, diese zum zweiten Mal zu gewinnen", sagte er vor Journalisten. Rückwind für Hofer infolge des Entscheids sah er nicht.

Kanzler Christian Kern wünscht sich "einen kurzen Wahlkampf, der nicht von Emotionen getragen ist". Der scheidende Bundespräsident Heinz Fischer erwartet sich einen fairen zweiten Wahlgang. Mit dem VfGH-Urteil habe "die österreichische Demokratie eine Bewährungsprobe bestanden".

»Nachweis, dass es tatsächlich zu Manipulationen gekommen ist, ist nicht erforderlich«

Wie dieser ausgefallen war, führte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Freitag aus. In 14 Bezirken seien die Wahlkarten außerhalb einer Sitzung der Bezirkswahlbehörde geöffnet worden. Mit diesem "Schlendrian" seien Rechtsvorschriften verletzt worden, die unmittelbar auf die Vermeidung von Wahlmanipulationen gerichtet seien, so das Fazit der mehrtägigen Verhandlungen und Zeugeneinvernahmen des Höchstgerichts.

Zwar anerkannte der VfGH-Präsident, dass keiner der vom Gericht befragten Wahlbeisitzer einen konkreten Manipulationsverdacht geäußert habe, er verwies aber auch auf die bisher strenge Judikatur des Gerichts zu diesem Thema: "Ein Nachweis, dass es tatsächlich zu Manipulationen gekommen ist, ist nicht erforderlich." Von den bei der Briefwahl festgestellten Unregelmäßigkeiten waren laut Holzinger 77.926 Stimmen betroffen. Bei einem Vorsprung Van der Bellens auf Hofer von nur 30.863 Stimmen ist damit ein Einfluss auf das Wahlergebnis denkbar. Gegen das System der Briefwahl an sich hegt der VfGH keine Bedenken.

Reaktionen zur Wahlwiederholung auf Twitter:


Liveticker-Nachlese vom Tag der Entscheidung:


+++16.32 Uhr: FPÖ sieht Reformbedarf bei Briefwahl +++

Der "sehr klare und zu akzeptierende Beschluss" des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) ist auch für die FPÖ ein Grund, das Wahlrecht zu reformieren. "Wir fordern natürlich eine Änderung dieser Briefwahlverordnung", sagte Parteichef Heinz-Christian Strache am Freitag bei einer Pressekonferenz. Die Verantwortlichkeit für die Missstände trifft für ihn die Bundeswahlbehörde.

"Wir werden die Diskussion um Verbesserung auch führen", kündigte Strache an. Die aufgezeigten Missstände seien nicht zu tolerieren, weswegen man auch nicht zur Tagesordnung übergehen könne. Keinen Vorwurf erhebt Strache gegenüber den vielen amtlichen Wahlbeisitzern, die den Juristen der Behörden geglaubt hätten. Ohne deren Eingeständnisse wäre das Urteil nicht möglich gewesen. Der FPÖ-Obmann hofft laut eigener Aussage, dass die Aufhebung der Stichwahl ein "heilsamer Schock" sein könnte.

Der ehemalige freiheitliche Justizminister Dieter Böhmdorfer, der die FPÖ in der Verhandlung vertreten hatte, zeigte sich beeindruckt vom Vorgehen des Verfassungsgerichts. Bei der Verhandlung sei es zentral um das demokratische Prinzip gegangen, bei dieser Wahl im Besonderen. Die genannten Fälle seien nur die Spitze des Eisberges gewesen. Böhmdorfer betonte abermals, dass vor dem VfGH nie eine tatsächliche Manipulation aufgezeigt hätte werden können. Informationen darüber gebe es aber, diese seien derzeit Sache des Strafgerichtes.

+++16.16 Uhr: Tiroler FPÖ: "Guter Tag für Österreich" +++

Die Tiroler FPÖ spricht nach der VfGH-Entscheidung von einem "guten Tag für Österreich, für die Demokratie und für die Justiz". Die Grünen meinten, die angeordnete Wiederholung der Wahl sei "zu akzeptieren". Auch für LH Günther Platter (ÖVP) ist die Entscheidung zu respektieren und umzusetzen. SPÖ-Chef Ingo Mayr bezeichnete das Urteil als "Ausrufezeichen hinter Demokratie und Rechtsstaatlichkeit".

Das heutige Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes gibt den österreichischen Bürgern das Vertrauen in den Rechtsstaat zurück, zeigte sich FPÖ-Chef Abwerzger zufrieden. "Es beweist, dass massive Mängel bestanden haben, die nun korrigiert werden müssen. Beide Kandidaten haben darunter nun zu leiden gehabt. Ich hoffe auch, dass nun die politischen Gegner das Erkenntnis des Gerichtes anerkennen", meinte Abwerzger weiters. Norbert Hofer wäre der perfekte Bundespräsident und man werde ihn hundertprozentig unterstützen. "Ab Montag sind wir daher im Wahlkampf. Tirol will und braucht Hofer als Staatsoberhaupt. Hofer, jetzt erst recht", sagte der Landesparteichef.

