Am ehemaligen A1-Ring: Öffentliches Verfahren zu "Spielberg neu" ist gestartet!

Pläne liegen sechs Wochen zur Einsichtnahme auf Im Juli wird der Umweltsenat-Bescheid erwartet

Das öffentliche UVP-Verfahren für das Projekt "Spielberg neu", eine Prüf-, Test- und Incentivestrecke mit Motorsporttauglichkeit auf dem Areal des ehemaligen Österreich- bzw. A1-Rings, hat begonnen. Binnen sechs Wochen besteht nun für Anwohner die Möglichkeit, Einsicht zu nehmen und Einwendungen vorzubringen. Ende Juni oder Anfang Juli wird dann eine mündliche Verhandlung stattfinden. Ein Bescheid wird laut zuständiger Landesabteilung im Juli folgen.

Am ehemaligen A1-Ring: Öffentliches Verfahren zu "Spielberg neu" ist gestartet!

Im günstigsten Fall könnte im Herbst mit dem Bau des auf 100 bis 150 Mio. Euro veranschlagten Motortestgeländes in der Obersteiermark begonnen werden. Gibt es Einsprüche - womit allgemein gerechnet wird -, ist der Umweltsenat am Zug, der sechs Monate Zeit für eine Entscheidung hat. Der Umweltsenat hatte ja das erste, wesentlich umfangreichere Spielberg-Projekt 2004 abgelehnt.

"Das Vorverfahren ist abgeschlossen, alle Unterlagen sind am Tisch und beurteilungsfähig", erklärte Alfred Langer, Leiter der Fachabteilung 13. Das Edikt ergehe an die Medien, ab sofort lägen in den Gemeindeämtern von Flatschach und Spielberg sämtliche Pläne und Unterlagen zur Einsichtnahme auf.

Bei der Projektgesellschaft des Landes ist man zuversichtlich und verweist auf große Anstrengungen, die man bei der Konzipierung etwa in den Lärmschutz investiert habe. So sei das jetzige Projekt leiser als der A1-Ring des Jahres 2003. Es sei gelungen, dass die Investoren, allen voran Red Bull und VW, weiter zu dem Vorhaben stehen und es, die Genehmigungen vorausgesetzt, auch rasch umsetzen wollen.

Noch sind aber nicht alle Hürden überwunden: Einer der bisherigen Projektgegner, Karl Arbesser, hat jedenfalls Zweifel an der behaupteten Umweltverträglichkeit der neuen Strecke angemeldet. Aus Mangel an Kenntnis der Unterlagen wollte er sich jedoch noch nicht festlegen, ob er Einspruch erheben wird. (apa/red)