EADS-Gelder geflossen?

Laut Pilz 3,2 Mio. Euro geflossen - Schloss Luising vorerst nicht beschlagnahmt

Aus Sicht des Grünen Abgeordneten Peter Pilz könnte der Geschäftsmann und Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly nicht nur in vermeintliche Schmiergeldzahlungen des britischen Rüstungskonzerns BAE Systems verwickelt sein, er dürfte auch Gelder von der Eurofighter-Herstellerfirma EADS erhalten und verteilt haben. Der Abgeordnete stützt seine Behauptungen auf Unterlagen, die bei Hausdurchsuchungen bei Mensdorff gefunden worden waren und ihm vorliegen. Insgesamt sollen demnach über Briefkastenfirmen rund 3,2 Mio. Euro von EADS Deutschland an eine Mensdorff zugerechnete Firma mit dem Namen "Brodman Business S.A." mit Sitz auf den Virgin Islands geflossen sein.

von Alfons Mensdorff-Pouilly © Bild: APA/Fohringer

Die Mittel sind demnach Teil von Geldflüssen von EADS Deutschland über die Vector Aerospace LPP in London (an die insgesamt bis zu 100 Mio. Euro gingen). Von der Vector wanderten laut Pilz 42,1 Mio. Euro an die an der Isle of Man ansässige Columbus Trade Services Ltd., weitere 12,5 Mio. Euro an eine Firma namens Incuco LLC, ebenfalls auf der Isle of Man beheimatet. An zweiterer soll eine Firma mit dem Namen EQ.CU Com Finance Ltd. mit Sitz in Hongkong 50 Prozent halten.

Von der Columbus sind laut Pilz zwei Mio. Euro an die Mensdorff-Firma Brodman geflossen, von der EQ.CU knapp 900.000 Euro. Von einer weiteren Firma mit der Bezeichnung Gercan Inc. sollen weitere 406.500 Euro gekommen sein - die Herkunft dieser Gelder sei noch offen, so Pilz. Von diesen insgesamt 3,2 Mio. Euro, die an die Mensdorff zugerechnete Firma gingen, sollen - laut handschriftlichen Aufzeichnungen, die ebenfalls bei Hausdurchsuchungen bei Mensdorff gefunden worden waren - in den Jahren 2005 und vor allem 2006 Barauszahlungen in Höhe von insgesamt 3 Mio. Euro erfolgt sein. An wen oder welche Institution sei unklar, so Pilz. Der Empfänger der Gelder sei in den Unterlagen lediglich als "Russe" angegeben.

Parlamentarische Anfrage an Justizministerin

Die Grünen stellen im Zusammenhang mit den neuen Vorwürfen nun eine parlamentarische Anfrage an Justizministerin Beatrix Karl. Darin wird unter anderem gefragt, ob die genannten Zahlungsflüsse Gegenstand der gegen Mensdorff-Pouilly bereits erhobenen Anklage oder Teil von gerichtlichen Ermittlungen sind. Auch ob der Empfänger unter dem Namen "Russe" bekannt ist, wollen Pilz und seine Parteifreunde wissen. Gefragt wird auch, ob es Ermittlungen dahingehend gibt, ob die angeblichen Zahlungen mit dem Wahlkampf 2006 in Zusammenhang stehen könnten.

Vorwürfe

Die neuen Vorwürfe gehen über jene aus dem am Mittwoch startenden Geldwäsche-Prozess gegen Mensdorff-Pouilly hinaus. Der zentrale Vorwurf der Anklage lautet ja, dass der Lobbyist von BAE Systems Millionen zu Bestechungszwecken erhalten hat, um damit Beschaffungsvorgänge in Zentral- und Osteuropa zugunsten des britischen Rüstungskonzerns zu beeinflussen. Laut Anklage soll Mensdorff-Pouilly zwischen 2000 bis 2008 insgesamt 12,6 Mio. Euro von BAE unter Zwischenschaltung von Briefkastenfirmen erhalten und zum Zwecke der Bestechung eingesetzt haben - Empfänger der 12,6 Mio. Euro war ebenfalls die Firma Brodman.

Graf darf Schloss vorerst behalten

Schloss Luising von Alfons Mensdorff-Pouilly wird vorerst nicht beschlagnahmt. Zwar hob das Oberlandesgericht (OLG) laut einer Mitteilung vom Montag die Entscheidung des Landesgerichts Wien als erste Instanz auf, das den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Veräußerungsverbot abgelehnt hatte. Zugleich trug das OLG dem Landesgericht für Strafsachen aber auf, noch einmal zu entscheiden. Dabei gelte es zu berücksichtigen, wie hoch die Erlöse aus der angenommenen Straftat im Verhältnis zum Wert des Schlosses seien, schrieb das OLG.

Die Staatsanwaltschaft will ein Veräußerungsverbot für Mensdorffs Anwesen im Burgenland im Grundbuch verankert haben, damit bei einer Verurteilung potenziell unrechtmäßig erworbenes Vermögen nicht dem Zugriff des Staates entzogen werden kann. Laut OLG wurden die Vermögenswerte dabei mit 12,6 Millionen Euro beziffert - dies ist der Betrag, den Mensdorff laut Anklage zwischen 2000 bis 2008 unter Zwischenschaltung von Briefkastenfirmen von BAE Systems erhalten und zum Zwecke der Bestechung eingesetzt haben soll. Hintergrund des Begehrs der Ankläger ist der 2011 verschärfte Abschöpfungsparagraf.

Nach Ansicht des OLG ist in der Causa allerdings "die Rechtslage vor dem 1.1.2011 maßgeblich", wurde am Montag festgehalten. Und nach dieser Rechtslage könne als Basis für eine Beschlagnahme nur jener Betrag gelten, der quasi den "Erlös" oder "Lohn" aus der mutmaßlichen Straftat darstelle - nicht aber sämtliche Beträge, die vom Angeklagten verschleiert oder verborgen werden sollen. Der Wert von Schloss Luising müsste also mit jenem Betrag gegengerechnet werden, den Mensdorff für angeblich illegale Handlungen bekommen haben soll, nicht aber mit dem Gesamtwert der angeblich verteilten Gelder. Und dabei müsse eine "Überbesicherung" vermieden werden. Der Haken dabei: Weder der Immobilienwert noch die Höhe der allfälligen Bereicherung seien bekannt, wie OLG-Sprecher Reinhard Hinger zur APA sagte. Dem Landesgericht wurde daher aufgetragen, noch die "erforderlichen Informationen" zu erheben "und dann noch einmal zu entscheiden".

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