Mehr als 46 Jahre lang hat Kratzer seinen Beruf ausgeübt, der großteils am Dach stattgefunden hat. Er habe immer am Bau gearbeitet, im Freien bei Wind und jedem Wetter, deshalb habe er es auch verdient, in Pension zu gehen. Es habe nur kurze Unterbrechungen mit der typischen Saisonarbeitslosigkeit gegeben. "Im Bau ist es im Winter so, dass man hin und wieder gestempelt hat, weil was soll man tun, wenn es einen Meter Schnee hat." Das sei aber die letzten 22 Jahre nur sieben Mal der Fall gewesen.
Wegen dieser Zeiten der Arbeitslosigkeit hat Kratzer die Voraussetzungen für die so genannte Hacklerregelung wegen zu wenig Beitragsmonaten nicht erfüllt. Bei der Pensionsversicherung habe man ihn aber auf die Möglichkeit der Schwerarbeiterpension hingewiesen. "Mir hat das eine Frau Magister gesagt." Kritisch äußerte sich Kratzer darüber, dass für den Nachweis, innerhalb der letzten 20 Arbeitsjahre mindestens 10 Jahre Schwerarbeit geleistet zu haben, der Arbeitskalorienverbrauch herangezogen wird. Damit man das wisse, müsse man Arzt sein, sagte er. Sein Chef habe das auch nicht gewusst.
Dass er nun doch in Pension ist, verdankt Kratzer auch seiner Frau. Er sei "stolz" auf seine Frau, weil sie ihm immer wieder gesagt habe, dass er genug gearbeitet habe. Jetzt wolle er die Pension genießen und Zeit mit dem Enkelkind verbringen.
Die Schwerarbeiterregelung ist seit 1. Jänner 2007 in Kraft. Sie ermöglicht den Pensionsantritt mit 60 Jahren und begünstigten Abschlägen von 1,8 Prozent pro Frühpensionsjahr. Voraussetzung: Es müssen 45 Versicherungsjahre vorliegen und während der letzten 20 Jahre vor dem Ruhestand 10 Jahre besonders belastende Tätigkeiten ausgeübt worden sein. Als besonders belastend gelten unter anderem Tätigkeiten, bei denen Männer 2.000 bzw. Frauen 1.400 Arbeitskalorien verbrauchen.
(apa/red)