Karl-Heinz Grasser
in PR-Flop verwickelt

Der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser füllt derzeit die deutschen Medien. Grund dafür ist seine Beratertätigkeit für ein angeblich revolutionäres Krebsmittel, das sich vorerst als PR-Flop herausstellte und die deutsche Justiz beschäftigt.

von Krebsmittel - Karl-Heinz Grasser
in PR-Flop verwickelt © Bild: APA/Hans Punz

Dabei hatte alles so hoffnungsfroh begonnen: "Weltsensation aus Deutschland: Bluttest erkennt zuverlässig Brustkrebs", titelte die Deutsche "Bild"-Zeitung im Februar 2019 mit Verweis auf eine Entdeckung des deutschen Universitätsklinikums Heidelberg. Doch rasch kehrte Ernüchterung ein - denn der Test werde erst (wenn überhaupt) in Jahren funktionieren. Die Uni entschuldigte sich.

Grasser als Berater für Hersteller tätig

Wie nun durch die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) bekannt wurde, war Grasser als Berater für den Hersteller tätig. Wie sein Anwalt Manfred Ainedter sagte, habe Grasser lediglich an Meetings teilgenommen, er sei aber an der Firma nicht beteiligt und habe in den Test auch nicht investiert. "Viel Lärm um nichts", so Ainedter.

Verantwortlich für den Bluttest war das Start Up HeiScreen, in das ein vorbestrafter deutscher Unternehmer 2017 mit seiner Beteiligungsgesellschaft einstieg. Dabei soll Grasser an mehreren Beratungen teilgenommen haben, wie der Anwalt des Unternehmers der "FAZ" bestätigte. Laut Zeitung erhielt der Deutsche wegen Korruption im Jahr 2015 eine Bewährungsstrafe.

Universitätsleitung nimmt Stellung

Die Universitätsleitung betonte gegenüber deutschen Medien, "zu keinem Zeitpunkt in die Vorgänge und Entscheidungen rund um die Entwicklung und Vermarktung des Bluttests zur Brustkrebsdiagnostik involviert" gewesen zu sein.

Grasser muss sich derzeit im Wiener Straflandesgericht in den Causen Buwog und Terminal Tower Linz verantworten, es wird ihm unter anderem Untreue vorgeworfen (Strafmaß bis zu zehn Jahre). Der Prozess dauert bereits 90 Tage und ein Ende ist nicht in Sicht. Grasser weist alle Vorwürfe von sich, ein Mitangeklagter hat ein Teilgeständnis abgelegt. Am 7. Mai wird weiterverhandelt.

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