+++15.49 Uhr: Strache sieht "keinen Grund zum Jubeln" +++

FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache hat die Aufhebung der Bundespräsidenten-Stichwahl nicht für einen öffentlichen Triumph genutzt. "Es gibt keinen Grund zum Jubeln", sagte er am Freitag bei einer Pressekonferenz. Stattdessen sieht er im Urteil der Verfassungsrichter einen Gewinn für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Generalsekretär Herbert Kickl sieht sich für den Wahlkampf gewappnet.

Strache lobte den Verfassungsgerichtshof (VfGH), dieser habe die Beschwerde der Freiheitlichen schnell, umsichtig und transparent behandelt. Die Richter seien ihrer Verpflichtung nachgekommen, massive gesetzliche Verfehlungen, aber auch Unregelmäßigkeiten aufzuzeigen, die eine Manipulation möglich gemacht hätten. Mit dem Urteil sei das Vertrauen der Österreicher in den Rechtsstaat sichergestellt worden. Das öffentliche und transparente Verfahren sei zudem "ein sehr positiver, auch neuer Zugang" des Verfassungsgerichtshofes gewesen.

Für den durch die Neuaustragung der Stichwahl anstehenden Wahlkampf zwischen dem zuerst unterlegenen freiheitlichen Kandidaten Norbert Hofer und dem Grünen Alexander Van der Bellen sieht sich Kickl gerüstet. "Ja, natürlich sind wir darauf vorbereitet", meinte der Generalsekretär und Wahlkampfleiter - "personell, organisatorisch und natürlich auch finanziell". Dennoch wolle man die Bevölkerung weder mit einem Dauerwahlkampf, noch mit einer Materialschlacht plagen. Kickl: "Wir haben jetzt besseres zu tun, als Steuergeld sinnlos hinauszupulvern."

+++15.19 Uhr: Van der Bellen gibt sich optimistisch +++

Alexander Van der Bellen hat sich am Freitag zuversichtlich gezeigt, bei der zweiten Bundespräsidenten-Stichwahl im Herbst noch einmal als Sieger hervorzugehen. "Um allen Spekulationen vorzubeugen: Natürlich stelle ich mich der Wiederholung dieser Stichwahl und ich beabsichtige auch, diese zum zweiten Mal zu gewinnen", sagte er in einer Pressekonferenz am Freitag.

Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) sei zu respektieren, so der Präsidentschaftskandidat. "Der 22. Mai (Datum der nun gekippten ersten Stichwahl, Anm.) ist Geschichte, aber Ende September werden wir das wiederholen", versprühte der Ex-Bundessprecher der Grünen Optimismus. Etwaigen Rückwind für FPÖ-Kandidat Norbert Hofer infolge des heutigen VfGH-Entscheids sieht Van der Bellen nicht.

Details zum bevorstehenden Wahlkampf konnte bzw. wollte Van der Bellen noch nicht sagen. Es sei möglich, dass der "Brexit" und die Frage eines EU-Austritts Österreichs durchaus Thema sein würden, meinte er. In Sachen Finanzierung dürfte man dieses Mal vermehrt auf private Spender setzen.

Wahlkampfleiter Lothar Lockl sagte im Anschluss an Van der Bellens Statement auf Nachfrage von Journalisten, dass man auf breite monetäre Unterstützung hoffe: "Das können auch ganz kleine Beträge sein. Denn wir werden jeden einzelnen Euro brauchen." Wieviel Geld es diesmal von den Grünen geben wird - Van der Bellen geht ja erneut offiziell als unabhängiger Kandidat ins Rennen -, könne er zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht abschätzen, versicherte Lockl.

+++14.30 Uhr: Grüne zeigen sich zuversichtlich +++

Burgenlands Grüne gaben sich am Freitag angesichts der vom Verfassungsgerichtshof angeordneten Wahlwiederholung optimistisch: "Wir werden gemeinsam mit vielen Menschen aus unterschiedlichen Richtungen dafür kämpfen, dass Alexander van der Bellen die Stichwahl auch beim zweiten Mal gewinnt", erklärte Landessprecherin Regina Petrik. Die FPÖ Burgenland will sich erst im Laufe des Nachmittags äußern. Van der Bellen habe die Stichwahl gewonnen, aber einige Wahlleiter in wenigen Bezirken hätten die gesetzlichen Bestimmungen schlampig vollzogen, stellte Petrik in einer Aussendung fest. "Das beschert nun allen Wählerinnen und Wählern einen neuerlichen Wahlgang mit allem, was dazu gehört".

Das Urteil sei "zu akzeptieren", meinte Helga Krismer, Landessprecherin der NÖ Grünen, indes am Freitag. Viele Bürger seien jedoch "jetzt verärgert, ein drittes Mal wählen gehen zu müssen. Aber wir werden Alexander Van der Bellen helfen, die Wahl erneut zu gewinnen", stellte Krismer fest.

