Neue Erkenntnisse in Causa Mayer: Ex-ÖSV- Trainer war bei Unfall unzurechnungsfähig

Laut Anwalt müsste Verfahren eingestellt werden Erleichterter Mayer hofft nun auf volle Rehabilitation

Ein psychiatrisches Gutachten attestiert dem ehemaligen ÖSV-Trainer Walter Mayer, zum Zeitpunkt seiner Unfallfahrt am 19. Februar in Paternion unzurechnungsfähig gewesen zu sein. Das bestätigte der Rechtsanwalt von Mayer, Herwig Hasslacher, gegenüber der APA. Nach Ansicht des Juristen müsste damit das Strafverfahren gegen den Salzburger in Österreich eingestellt werden.

Mayer war bei einer Kontrolle durch die Polizei davongerast und in eine Polizeisperre gekracht. Seine Anwesenheit bei den Winterspielen in Turin war in der Nacht zuvor Auslöser einer Razzia der italienischen Polizei in den Olympia-Quartieren der österreichischen Langläufer und Biathleten gewesen.

"Mein Mandant war zum Tatzeitpunkt nicht in der Lage, die Folgen seines Handelns zu erkennen", erläuterte Hasslacher. Er habe unter einer tief greifenden Bewusstseinsstörung, ausgelöst durch die akute Angst vor einer Festnahme durch die italienischen Behörden, gelitten. Walter Mayer war während der Olympischen Spiele in Turin verdächtigt wurden, maßgeblich Dopingvergehen von österreichischen Athleten organisiert zu haben.

Bei einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft Klagenfurt könnte Mayer wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, schwerer Körperverletzung und Sachbeschädigung eine Strafe von bis zu drei Jahren Haft drohen. "Der Akt wird noch geprüft - es ist noch keine Entscheidung gefallen", sagte der leitende Klagenfurter Staatsanwalt, Gottfried Kranz.

"Durch die etwaige Einstellung des Verfahrens in Österreich erhofft sich mein Mandant seine Rehabilitierung - auch als Trainer", meinte Hasslacher. Mayer sei über das Gutachten informiert und sehr erleichtert, dass er nicht schuldhaft gehandelt habe.

(apa/red)