In seiner sehr ausführlichen Urteilsbegründung erklärte Richter Helmut Wlasak, dass der Schöffensenat in diesem Verfahren vor allem "Rollenbilder zu bewerten" gehabt hätte. So habe man den Ex-Manager als Drahtzieher eingestuft, der sich selbst als Fachmann verkauft habe. Sein mitangeklagter Kollege hingegen sei eher ein "Befehlsempfänger und Ausführender" gewesen und wurde daher auch freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Senat sei zu der Meinung gekommen, dass der Erstangeklagte "innerhalb des Systems der Fachmann schlechthin" gewesen sei. "Sie waren nicht nur in Kenntnis der Dinge, Sie haben auch viele davon veranlasst", erklärte der Richter. Ein Motiv habe man zwar nicht wirklich nachweisen können, trotzdem wurden finanzielle Vorteile vermutet. "Es ist nicht wirklich herausgekommen, dass Sie mitkassiert haben, aber die Möglichkeit besteht", so Wlasak.
Ehrlicher Prokurist
Dem ehemaligen Prokuristen habe man zugutegehalten, dass er "erschreckend ehrlich" gewesen sei. Er habe zwar von den Vorgängen gewusst, allerdings sei die Zahl der Bewilligungen von Leasing-Verträgen unter ihm eher weniger geworden, was ihm positiv angerechnet wurde. "Wir schlachten auch ein kleines Schwein, wenn das Schlachtmesser berechtigt geführt wird", drückte es der Richter etwas drastisch aus. Nur sei das hier eben nicht der Fall, und daher wurde der Angeklagte freigesprochen. Der Ex-Manager erbat sich drei Tage Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.