Klar sei, "dass Demokratie keine Schlamperei duldet" und es demnach keinen Zweifel am Ergebnis einer Wahl geben dürfe, reagierte SPÖ NÖ- Landesparteivorsitzender Matthias Stadler auf die Entscheidung, die Stichwahl zur Bundespräsidentenwahl zu wiederholen. Jetzt gehe es darum, allfällige Mängel der Briefwahl auszumerzen und die demokratischen Institutionen nachhaltig zu festigen. Jeglicher Zweifel an der Demokratie gehöre durch eine korrekte Vorgangsweise beseitigt.

+++13.57 Uhr: NEOS und Team Stronach fordern Wahlrechtsänderungen +++

Die NEOS und das Team Stronach fordern nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs zur Wahlanfechtung Änderungen im Wahlrecht. NEOS-Chef Matthias Strolz verlangt etwa die rasche Einsetzung einer "All-Parteien-Reformgruppe" im Parlament, wie er am Freitag in einer Aussendung wissen ließ. Robert Lugar, Klubobmann des Team Stronach, rief dazu auf, die Briefwahl zu überdenken.

"Wir nehmen die Entscheidung des Verfassungsgerichtshof mit Respekt zur Kenntnis", meinte Strolz in einer ersten Stellungnahme. Die Aufhebung der Wahl sei die einzig richtige Konsequenz, "um das Vertrauen der Bürger in unsere Demokratie wieder herzustellen". Für die NEOS ist "jedenfalls für alle sichtbar der Zeitpunkt gekommen, über den dringenden Handlungsbedarf im Bereich des Wahlrechts zu sprechen", meinte Strolz weiter. Es brauche etwa eine zentrale, digitale Wählerevidenz. Auch die Anforderungen an Wahlbehörden und Wahlbeisitzer müssten neu und klar definiert werden.

"Mit seiner Entscheidung hat der Verfassungsgerichtshof sichergestellt, dass das Wahlergebnis klar und ohne jeglichen Zweifel ermittelt werden muss", ortete Lugar in der Erkenntnis auch ein Bekenntnis zur funktionierenden Demokratie. "Pannen und Schlampereien, wie sie bei der Stichwahl passiert sind, dürfen in unserem Land nie wieder vorkommen - dafür hat auch die Politik zu sorgen und die Briefwahl neu zu überdenken", meinte der Klubchef des Team Stronach weiter.

+++13.55 Uhr: Keinesfalls Zahlen-Weitergabe des BMI bis Wahlschluss +++

Das Innenministerium wird gemäß dem Spruch des VfGH bei der Wiederholung der Hofburg-Stichwahl bis zum Wahlschluss 17 Uhr am Wahlsonntag keinerlei Zahlen zur Verfügung stellen. Ob danach Daten für die Erstellung von Hochrechnungen freigegeben werden, ist noch nicht entschieden. Der Innenminister selbst wird als Leiter der Bundeswahlbehörde jedenfalls erst ein Endergebnis verkünden, wenn sämtliche Stimmen inklusive Briefwahl ausgezählt sind. Das wird im Laufe des Montagnachmittag oder Abend sein.

Die Verfassungsrichter hatten ja als einen der Gründe für die Aufhebung der Wahl genannt, dass schon vor Wahlschluss Ergebnisse an die Öffentlichkeit gelangen konnten, da das Ministerium Einzel-Ergebnisse vor allem für die Erstellung von Hochrechnungen an ausgewählte Stellen (wie die Austria Presse Agentur) weitergeben hat. Diese wurden freilich nur mit Sperrfrist veröffentlicht. Dass dies seit gut 20 Jahren gelebte Praxis ist, merkte am Freitag auch Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) an. Den Höchstrichtern war offenbar bisher nicht bekannt, dass Hochrechnungen zu Wahlschluss auf Basis solcher Zahlen erstellt werden, oder sie nahmen sich dieser Frage bis heute nicht an, weil sie sich ihnen bis dato nicht stellte.

+++13.44 Uhr: Bures: "VfGH-Erkenntnis ist zu akzeptieren" +++

Das Nationalratspräsidium mit Präsidentin Doris Bures (SPÖ), Karlheinz Kopf (ÖVP) und Norbert Hofer (FPÖ) hat am Freitag in einer gemeinsamen Pressekonferenz betont, die interimistische Übertragung der Geschäfte des Bundespräsidenten gewissenhaft auszuüben. Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes sei "in jedem Fall zu akzeptieren", sagte Bures.

Bures setzte sich nach der Aufhebung durch den VfGH für einen raschen Termin für die Wiederholung der Stichwahl ein. Als erstes sei die Regierung am Zug. Danach werde das Parlament "unverzüglich" einen Hauptausschuss einberufen. Das wäre vom Zeitplan her schon nächste Woche möglich. Bures appellierte, in den nächsten Wochen besonnen an die Sache heranzugehen. "Unsere Demokratie lebt vom Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit." Sie warnte davor, dieses Vertrauen aufs Spiel zu setzen.

