Schuldspruch für Scheuch

Urteil bestätigt aber Geldstrafe auf 67.500 reduziert und sieben Monate bedingt

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"Part of the game" - Prozess - Schuldspruch für Scheuch

Richterin Sanin hatte Scheuch unter Berufung auf Absatz 1, Paragraf 304 Strafgesetzbuch verurteilt, dieser stellt Bestechlichkeit bezüglich einer Handlung oder Unterlassung im Zusammenhang mit der Amtsführung unter Strafe, der Strafrahmen beträgt fünf Jahre Haft. Das OLG verurteilte den Ex-Politiker nunmehr wegen Absatz 2 des gleichen Paragrafen. Dieser setzt keine Handlung oder Unterlassung voraus, hier geht es lediglich um einen Vorteil "im Hinblick auf die Amtsführung", die Höchststrafe beträgt drei Jahre Haft.

Gewichtiges Tonband

Richter David Greller betonte bei seiner Urteilsbegründung, das Urteil "steht und fällt mit dem Tonband". Auf diesem Mitschnitt ist der "Part of the game"-Sager von Uwe Scheuch zu hören, wo es um die "üblichen fünf bis zehn Prozent" für die Partei gehe, wenn Investitionen getätigt würden. Scheuch sei zwar nicht für Staatsbürgerschaften zuständig gewesen, daher habe man das Ersturteil in dieser Hinsicht aufgehoben, das Gespräch sei aber Teil der Amtsführung gewesen.

Scheuch "keiner Straftat bewusst"

Im Berufungsverfahren hatte Verteidiger Dieter Böhmdorfer erneut einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert, sollte es aber zu einem Schuldspruch kommen, so seine Argumentation, müsse berücksichtigt werden, dass es keine konkreten Handlungen, keine aktiven Maßnahmen Scheuchs gegeben habe. Böhmdorfer zog auch wieder einmal die Glaubwürdigkeit des Zeugen, der das Gespräch mit Scheuch mitgeschnitten hatte, in Zweifel. Staatsanwalt Eberhard Pieber konterte, er sehe genau in dem Gespräch einen Beweis. Scheuch erklärte in seinem Schlusswort, er sei sich "auch heute noch keiner Straftat bewusst".

Nach den Scharmützeln beriet der Richtersenat rund eine Stunde, bis das Urteil verkündet wurde. Greller fand lobende Worte für Richterin Michaela Sanin, sie habe die "Gebrauchsanweisung" des Oberlandesgericht bravourös abgearbeitet. Kritik gab es hingegen an der Staatsanwaltschaft, Scheuch sei nie für Staatsbürgerschaften zuständig gewesen, daher habe man das Urteil des Erstgerichts aufheben müssen.

Keine moralische Instanz

Zur Strafe meinte Greller, Scheuch habe Vorbildfunktion gehabt, als Spitzenpolitiker sollte er eine moralische Instanz sein. Man schöpfe nun ein Drittel des Strafmaßes aus. Die Erstrichterin hatte sich noch mit einem Fünftel des - höheren - Strafmaßes begnügt. Das Gericht gehe von einem Jahr Strafmaß aus, gesplittet zwischen der bedingten Freiheitsstrafe und der unbedingten Geldstrafe. Bei dieser habe man als Ausgleich für die längere Verfahrensdauer 30 Tagsätze abgezogen. Eine gänzlich bedingte Strafe habe man nicht verhängen können, so Greller: "Das wäre Bagatellisierung." Gesenkt hatte das Gericht auch den Tagsatz, und zwar von 500 Euro beim Erstgericht auf 250 Euro, der ursprüngliche Tagsatz sei "weit überzogen" gewesen.

Das Urteil ist rechtskräftig, der ehemalige FPK-Parteiobmann ist damit wegen Korruption verurteilt. Böhmdorfer bleibt nur noch die Möglichkeit einer sogenannten "Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes". Diese hat aber keinen Einfluss auf die Rechtskraft des Urteils. Sie wird auch nicht direkt beim Obersten Gerichtshof eingebracht, sondern in Form einer "Anregung" an die Generalprokuratur gerichtet.

FPÖ versteht Urteil nicht

Die FPÖ hat am Mittwoch mit Kritik auf das Urteil des Oberlandesgerichts Graz gegen Ex-FPK-Chef Uwe Scheuch wegen Korruption reagiert. "Die FPÖ akzeptiert selbstverständlich die Entscheidung des Oberlandesgerichts, ohne dafür inhaltlich Verständnis aufbringen zu können", sagte FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl in einer Aussendung.

