Ab dem 1. Jänner 2018 werden teilzeitbeschäftigte Angestellte bei den Kündigungsfristen mit ihren Vollzeit-Kollegen gleichgestellt. Derzeit muss bei einer geringen Wochenarbeitszeit nur eine 14-tägige Kündigungsfrist eingehalten werden, teilte die Arbeiterkammer Wien am Donnerstag mit. Künftig sind es für alle sechs Wochen.
Aber auch die Angestellten selbst haben nun eine längere Kündigungsfrist - nämlich mindestens ein Monat - einzuhalten. Arbeitnehmer, die keine oder eine zu kurze Kündigungsfrist einhalten, verlieren ihren Anspruch auf Abgeltung der offenen Urlaubsansprüche, warnt die AK.
Die AK Wien erinnert Arbeitgeber wie Beschäftigte weiters daran, dass bei Nichteinhaltung der korrekten Kündigungsfristen und -termine Schadenersatzansprüche gegenüber dem Unternehmer entstehen.