Dating-Falle

Die Partnersuche im Netz wird immer beliebter. Häufig finden Kunden dann zwar keinen Partner, aber eine horrend hohe Rechnung vor. Das muss nicht sein

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Partner-Börsen - Dating-Falle

Einfach anmelden, loslegen und verlieben. Wer möchte bei der Partnersuche an allgemeine Geschäftsbedingungen, Vertragsbestimmungen oder versteckte Zusatzkosten denken? Genau das sollten Liebeshungrige, die Online-Partnerbörsen nutzen, aber tun, bevor sie irgendetwas ausfüllen und am Ende des Tages mit einer saftigen Rechnung dasitzen. Hier eine Orientierungshilfe, damit man im Portaldschungel nicht draufzahlt.

1. Auf der Suche

Gerade im Internet gibt der Preis nicht immer Auskunft über die Qualität. "Kostenlose Dating- oder Partnerportale sind nicht automatisch schlechter, und extrem teure Portale sind nicht immer besser", sagt Andreas Herrmann, Jurist beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ). Wichtiger sei es, zuallererst das Impressum zu kontrollieren. Sitzt die Firma in Österreich, Deutschland oder den USA? Gibt es eine Firmenadresse? "Ist beispielsweise nur eine Mailadresse als einziger Kontakt angegeben, so könnte das auf eine Betrügerseite hinweisen", sagt Herrmann.

Im zweiten Schritt sollten sich Nutzer aber sehr wohl die Preise und Vertragsbedingungen zu Gemüte führen: Kostet das Service etwas und, wenn ja, wie viel? Schließe ich gleich ein Jahres-oder nur ein Probeabo ab? Gibt es überhaupt einen Vertrag? Und wie sehen die Kündigungsbedingungen aus? Außerdem sollte man bei den Zahlungsmitteln vorsichtig sein. Sind Amazon-Gutscheine oder der Bezahldienst Western Union als einzige Möglichkeiten zum Geldtransfer angeführt, dann haben Nutzer allen Grund, stutzig zu werden. Das sind nämlich Dienste, die Betrüger gerne benutzen, um anonym Geld zu erhalten, erklärt Herrmann.

2. Nur probieren

Konsumenten haben auch bei Dienstleistungen ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Wer sich also nur aus Neugier einmal einloggen wollte, bekommt bei rechtzeitigem Rücktritt seinen Mitgliedsbeitrag retour. Dennoch kann Ausprobieren teuer werden. Partnervermittlungsportale dürfen einen "Wertersatz", eine Art Nutzungsgebühr für das bisherige Service, verrechnen, wenn die Konsumenten bei Vertragsabschluss darüber informiert wurden. Und diese Gebühr kann schon nach wenigen Tagen im dreistelligen Euro-Bereich liegen. Ein Beispiel: Eine Partnerbörse garantiert Neukunden bei einem einjährigen Vertrag für einen Mitgliedsbeitrag von 500 Euro zehn Kontakte. Wenn ein Kunde innerhalb von fünf Tagen bereits fünf Kontakte hatte, verrechnet ihm das Portal 250 Euro - also die Hälfte der versprochenen Kontakte. "Das ist, gemessen an der Nutzungsdauer von fünf Tagen, ein viel zu hoher Betrag", sagt Herrmann. Eine Frau zahlte beim Portal Parship kürzlich stolze 118,60 Euro, obwohl sie schon nach einem Tag Nutzung das Premiumservice widerrufen hatte. Die deutsche Verbraucherzentrale in Hamburg hat dagegen geklagt. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg steht noch aus. Diese könnte dann auch für österreichische Konsumenten richtungsweisend sein, erklärt Herrmann. Parship begründet den Wertersatz folgendermaßen: "Wer eine Premium-Mitgliedschaft kauft, bekommt eine Mindestanzahl an Kontakten garantiert. Das ist der wesentliche Kern unserer Dienstleistung: Denn aus einem solchen Kontakt kann sich eine Partnerschaft fürs Leben entwickeln." Nur für geknüpfte Kontakte werde ein Wertersatz berechnet. Dazu gehört bei Parship jeglicher Nachrichtenaustausch, der über die Plattform stattfindet. Herrmann rät Verbrauchern, sich bei solchen Rechnungen an den Verein für Konsumenteninformation oder das Europäische Verbraucherzentrum zu wenden.

3. Richtig Schluss machen

Wer einen Partner gefunden hat, möchte seine Mitgliedschaft im Dating-Portal meist kündigen. Nur das Profil zu löschen, reicht aber nicht aus. Grundsätzlich haben die Unternehmen die Pflicht, ihre Kunden rechtzeitig und deutlich darüber zu informieren, dass der Vertrag automatisch verlängert wird, wenn keine rechtzeitige Kündigung erfolgt. Passiert das nicht, können Nutzer Beschwerde einreichen. Sie sollten sich das Datum aber auch selbst vormerken. Denn wer einen Jahresvertrag nicht rechtzeitig vor Vertragsablauf kündigt, zahlt für das gesamte nächste Jahr. Aktuell hat die Arbeiterkammer gegen den Betreiber der beiden Portale Parship und Elitepartner ein Verbandsverfahren wegen angeblicher nachteiliger Klauseln rund um Vertragsverlängerungen eingeleitet. Die Anbieter haben jegliches Fehlverhalten immer bestritten. Parship rät jedenfalls, nur schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail zu kündigen. Auch bei Probeabos sollten Nutzer auf die Kündigungsfrist achten. Herrmann rät, beim Vertragsabschluss Screenshots zu machen.

Wem das alles zu viel Stress ist, der kann die große Liebe natürlich auch wieder auf die altmodische Art suchen.

CHECKLISTE

Große Partnervermittlungsportale in Österreich

Elitepartner
Kostenloses und kostenpflichtiges Modell (Premium-Mitgliedschaft) möglich.
Premium-Mitgliedschaft wie folgt aufgeschlüsselt:
419,40 Euro für sechs Monate
634,80 Euro für zwölf Monate
789,60 Euro für 24 Monate

Parship
Kostenloses und kostenpflichtiges Modell (Premium-Mitgliedschaft) möglich.
Premium-Mitgliedschaft aufgeschlüsselt:
179,40 Euro für sechs Monate
358,80 Euro für zwölf Monate
717,60 Euro für 24 Monate

eDarling
Kostenlose Basismitgliedschaft möglich.
Premium-Mitgliedschaft:
299,40 Euro für sechs Monate
358,80 Euro für zwölf Monate
669,60 Euro für 24 Monate

Lovescout24
Kostenlose Basismitgliedschaft und Premium-Mitgliedschaft möglich.
39,99 Euro für einen Monat
89,97 Euro für drei Monate
149,94 Euro für sechs Monate
239,88 Euro für zwölf Monate

Tinder
Kostenlos (Tinder Plus kostenpflichtig, Preis variiert)

Once
Kostenlos (manche Einzelservices jedoch mit Kosten verbunden)

Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit

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