Fakten
Uber-Niederlage auch
vor Handelsgericht Wien
Die Erlassung einer Einstweiligen Verfügung (EV), die Uber gegen die Taxi 40100 Gruppe beim Handelsgericht Wien beantragt hat, wurde abgelehnt
Wieder eine gerichtliche Niederlage für den US-Fahrdienstleister Uber in Wien: Die Erlassung einer Einstweiligen Verfügung (EV), die Uber gegen die Taxi 40100 Gruppe beim Handelsgericht Wien beantragt hat, wurde abgelehnt. Das Handelsgericht gehe weiterhin davon aus, dass das von Uber betriebene System rechtswidrige Fahrten vermittle, so die Rechtsanwaltskanzlei Vavrovsky Heine Marth am Montag.