Der Zweite Nationalratspräsident Kopf hält die Entscheidung der Verfassungsrichter für bemerkenswert. Sie hätten aufgrund der Formfehler sehr grundsätzlich entschieden, auch wenn keine tatsächlichen Manipulationen festgestellt worden seien. Das Erkenntnis sei mit "Respekt zur Kenntnis zu nehmen". Sie sei insofern wichtig im Sinne des Rechtsstaates und der Demokratie.

So wie Bures und Kopf betonte auch der Dritte Nationalratspräsident und FPÖ-Präsidentschaftskandidat Hofer, dass man sich auf die wesentlichen Aufgaben beschränken werde und dass keine Staatsbesuche stattfinden werden. Er verwies auf die kollegiale Zusammenarbeit mit Bures und Kopf in der Vergangenheit, bei der das Amt objektiv ausgeübt worden sei und alle Parteien mit Respekt behandelt worden seien.

Hofer nutzte seine Wortmeldung auch, um auf die aus seiner Sicht maßgeblichen Unregelmäßigkeiten einzugehen: "Tatsache ist, dass es im zweiten Wahlgang erhebliche Fehler gegeben hat, die Raum für Manipulationen geöffnet haben."

+++13.41 Uhr: Hofer: Karenzierung als NR-Präsident wäre Fehler +++

FPÖ-Präsidentschaftskandidat Norbert Hofer wird sich als Dritter Nationalratspräsident nicht karenzieren lassen. Dies wäre ein "riesen Fehler", sei doch Erfahrung, die er mitbringe, in dieser Situation von Vorteil, erklärte Hofer am Freitag nach der Aufhebung der Stichwahl durch den VfGH. Hofer verwies auf Bundespräsident Heinz Fischer, der zuvor auch NR-Präsident war. Die Nationalratspräsidenten übernehmen nun interimistisch die Geschäfte des Staatsoberhaupts. Hofer betonte, die Aufgaben klar trennen zu können: "Ich werde beweisen, dass ich überparteilich auftrete."

Wahlkampfmüde ist der freiheitliche Kandidat keinesfalls. Er sei erst gestern bei einem Zeltfest gewesen und habe dabei richtig Lust zum Wahlkämpfen bekommen, sagte er Journalisten. Er geht von einem "kurzen und knackigen Wahlkampf" aus.

+++13.39 Uhr: Drei Interims-Präsidenten +++

Mit der Aufhebung der Hofburg-Wahl durch den VfGH hat Österreich ab 8. Juli keinen Bundespräsidenten mehr. Dessen Aufgaben gehen zur Gänze und ex lege - also ohne eigene Angelobung oder ähnliches - an die Nationalratspräsidenten als Kollegialorgan über. Bundespräsident Heinz Fischer wird am 8. Juli um 10 Uhr von den Parlamentskammern in einer feierlichen Zeremonie verabschiedet. Direkt im Anschluss sollte das neue Staatsoberhaupt angelobt werden. Da dies nun nicht möglich ist, übernehmen Doris Bures (SPÖ), Karlheinz Kopf (ÖVP) und Norbert Hofer (FPÖ) gleichberechtigt und so lange, bis der neue Bundespräsident gewählt und angelobt ist

+++13.25 Uhr: Kardinal Schönborn warnt +++

Kardinal Christoph Schönborn hat am Freitag davor gewarnt, "mit Triumph oder im Zorn" erneut an die Urnen zu schreiten. "Wir müssen dankbar sein, dass wir in Österreich freie und geheime Wahlen haben - und Höchstrichter, die dieses Wahlrecht schützen", erklärte er der Kathpress.

Die Verhandlung der Anfechtung der BP-Stichwahl durch den Verfassungsgerichtshof sei "ein kräftiges Lebenszeichen unserer Demokratie und Rechtsstaatlichkeit", so Schönborn weiter. Die erneute Ausübung des Wahlrechts solle daher "im dankbaren Bewusstsein, dass unsere Freiheit auf starke und belastbare Fundamente gebaut ist", geschehen.

+++13.10 Uhr: Sobotka: Kein Ergebnis am Sonntag +++

Auf das Ergebnis der wiederholten Stichwahl um das Amt des Bundespräsidenten wird man lange warten müssen. Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) gab in Reaktion auf das heutige VfGH-Urteil bekannt, erst nach Vorliegen sämtlicher Stimmen Resultate bekanntzugeben.

Wie der Innenminister ausführte, werde es daher bei diesem Urnengang am Sonntag noch kein vorläufiges Endergebnis geben. Zudem seien klassische Hochrechnungen mit vorab zur Verfügung gestellten Teilresultaten diesmal nicht möglich. Wie es bei künftigen Wahlen in dieser Frage aussehe, müsse der Gesetzgeber entscheiden.

+++13.03 Uhr: Mitterlehners Reaktion +++

Die Erkenntnis des VfGH zeige, dass der Rechtsstaat funkioniert, teilt Vizekanzler Mitterlehner mit. Er dankt dem Gerichtshof für die "rasche und akribische Aufarbeitung der Thematik." Er ziehe daraus drei Lehren: Erstens sei eine Art Bestätigung der Briefwahl passiert. Zweitens müsse man künftig mit Informationen am Wahltag besser umgehen. Drittens müsse sich die Kultur ändern, wie mit Rechtsvorschriften umzugehen ist.

