Ist das freie
Internet in Gefahr?

Was sind die Folgen der EU-Urheberrechtsreform? Ist es das Ende des Internets, wie wir es kennen?

von EU-Copyright - Ist das freie
Internet in Gefahr? © Bild: Shutterstock

Am Mittwoch überschlugen sich die Meldungen auf den Homepages der Medien. „Das Internet wird zerschlagen!“ oder „Eine neue Ära im Internet bricht an“ wurde sogar von mehreren Medien auszugsweise getitelt. Unter den Artikeln Kommentare von hunderten, aufgebrachten Lesern. Beleuchten wir einmal, vielleicht auch um Ruhe in die Diskussion zu bringen, die Hintergründe. Dafür müssen wir uns zuerst einmal mit dem Entscheidungsprozess in der EU auseinandersetzen.

Kommission, Parlament und Rat

Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat eine Liste von zehn ambitionierten Prioritäten für die Europäische Kommission für die Periode von 2015-2019 festgelegt, mit denen u.a. die Schaffung eines „digitalen Binnenmarkts“ als Ziel gesetzt wurde. Als Teil dieser Strategie zur Schaffung eines digitalen Binnenmarkts hat die Europäische Kommission bereits am 14. September 2016 einen Vorschlag für eine Richtlinie über den Urheberrechtsschutz im digitalen Binnenmarkt vorgelegt.

Von den Institutionen der Europäischen Union verfügt die Europäische Kommission über das sogenannte „Initiativmonopol“, das bedeutet, dass nur sie Legislativvorschläge für Verordnungen und Richtlinien einbringen darf. Damit diese letztendlich aber in Kraft treten können, bedarf es des Weiteren der Zustimmung durch den Rat der Europäischen Union, welcher sich aus den jeweils zuständigen Ministern und Ministerinnen der Mitgliedsstaaten zusammensetzt, und der Zustimmung des Europäischen Parlaments. Für die meisten Materien gilt das ordentliche Gesetzgebungsverfahren, in dem das Europäische Parlament und der Rat als gleichberechtigte Mitgesetzgeber über einen Vorschlag beschließen.

Verhandlungsposition des EU Parlaments

Der Rat der Europäischen Union hat im Mai 2018 seinen Standpunkt zur Anpassung der EU-Urheberrechtsvorschriften an das digitale Umfeld beschlossen. Nunmehr hat am 12. September 2018 auch das Parlament seine Verhandlungsposition zur Urheberrechts-Richtlinie verabschiedet. Dabei hat das EU-Parlament 200 Abänderungsanträge zum Entwurf der Kommission für seinen Standpunkt debattiert. Das Ergebnis fiel mit 438 zu 226 Stimmen bei 39 Enthaltungen sehr deutlich aus. Laut einem EU-Abgeordneten der Grünen stimmten Mandatare der SPÖ und ÖVP dafür, jene der Grünen und der Neos dagegen, und jene der FPÖ enthielten sich der Stimme.

Trilog

Somit können nun die sogenannten „Trilog-Diskussionen“ beginnen. Um das Gesetzgebungsverfahren zu verkürzen, haben sich das Europäische Parlament, der Rat und die EU-Kommission dahingehend geeinigt informelle Triloge zu führen - ein in den EU Verträgen nicht geregeltes Verfahren - damit schnell ein gemeinsamer Kompromiss über einen Kommissionsvorschlag gefunden wird.

Die neuen Vorschriften für das EU-Urheberrecht können daher erst dann in Kraft treten, nachdem in den informellen Trilogen eine Einigung gefunden wurde und die Richtlinie anschließend von Rat und Europäischem Parlament noch einmal offiziell und formell angenommen wird.
Also kann man Ruhe bewahren, es wird noch viel Wasser den Rhein, die Rhone und die Donau hinunterfließen, bevor irgendetwas finalisiert wird. Vor allem ist alles noch in Diskussion und nicht in Stein gemeißelt. Überdies handelt es sich um eine Richtlinie und nicht um eine Verordnung. Die Mitgliedstaaten selbst haben also auch einen gewissen Ermessensspielraum, wie sie diese Richtlinie national umsetzen wollen.

Verhärtete Fronten

Trotzdem lohnt es sich, die Punkte anzusehen, die die Stimmung so aufheizten. Amerikanische Internetgiganten treffen dabei auf alte europäische Verlage, von denen die meisten immer noch mehr analog als digital agieren. Der Journalist trifft auf den Blogger. Der Filmemacher auf den YouTuber. Ja, es steht nicht einmal mehr fest, wer Konsument und wer Produzent ist.

Es geht um die Herrschaft über die Informationen in unserem Informationszeitalter. Es geht um Aufmerksamkeit und, so wie eigentlich immer, um das liebe Geld. Alphabet, Googles Mutterkonzern, hat allein mit Werbung im ersten Quartal 2018 26,6 Milliarden Dollar eingenommen. Die meisten Verlage kämpfen hart um das Überleben. Und YouTuber brauchen tausende Zugriffe um einen Dollar zu verdienen.

Es wurden offene Briefe geschrieben. Wikipedia-Mitbegründer Jimmy Wales und WWW-Erfinder Tim Berners-Lee auf der einen Seite warnten vor einer "unmittelbaren Gefahr für die Zukunft des globalen Netzwerks". Auf der anderen Seite antworteten Journalisten der renommiertesten Zeitungen und Magazine sowie Heerscharen an Künstlern, dass ihnen zumindest ein Anteil an den Einnahmen, die mit ihren Werken erzielt werden, gebührt.

