Weitere Telekom-Anklage gegen Fischer, Hochegger und Meischberger

Keine Anklage gegen Ex-Vizekanzler Gorbach und Sekretärin

Ex-Telekom-Vorstand Fischer und Lobbyist Hochegger werden wegen Untreue und Geschenkannahme angeklagt. Die Anklage ist noch nicht rechtswirksam.

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Korruption - Weitere Telekom-Anklage gegen Fischer, Hochegger und Meischberger

In der Causa Telekom Austria hat die Staatsanwaltschaft Wien eine neue Anklage gegen Ex-Telekom-Vorstand Rudolf Fischer und die Lobbyisten Peter Hochegger sowie Walter Meischberger erhoben. Weiters wird Michael Fischer angeklagt, ehemals Head of Public Affairs der Telekom. Nicht angeklagt werden Ex-Vizekanzler Hubert Gorbach und seine Sekretärin, ihnen wurde ein Diversionsanbot unterbreitet.

Wenn Gorbach das Anbot annimmt, muss er Geldbuße und Teilschadensgutmachung leisten, kommt aber nicht vor Gericht. Die Anklage ist nicht rechtskräftig, die Beschuldigten können dagegen innerhalb von 14 Tagen Einspruch erheben.

Rudolf Fischer und Hochegger wird Untreue sowie Geschenkannahme als Machthaber vorgeworfen, Hochegger auch falsche Beweisaussage und Meischberger und Michael Fischer Geldwäscherei, teilte die Staatsanwaltschaft Wien Mittwochnachmittag in einer Aussendung mit.

Keine Gorbach-Anklage, sondern Angebot für Geldbuße

Ex-Vizekanzler Hubert Gorbach (FPÖ/BZÖ) hatte nach seinem Ausscheiden aus der Politik Geld von der Telekom erhalten. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien erläuterte gegenüber der APA, dass bei Gorbach und seiner früheren Sekretärin die Voraussetzungen für eine Diversion erfüllt seien, daher würden sie nicht angeklagt. Diversion heiße aber nicht, dass die Betreffenden nichts getan hätten.

Das Diversionsanbot an Gorbach umfasse eine Geldbuße und eine Teilschadenswiedergutmachung, die Höhe der geforderten Zahlungen nannte Staatsanwaltschafts-Sprecherin Nina Bussek auf APA-Anfrage nicht. Sollte Gorbach die Diversion ablehnen, droht ihm immer noch eine Anklage.

Für eine Diversion gibt es mehrere Voraussetzungen: Es muss sich um ein Offizialdelikt handeln, das also von Amts wegen verfolgt wird, der Sachverhalt muss hinreichend geklärt sein, es darf sich um keine schwere Straftat handeln und der Beschuldigte darf keine schwere Schuld auf sich geladen haben. Weiters darf keine Prävention erforderlich sein, wenn also eine gerichtliche Strafe nicht notwendig ist, um den Beschuldigten von weiteren strafbaren Handlungen abzuhalten oder um Nachahmungstätern entgegenzuwirken. Schließlich muss sich der Beschuldigte mit der Diversion einverstanden erklären und die Folgen akzeptieren.

Gorbach soll nach seinem Ausscheiden aus der Politik 268.000 Euro von der Telekom Austria erhalten haben. Das Geld soll über den früheren Telekom-Lobbyisten Peter Hochegger und Gorbachs Sekretärin an den früheren Spitzenpolitiker von FPÖ und BZÖ geflossen sein. Ein Teil der Mittel soll der Bezahlung seiner Sekretärin gedient haben, der Rest (139.200 Euro) an Gorbach gegangen sein. Gorbach hat bisher alle Vorwürfe zurückgewiesen.

Die neue Anklage bezieht sich auf die Bildung einer "schwarzen Kasse" bei der Telekom Austria AG zwischen den Jahren 2004 und 2009. In diesem Zeitraum leistete die Telekom an die Valora AG von Peter Hochegger rund 9 Millionen Euro, schreibt die Staatsanwaltschaft Wien in der Aussendung. Diesen Zahlungen lagen teilweise reale Lobbyingleistungen zugrunde, sie dienten aber auch dazu, außerhalb der Telekom eine Liquiditätsreserve (laut Anklage 5,7 Millionen Euro) zu bilden, wodurch das Telekom-Management in der Lage war, Geldbeträge an Dritte "ohne werthaltige Gegenleistung" auszuzahlen. Geld erhielten demnach unter anderem die Angeklagten Walter Meischberger und Michael Fischer. Ermittelt wurde im "äußerst umfangreichen" Faktenkomplex "Telekom" in mehreren Ermittlungssträngen, wobei das Verfahren insgesamt gegen etwa 40 Beschuldigte geführt wurde.

Konkret sind nun also Rudolf Fischer, Ex-Vorstand der Telekom, und Peter Hochegger, Ex-Lobbyist, wegen Untreue sowie Geschenkannahme als Machthaber angeklagt. Die Strafdrohung für das Verbrechen der Untreue beträgt bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe. Hochegger ist zusätzlich noch wegen falscher Beweisaussage angeklagt.

Weiters sind Walter Meischberger, früherer FPÖ-Politiker und Ex-Lobbyist, sowie Michael Fischer, ehemals Public Affairs-Manager bei der Telekom und Ex-ÖVP-Organisationsreferent, wegen Geldwäscherei angeklagt. Hier liegt die Strafdrohung bei bis zu fünf Jahren Haft.

Die Anklage ist noch nicht rechtswirksam, die Angeklagten haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Anklage Einspruch bei Gericht zu erheben.