"Es liegt kein Fall von Betrug vor", aber der saloppe Umgabng mit den Vorschriften sei nicht zu tolerieren. Man könne Sanktionen für entsprechende Verantwortliche überlegen und es müsse darüber nachgedacht werden, wie man das System effizienter gestalten könnte. Mitterlehner betonte aber auch, dass die Wahlbeisitzer nicht die Zielgruppe für etwaige Sanktionen seien, sondern die hauptamtlich Tätigen.

International würde die Wahlwiederholung nicht unbedingt eine Erhöhrung der Reputation bringen, aber letztendlich sei dadurch eine Stärkung des Rechtsstaates erfolgt.

+++12.59 Uhr: Internationale Reaktionen +++

Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshof, dass die Stichwahl des Bundespräsidentwahl wiederholt werden muss, wurde am Freitag auch in internationalen Medien (Internet-Ausgaben) kommentiert:

Neue Zürcher Zeitung/NZZ (Schweiz): "Die unbefriedigende Konsequenz ist, dass nun für mehrere Millionen Euro eine Wahl wiederholt werden muss, deren Ergebnis nach dem sehr ernsthaften und transparenten Verfahren des Verfassungsgerichts niemand ernsthaft anzweifelt. Dem Land steht neuerlich ein polarisierender Wahlkampf bevor, der politische Kräfte absorbiert. Zudem muss Österreich mit dem peinlichen Makel leben, womöglich über Jahre im Prinzip irreguläre Wahlen durchgeführt zu haben.

Die festgestellten Missstände bestehen nach Aussage vieler Zeugen schon seit Jahren. Positiv ist, dass nun das Gesetz angepasst werden muss und sicherlich stärkeres Augenmerk auf einen korrekten Wahlablauf gelegt werden wird. Wie stark das Vertrauen der Bevölkerung in Österreichs Demokratie dennoch erschüttert wurde, kann noch nicht abgeschätzt werden."

El Pais (Spanien): "Die FPÖ hat nicht nur eine erfolgreiche Anfechtung und eine zweite Chance, einen der Ihren an die Staatsspitze zu hieven, erreicht. Sie sieht auch ihre Strategie verstärkt, das System und ihre Institutionen in Frage zu stellen. Andererseits stellt der Richterspruch einen heftigen Schlag gegen das Image der Regierungskoalition aus Sozialdemokraten und Konservativen dar. Auch wenn keine Beweise für Betrug gefunden wurden, zeigten sich doch Irregularitäten bei der Auszählung."

+++12.47 Uhr: Das sagt Bundespräsident Fischer +++

Der VfGH habe eine schwierige Aufgabe zu erledigen gehabt, sagt Bundespräsident Heinz Fischer. Ein gut begründetes Urteil des VfGH sei wertvoll. Es seien Fehler passiert und die seien wie in einer Demokratie üblich nun aufgedeckt worden. Er könne sich nicht vorstellen, dass der folgende Wahlgang nicht auf genaueste Weise durchgeführt werde. "Wir werden am Schluss ein Wahlergebnis haben, das auch im Interesse des nächsten Bundespräsidenten liegt", teilt er mit.

Fischer wendet sich auch in Richtung Ausland: Es seien schmerzvolle Tage gewesen, aber diese hätten eine Entscheidung gebracht, die letztlich "positiv in die Geschichte des Landes eingehen" wird.

+++12.37 Uhr: Rede von Kanzler Kern +++

"Der Verfassungsgerichtshof hat sein Urteil gesprochen", dieses sei zu akzeptieren, sagt Kern. Es dürfe keinen Zweifel an der Rechtsmäßigkeit einer Wahl geben. Er bedankte sich auch bei den VfGH-Richtern für die objektive Aufarbeitung. Die Aufhebung der Wahl sei wegen Formfehler und nicht wegen einer Manipulation erfolgt, teilt Kern mit. Ihm sei auch wichtig zu erwähnen, dass der VfGH betont habe, dass die Briefwahl rechtmäßig ist. Den Wahlbeisitzern komme hier keine Schuld zu. Er sei überzeugt, dass man Menschen brauche, die bereit seien, sich in einer Demokratie zu engagieren. Das Urteil solle kein Anlass für Emotionen sein, es zeige, dass unser Rechtsstaat funktioniert, sagt Kern. Er ruft die Bürger dazu auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen, auch "wenn hier und da Wahlmüdigkeit herrscht."

