Der ehemalige Monopolist ist wegen der Marktliberalisierung verpflichtet, die alten Postkästen in Wohnhäusern gegen Briefkästen mit Einwurfschlitzen auszutauschen - damit auch andere Anbieter zustellen können. Pro Adresse ist im Gesetz eine Strafe bis zu 30.000 Euro vorgesehen. Laut "Salzburger Nachrichten" hatten Hauseigentümer in 44.000 Fällen die Umrüstung schlicht verweigert.
Strafverfahren gegen Post eingeleitet
Laut "Presse" werden in fünf Beschwerdefällen gegen die Post "sicher Strafverfahren eingeleitet". Im zuständigen Infrastrukturministerium will man den entsprechenden Bericht des Post- und Telekomregulators RTR, man dürfte sich mit der Fristverlängerung bis Ende März 2013 für den Austausch begnügen.
Gratis-Austausch bis Ende März
Laut Post-Sprecher sei oft nicht auf entsprechende Infoschreiben der RTR reagiert worden. "Jetzt werden alle noch einmal angeschrieben - rund 3.100 Adresse mit 38.000 Fächern - und wenn sie binnen drei Wochen reagieren, erfolgt der Austausch ebenso noch bis Ende März gratis", so der Post-Sprecher. Danach müssten die Eigentümer selbst für die Umrüstung aufkommen.
Ob die RTR ein Verfahren gegen die Post anstrengen wird, weil diese die gesetzliche Umtauschfrist nicht geschafft hat, ist offen. Man müsse zunächst die offenen Einzelfälle prüfen, aber auch, ob das Umrüstungsverfahren der Post mangelhaft gewesen sei, hieß es aus der Regulierungsbehörde zu den "SN".
Kommentare
Ah DESWEGEN haben wir neue Postkastln ;-)
Wer hat diese Sch.... Kasteln gebraucht???