Während etwa "Personen, die an Millionenmalversationen wie zuletzt im Zusammenhang mit der BAWAG" beteiligt gewesen seien, frei gingen, sei hier jemand verurteilt worden, der "keine Tat begangen" habe und wo "nachweislich niemand zu Schaden gekommen und kein Cent geflossen" sei, hieß es in der Aussendung. Jeder könne sich selbst sein Bild über diese Vorgangsweise machen, meinte Kickl, und jeder könne selbst die Überlegung anstellen, wie es denn möglich sei, dass man in demselben Verfahren dreimal wegen jeweils anderer Paragrafen unterschiedlich verurteilt werde.

Bruder ortet ein "politisches Urteil"

Die Verurteilung von Scheuch ist von seinem Bruder und Nachfolger als Parteichef, Kurt Scheuch, als "politisches Urteil" bewertet worden. Er finde es bedauerlich, dass das Oberlandesgericht Graz dem medialen Druck nicht standgehalten und ein politisches Urteil gefällt habe, sagte Kurt Scheuch. Scheuchs Stellvertreter Gerhard Dörfler erklärte lediglich, er habe es sich abgewöhnt, Urteile in solchen Materien zu kommentieren. Die ÖVP betonte, ein rechtskräftig verurteilter Politiker habe in der Politik nichts mehr verloren. Die Grünen meinten lapidar: "Game Over, Uwe."

Kommentare

Wäre er nicht blau sondern rot oder schwarz, wäre ihm überhaupt nichts passiert, das schreibe ich ohne dass er mir leid tut.

Was ist eigentlich mit dem Strafverfahren gegen Claudia Schmied wegen der Kommunalkreditbank wo über 1 Milliarde Euro in den Sand gesetzt wurde, die Wiener Staatsanwalt ist proporzmäßig knallrot, das Verfahren sollte in einen anderen Sprengel ausgelagert werden

Wahrscheinlich hat der Kurt keine Ahnung von den Prinzipien eines Rechtsstaates. Er selber wird diesen wegen seiner blöden Aussage über einen Richter auch noch kennen lernen.

derpradler
derpradler melden

Der einzige Fehler des Herrn Scheuch ist wohl der, daß er der falschen Partei angehört. Wäre ein ÖVP`ler oder SPÖ`ler wäre er wahrscheinlich gar nie vor Gericht gestanden.............

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Da haben Sie recht, weil die anderen nicht so korrupt sind wie der Scheuch (jetzt darf man das ja sagen)

Nudlsupp melden

@derpradler: Ich befürchte fast, daß Sie recht haben. Wobei man sagen muß, daß das Urteil noch einigermaßen angemessen und human ist.

Bin aber eben so gespannt, wie es bei den SPÖVP nahen Bonzen vor Gericht enden wird und ob zumindest die Gerichte die Prinzipien des Rechtsstaates aufrecht erhalten oder ob wir auch hier auf eine 2 Klassengesellschaft zusteuern.

Praetorianer

unsympathische A…loch. Schon alleine wie der schaut…der gehört ja täglich mit an nassen fetzen geschlagen!

Wenn jemand den Wetterschutzhut "Unschuldsvermutung" auf seinem Haupt herumträgt, bedeutet das, dass man bei ihm eine Schuld vermutet. Unschuldsvermutung ist andererseits auch eine Tarnfarbe für Schuldvermutung. Beide treten paarweise auf. Für unbescholtene und unverdächtigte Bürger gibt es keine Unschuldsvermutung, obwohl sie unschuldig sind. Klingt alles etwas kurios.

brauser49

Wer hätte das vor einem Jahr geglaubt? OOe Landtagsabgeordneter zu Gefängnis verurteilt, Scheuch als korrupt verurteilt und es gilt nicht die UNSCHULDSVERMUTUNG. Demnächst Strasser und KHG - Oh Oesterreich langsam beginne ich wieder an den Rechtsstaat zu glauben !

Darf man ab jetzt Herrn Scheuch als kriminellen korrupten lügnerischen Politiker bezeichnen "ohne" dass nicht immer gleich seine Anwälte klagen?

in einem kleinen blauem kärntner blatt wird getrauert !da lässt man keine beileidsbekundungen zu !der glaube an die die justiz wächst wieder !

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interessant ist noch zu erwähnen:
auf der hp der kleinen zeitung darf man zum thema scheuchurteil nicht posten!

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Das ist doch nichts Neues: Sie dürfen ja auf NEWS-online bei Asylantenproblemen auch nicht posten. Also wo ist da ein Unterschied. Diese "Blättchen" sind doch alle gleich link(s)!

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Wo ist den da ein Unterschied z.B. zu NEWS zu erkennen frage ich Sie? Bei NEWS-online darf man doch auch nicht posten wenn es sich z.B. um Asylantenprobleme handelt. Diese Blättchen sind ja im Prinzip alle gleich link(s). Da wird zensuriert das sich die berühmte "Sau" graust!

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