Der FPÖ wollte Kern nicht den Vorwurf eines "Fouls" machen: "Ich bin der Meinung, dass es ein gutes Recht der FPÖ, dem unterlegenen Kandidaten, ist, seine Bedenken zu äußern." Dies müsse in einem Rechtsstaat möglich sein. Eine kurzfristige Folge der Wahlaufhebung müsse es sein, die an der Abwicklung Beteiligten für die Wahlwiederholung "minutiös zu instruieren", sagte Kern. "Mittelfristig müssen wir uns im österreichischen Parlament mit der Frage beschäftigen, ob wir das Wahlrecht in der ein oder anderen Form weiterzuentwickeln haben."

Die Ereignisse seien zwar "keine Erfreulichkeiten", er würde den Imageschaden für Österreich aber nicht überbewerten wollen. Angesprochen auf die Gefahr einer gesellschaftlichen Spaltung, die sich durch die Wiederholung der Stichwahl noch verstärken könne, meinte Kern: "Jedes andere Urteil wäre wahrscheinlich ein wesentlich größeres Problem gewesen."

+++12.32 Uhr: VfGH: Vorzeitige Weitergabe kritisiert +++

Die Wahlen müssten frei sein und das Gebot der Reinheit der Wahl gegeben sein. Diese Freiheit dürfte nicht beeinträchtigt werden. Das sei aber durch die systematische Weitergabe an Medien und andere Interessierte vor Wahlschluss durch die Bundeswahlbehörde geschehen. Durch die Weitergabe an Dritte habe man gegen den Grundsatz der Freiheit der Wahl verstoßen und das Wahlergebnis möglicherweise beeinflusst – auch unter dem Gesichtspunkt, dass heutige Kommunikationstechnologien eine bundesweite Verbreitung erlauben würden.

Holzinger erwähnt auch: Es habe bisher keine Regelung gegeben, die das vorzeitige Weitergeben verbietet.

Gemäß Paragraph 70 des VfGH-Gesetzes könne der VfGH entweder das gesamte Wahlverfahren oder Teile aufheben. Sich auf die Briefwähler zu beschränken, komme nicht in Betracht, da es kein eigener Wahlkreis sei. Auch eine Beschränkung auf Wahlbezirke sei nicht sinnvoll, da Wähler ihre Wahlkarte nicht in ihrem Stimmbezirk abgeben müssten. Der VfGH folgert daraus, dass die Wahl wiederholt werden muss. Der Wahltag zur Wiederholung der Wahl solle an einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag erfolgen.

+++12.22 Uhr: Diese Bezirke sind betroffen

In 20 untersuchten Wahlbezirken sei gegen Paragraph 14a des Bundespräsidentenwahlgesetzes verstoßen worden beziehungsweise es zu Rechtswidrigkeiten gekommen. Das betreffe die Wahlbezirke: Innsbruck Land, Südoststeiermark, Stadt und Land Villach, Schwaz, Wien Umgebung, Hermagor, Wolfsberg, Freistadt, Graz Umgebung, Bregenz und Reutte.

Allein schon die Möglichkeit, dass eine Rechtswidrigkeit von Einfluss auf das Wahlergebnis sein kann, berechtige zur Anfechtung der Wahl. Ohne dass es einer konkreten das Wahlergebnis tatsächlich beeinflussenden Manipulation bedürfe. Ein Nachweis, dass es tatsächlich Manipulationen gegeben hat, sei für die Entscheidung des VfGH nicht erforderlich. Der VfGH habe durch die Einvernahme der Zeugen keine Wahlmanipulation wahrgenommen.

Grundsätzlich plädierte Holzinger für eine Stärkung der Wahlbeisitzer der Parteien. Diese hatten im Verfahren wiederholt angegeben, falsche Sitzungsprotokolle ungeprüft unterschrieben zu haben. Holzinger: "Es wäre falsch, Probleme auf diese Personen zu schieben", die "in einer höchst engagierten Weise versuchen, alles richtig zu machen". Vielmehr müssten die Beisitzer unterstützt, geschult und die Attraktivität dieser Freiwilligenarbeit erhöht werden.

Scharfe Kritik übte Holzinger an der teilweise nicht erfolgten Einladung der Beisitzer zu den Sitzungen der Bezirkswahlbehörden. Beisitzer seien über Ort, Zeit und Tagesordnung zu informieren. Ein "bloßer Hinweis" auf die "Möglichkeit der Anwesenheit" reiche nicht aus. Denn erst die Beteiligung der Beisitzer ermögliche eine gegenseitige Kontrolle und verbürge die Objektivität der Wahlbehörde.

+++12.16 Uhr: Begründung des VfGH +++

Die Begründung des VfGH lautet: Gegen das System der Briefwahl selbst hege der VfGH keine Bedenken, sagt Holzinger. Die Vornahme der Wahlhandlungen durch den Wahlleiter allein, setze voraus, dass die Bezirkswahlbehörden ordnungsgemäß einberufen werden, teilt Holzinger mit. Beisitzer und Ersatzbeisitzer müssten daher über den Beginn der Sitzung rechtzeitig in Kenntnis gesetzt werden.

Die Wahlordnung diene dazu, das Wahlverfahren zu dokumentieren. Das Gesetz sei streng im Wortlaut auszulegen. "Die Öffnung der Wahlkarten ist der Bezirkswahlbehörde als Kollegium vorbehalten", sagte Holzinger. Außerdem müssten sich alle Wahlkarten im Auszählungsraum befinden.