Parlamentarier berichteten von massiver Lobbyarbeit und einer Flut von E-Mails, die ihr Abstimmungsverhalten zu beeinflussen suchten.

Ziele des EU Parlaments

Laut ihrer Presseaussendung will das EU-Parlament folgende Dinge sicherstellen:

  • Große Internetkonzerne müssen ihre Einnahmen mit Künstlern und Journalisten teilen
  • Die freie Meinungsäußerung muss gewahrt bleiben
  • Nicht kommerzielle Plattformen, wie z.B. Wikipedia, und kleine Firmen sind nicht betroffen
  • Europäische Start-Ups sollen gefördert werden

Strittige Punkte: Upload-Filter und „Link-Steuer“

Geht es nach dem EU Parlament sollen zukünftig Uploads auf Plattformen, wie YouTube, schon beim Hochladen auf Urheberrechtsverletzungen überprüft werden. Bei den großen Datenmengen, die Plattformen handhaben müssen, ist so eine Überprüfung im ersten Schritt wohl nur durch automatische Software, sogenannte Upload-Filter, möglich. Es besteht natürlich die Gefahr, dass solche Software nicht immer 100 prozentig funktioniert. Das EU-Parlament will aber die Internetgiganten dazu bringen, dass Nutzer und Rechteinhaber sich an Mitarbeiter aus Fleisch und Blut wenden können, und diese schnell nachkorrigieren.

Weiteres sollen Soziale Plattformen und sogenannte News-Aggregatoren, wie z.B. Google News, sofern sie ganze Überschriften oder Absätze von Artikeln anzeigen, Verlage, aber auch dessen Journalisten, für diese entlohnen. Ansonsten dürfen sie nur noch den Verweis und einzelne Stichworte zu den Artikeln verwenden. Wie das auf z.B. Facebook kontrolliert werden sollen, wenn Nutzer Artikel posten, bleibt weiterhin unklar.

Erfahrungen in Deutschland

In Deutschland gibt es ein ähnliches Urheberrecht schon seit ein paar Jahren. Allerdings konnten sich die Verlage dort der Macht von Google nicht widersetzen und ließen weiterhin kostenlos Vorschauen, sogenannte Snippets, zu ihren Artikeln anzeigen, da Google sie sonst einfach gar nicht mehr in Google News angezeigt hätte.

Ende der Gratiskultur im Internet

Generell muss man dazu anmerken, dass die Zeiten der Gratiskultur und Piraterie im Internet auch von Seiten der Konsumenten vorbei sind. Legale Streaming-Angebote bei Filmen und Musik boomen. Kaum einer macht sich noch die Mühe auf Piratenseiten mühselig Inhalte in schlechter Qualität halbillegal zu konsumieren und dabei ständig in Gefahr zu schweben, sich mit Schadsoftware zu infizieren.
Für gute Inhalte – und europäische Kulturschaffende und Medien produzieren sehr viel davon - ist auch der Internetnutzer bereit einen angemessenen Betrag zu bezahlen, sofern dies einfach und unkompliziert möglich ist. Die Internetkonzerne selbst wären also die letzten, die für Inhalte nichts zahlen müssten.

Memes und Mitschnitte von Sportereignissen oder Konzerten

Es bleibt abzuwarten, wie streng die Upload-Filter sein werden. Ein Problem, das selbst YouTube, obwohl sie bereits dutzende Millionen in die Entwicklung von Upload-Filtern investierten, noch nicht zur Zufriedenheit gelöst hat.

So löschte YouTube des Öfteren Videos, wenn man im Hintergrund Musik hören konnte, obwohl diese nicht der Hauptinhalt des Videos war.
Im Sinne der Internetnutzer gilt es auch sicherzustellen, dass kurze, private Mitschnitte von z.B. Sportereignissen oder Konzerten erlaubt bleiben, wenn bei ihnen das persönliche Erlebnis im Vordergrund steht.

Bei Internet-Memes wiederum handelt es sich um Internet-Phänomene, die sich epidemisch verbreiten, und die spezifische Internetkultur bestimmen. Man denke z.B. an die Facepalm-Geste des Captain Picard aus Star Trek. Bilder davon wurden gerne verwendet um sein Unverständnis auszudrücken. Oder wer wurde noch nie gerickrolled?

Für solche Memes muss es eine Ausnahmeregelung im Urheberrecht geben, um nicht die einzigartige Internetkultur zu zerstören.

Diversität statt öder Einerlei

Wie Google oder Facebook auf die Änderungen reagieren bleibt abzuwarten. Es ist aber sicherlich interessant zu wissen, dass Mark Zuckerberg dieses Jahr auch so schon die Ausrichtung von Facebook verändert hat. Es soll wieder mehr zum Kern zurückkehren. Statusmeldungen von Freunden sollen wieder mehr im Vordergrund stehen und nicht PR-Meldungen von Firmen, Politikern oder Medienunternehmen.

Möglich und wünschenswert ist, dass Internetnutzer beginnen wieder vermehrt umzudenken und anstatt den News Feed von Facebook beinahe für das Internet zu halten, die große, weite Welt des Internets erkunden. Möchte man z.B. Nachrichten lesen, sollte man ein Nachrichtenportal aufsuchen und sich nicht mehr darauf verlassen, dass Medienunternehmen sowieso das Monster Facebook, so formulierte es ein Kollege, füttern.

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