Abgewiesen
Klagen gescheitert
Fernsehkoch Johann Lafer muss seiner ehemaligen Haushälterin nichts extra zahlen
Zwei Klagen einer ehemaligen Haushälterin gegen den Fernsehkoch Johann Lafer hat das Arbeitsgericht Bad Kreuznach am Donnerstag abgewiesen. Die Entscheidung betreffe sowohl die Zahlungsklage als auch die Kündigungsschutzklage der Frau, teilte die Richterin in Bad Kreuznach mit.