+++12.00 Uhr: Der Wahlanfechtung wird stattgegeben +++

"Die Wahlen sind das Fundament unserer Demokratie" und dieses Fundament müsse funktionstüchtig erhalten werden, sagte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger. Die Entscheidung mache niemanden zum Gewinner und niemanden zum Verlierer. Es solle dazu dienen, das Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken. "Der Anfechtung wird stattgegeben", sagte Holzinger. Die Stichwahl müsse zur Gänze in Österreich wiederholt werden.

+++11.43 Uhr: Entscheidung in Kürze +++

Bald ist es soweit: Um 12.00 Uhr verkündet der VfGH seine Entscheidung bezüglich Wahlanfechtung.

+++11.33 Uhr: Die Verhandlung ist geschlossen +++

+++11.13 Uhr: Großer Medienandrang +++

News berichtet vor Ort:

+++10.45 Uhr: FPÖ nimmt Stellung +++

Um 15.00 Uhr nehmen FPÖ-Bundesparteiobmann Heinz Christian Strache, Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer, FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl sowie Rechtsanwalt Rüdiger Schender in einer Pressekonferenz zur VfGH-Entscheidung zur BP-Wahlanfechtung der FPÖ Stellung.

+++10.30 Uhr: Fischer und Kern sprechen +++

Bundespräsident Heinz Fischer wird um 12.40 Uhr in der Präsidentschaftskanzlei Stellung zur VfGH-Entscheidung zur Bundespräsidenten-Stichwahl nehmen. Vorverlegt auf 12.20 Uhr wird indes das Statement von Bundeskanzler Christian Kern im Bundeskanzleramt.

+++10.21 Uhr: Kommt es zur Wahlwiederholung? +++

Mit dem Entscheid des VfGH wird feststehen, ob der Sieger der Stichwahl vom 22. Mai, der ehemalige Grünen-Chef Alexander Van der Bellen, am 8. Juli als Präsident angelobt werden kann oder die Wahl zur Gänze oder in Teilen wiederholt werden muss. Auch Neuauszählungen von Stimmen sind eine mögliche Variante.

+++10.17 Uhr: Verhandlung wird in Kürze fortgesetzt+++

Ab 11.30 Uhr wird die am Mittwoch unterbrochene Verhandlung fortgesetzt. Dabei werden den Verfahrensparteien sowie der Öffentlichkeit diverse Beschlüsse, die sich aus dem Verfahren ergeben haben, mitgeteilt - die Entscheidung über die Anfechtung selbst gibt Holzinger aber erst danach bekannt.

Die FPÖ hatte die Wahl wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten in 94 der 117 Wahlbezirke angefochten. Sie beantragte die Aufhebung und Wiederholung der Stichwahl, in der ihr Kandidat Norbert Hofer knapp gegen Van der Bellen unterlag - und zwar mit einem Rückstand von nur 30.863 Stimmen. Zu 20 besonders schwerwiegenden Fällen hatte der Verfassungsgerichtshof öffentliche Zeugenbefragungen angesetzt, insgesamt wurden 67 Zeugen befragt. Der Hauptvorwurf der FPÖ lautete, dass Wahlkarten zu früh (also vor der gesetzlichen Frist Montag 9.00 Uhr) geöffnet oder auch ausgezählt wurden.

Kommentare

Henry Knuddi

also bei den neuwahlen werden kaum beisitzer gefunden werden, wer setzt sich schon 2 tage um ein butterbrot hin und bekommt dann noch strafe ...
wird lustig werden wenn keine beisitzer da sind - ist das dann auch eine übertretung zum anfechten?

Denksport melden

Die FPÖ hat es geschafft, dass österreich keinen Bundeskanzler mehr hat. Saubere Leistung!

Henry Knuddi
Henry Knuddi melden

du meinst BP?

Denksport melden

:) ja genau.

Oberon
Oberon melden

Ich habe mich noch nie damit beschäftigt, aber jetzt aus gutem Grund. Die BP-Wahl wird angefochten, was sicher seine Berechtigung hat. Man kann sich halt gesetzliche Vorgaben nicht zurecht biegen, wie man es gerade braucht. So viel dazu.

Frage: Wie ist es möglich, Zwischenstände einer Wahl im TV noch VOR Schließung des letzten Wahllokals zu bringen?
Wenn man es genau nimmt und logisch ......

Oberon
Oberon melden

.... betrachtet, hat man die Auszählung der Stimmen schon immer vorher begonnen, denn - woher sonst die Zahlen?!

