Darauf sollten Sie beim Lebensmittelkauf achten

Nicht selten finden sich auf dem Lebensmittel-Etikett Verwirrung stiftende Angaben. Immerhin 2.252 von insgesamt 25.752 bei Betriebskontrollen genommenen Proben wurden im Jahr 2019 wegen "Kennzeichnungsmängeln" und "zur Irreführung geeigneten Informationen" beanstandet. Wolfgang Leger-Hillebrand von "Quality Austria" erklärt, worauf man beim Einkauf achten sollte.

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Gut zu wissen - Darauf sollten Sie beim Lebensmittelkauf achten

1. "Frei von ..."

Haben Sie sich auch schon einmal gefragt, warum beispielsweise auf dem fertig verpackten Schinken "laktose- und glutenfrei" steht? Was, bitteschön, suchen denn Milch oder Getreide in dem Fleischprodukt? Findet sich auf dem Etikett der Hinweis "frei von ..." in Zusammenhang mit Stoffen, die in besagtem Lebensmittel naturgemäß gar nicht vorkommen, könnte bereits eine Täuschung oder eine "Werbung mit Selbstverständlichkeiten" vorliegen, erklärt Leger-Hillebrand. Lebensmittelhersteller sollten solche Aussagen daher unterlassen. Wird ein entsprechender Hinweis dennoch angeführt, sollte man sich als Verbraucher nicht davon blenden lassen.

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2. Bezugnahme auf Landwirte

Die Frage, ob eine Produktinformation irreführend ist, ist nicht immer einfach zu beantworten, kommt es doch immer auch darauf an, wie die jeweilige Aussage vom Konsumenten verstanden werden kann. Findet sich beispielsweise auf einem industriell hergestellten Produkt ein Bezug zu Bauern, muss auf dem Etikett eine Klarstellung erfolgen, auf welchen Aspekt genau sich die Aussage bezieht. Stammen sämtliche Zutaten aus bäuerlicher Produktion? Oder trifft das nur auf einzelne Ingredienzien zu? Der Aufdruck auf dem Etikett gibt Aufschluss.

3. MDH versus Verbrauchsdatum

Die Tatsache, dass das auf dem Etikett angeführte Datum überschritten ist, bedeutet noch lange nicht, dass das Lebensmittel umgehend entsorgt werden muss. Zuerst gilt es herauszufinden, ob es sich um das Mindesthaltbarkeits- oder das Verbrauchsdatum handelt. Ersteres markiert den Zeitpunkt, bis zu dem das Produkt bei ordnungsgemäßer Lagerung seine volle Genussfähigkeit behält. Kann sein, dass es sich danach in seiner Farbe oder Konsistenz verändert. Wenn es aber nach wie vor gut schmeckt, spricht nichts gegen den Verzehr. Anders sieht die Sache beim Verbrauchsdatum aus. Dieses findet sich auf leicht verderblicher Ware wie Frischfleisch und Fisch. Ist das Datum erst einmal überschritten, sollte das Lebensmittel nicht mehr gegessen werden.

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4. Vorsicht beim Erhitzen

Nicht jeder Zusatzstoff ist für jedes Lebensmittel zugelassen. Nehmen wir zum Beispiel Sucralose. Der künstliche Süßstoff mit der Kennzahl E-955 hat die 600-fache Süßkraft von Haushaltszucker. Zu finden ist er unter anderem in Limonaden, Marmeladen, Brotaufstrichen und Konserven. Ist Sucralose in einem Produkt enthalten, muss dies auf dem Etikett ausgewiesen werden. Was vermutlich aber die Wenigsten wissen, ist, dass Sucralose nicht auf über 120 Grad erhitzt werden sollte. Es ist nicht auszuschließen, dass dabei gesundheitsschädliche, mitunter krebserregende Verbindungen entstehen.

5. Verwirrende Herkunftsangabe

Nur, weil auf der Verpackung des Schnitzerls steht, dass es sich um ein österreichisches Produkt handelt, heißt das noch lange nicht, dass es nicht dennoch seinen Ursprung im Ausland hat. Sobald das Tier nämlich hierzulande aufgezogen und geschlachtet wird, darf es als österreichisches Produkt verkauft werden. Egal, wo es herkommt, sprich geboren wurde. Diese Regelung gilt für Geflügel, Schweine-, Schafs- und Ziegenfleisch. Klarer geregelt ist die Sache bis dato nur bei Rind- und Kalbsfleisch: Hier muss auch das Geburtsland angeführt sein.