Rene Wien melden

:) streng genommen könnte man die Zahlen präsentieren.. und die Ergebnislisten danach "richten" :)

Oberon
Oberon melden

Leicht genommen würde eher passen. ;-) Und - richten kann man sich in Österreich sowieso alles, wenn man an der richtigen Stelle sitzt oder die richtigen Leute kennt. Alles natürlich nuuur mutmaßlich. :-)

parteilos melden

Higgs70, das waere genau so, wenn ein Anzeiger am Ende der Schuldige ist weil er B aufgedeckt hat und B das ganze Alphabet betrogen hat. Dafür geht B ins Gefängnis. Ich habe von ihnen noch nichts Gutes gelesen, ausser das sie glauben jedem erhaben zu sein. Man sollte auch andere loben können und nicht immer meckern.

higgs70
higgs70 melden

Nein, das glaube ich nicht, aber ich sehe was ich sehe, ich sage was ich sehe und ich bin auch bereit dazu zu stehen. Nennt sich Rückgrat.
Und jetzt hoppelns vor und sagens mir wofür ich die loben soll. Für die selektive Wahrnehmung eines Missstandes wenns einem nützt? Für die Frechheit der Beitragstäterschaft mit anschließender Entrüstung und Klage? Wenns das von mir verlangen, lieber parteilos, müssens schon noch den einen oder anderen Schlaganfall abwarten;-))

Das Gute und Positive habe ich übrigens im zweiten Satz gesagt, müssens wohl überlesen haben.

P.S. Und Ihr Beispiel hinkt insofern als dass nicht nur B, sondern auch A das ganze Alphabet - wenns es so sehen wollen- mitbetrogen hat, also ebenfalls Täter ist.

Nudlsupp melden

Mit dem Unterschied, daß alle vom Rechtsbruch gewusst haben, aber solange der eigene Kandidat in Führung lag sogar mitgewirkt haben, alles für in Ordnung befunden haben und erst als sich die Mehrheitsverhältnisse geändert haben, sich daran gestoßen haben. Und so ein Verhalten, ist schon objektiv, nicht wirklich lobenswert. Es wurde ein Urteil gesprochen, das ist gut, es gibt Neuwahlen ....

Nudlsupp melden

für künftige Wahlen gibt es hoffentlich Konsequenzen und Änderungen, dass sich derartiges nicht mehr wiederholt.

higgs70

Jo mei, dann werd ma halt hingehen und nocheinmal wählen, weil das Urteil des VfGh natürlich zu respektieren ist, da geht es um ein hohes Rechtsgut. Und das einzig Positive daran ist, dass derartige Schlampereien in Zukunft wahrscheinlich (hoffentlich) nicht mehr vorkommen werden.

Was allerdings bleibt ist die Erkenntnis, dass für die Blauen ein bekannter Rechtsbruch dann relevant ist, wenn man Vorteile daraus zieht und man es dann auch noch als Sauberkeitskampagne verkauft, dass sie die rechtswidrigen Usancen bei der Auszählung seit ewigen Zeiten kannten und mitgemacht haben, dass niemand eine Manipulation unterstellt (Böhmdorfer) und dann fechten sie es an,weil sie hoffen es zu drehen. Das ist in etwa so, wie wenn ein Graffiti-Sprayer den Eigentümer nach seiner Sprüherei auch noch anzeigt, weil das Haus nicht mehr den Vorschriften der Ortsbildpflege entspricht.

Und vor allem die Erkenntnis, dass mit sowas wie denen kein Staat zu machen ist, nicht metaphorisch und nicht real.

Der Meinung der NZZ - siehe oben - ist nichts hinzuzufügen. Wir sind die Deppen und dürfen das Spektakel bezahlen. Und zudem noch das blöde Grinsen ansehen.

Denksport melden

Da werden sich Kurz und Co. wohl nicht leicht tun, europäische Firmen aus dem scheidenden Englang nach Österreich zu locken. Wer will sich schon in einem Land ansiedeln, das auch bald austreten wird.

strizzi1949
strizzi1949 melden

Wie kommen Sie zu Ihrem Synonym? Was hat eine Wortmeldung, die nix mit dem Thema zu tun hat, zu dem sie abgegeben wurde, mit "Denken" zu tun?

Das wäre mir alles wurscht, wenn ich nicht automatisch für dieses Demokratie- und Rechtsstaat-Gefasel mitzahlen müsste, Vielleicht haben die blauen Beisitzer extra weggeschaut, damit man nachher einen Haken findet, an dem der VfGH die Aufhebung aufhängen kann, wenn der Hofer nicht gewinnt?

giuseppeverdi melden

Wie sagt es da oben VdB? Er beabsichtigt ein zweites Mal zu gewinnen. Ich kann ihm versichern Hofer will das mit Sicherheit zum ersten Male - wetten?

neusiedlersee melden


Ihre Ansicht ist nicht zu widerlegen!


An der Entscheidung des Gerichts gibt es nichts zu bewerten. Das blöde Herumgerede der Politiker, dass man diese Entscheidung zu akzeptieren habe ist entbehrlich, da selbstverständlich.
Das bedeutet aber nicht, dass Bürger diesen Entscheid nicht kommentieren dürfen.
Stundenlages palavern von Politikern od. Fachleuten dazu ist Selbstbefriedigung und Zeitverschwendung.

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