#Bezirkowitsch auf einem
Streifzug im Namen der Liebe

Im Interview: Scheidungsanwältin Helene Klaar über den unromatischen Gesetzgeber

Der heilige Valentin von Terni gilt als Schutzpatron der der Liebenden, Jugendlichen und Imker. Er wird bei Wahnsinn, Epilepsie und Pest angerufen oder wenn jemand die jungfräuliche Unschuld bewahren will. Grund genug für Satiriker Maximilian Zirkowitsch, alias Bezirkowitsch sich näher mit dem Freudentag der Blumenfachhändler und Pralinen-Hersteller zu beschäftigen. Sehen Sie im Video seinen Streifzug im Namen der Liebe und lesen Sie sein Interview mit der renommierten Scheidungsanwältin Helene Klaar.

von
THEMEN:
© Video: News.at

Warum Scheidungen, sind Ehen nicht viel schöner?
Zur Führung einer Ehe braucht man keinen Rechtsanwalt.

Was versteht der Gesetzgeber unter Liebe?
Der Gesetzgeber hält sich da vollkommen heraus. Was Liebe ist, ist in keinem Gesetzbuch definiert. Ehe ist ein Vertrag, und ist daher im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch geregt, wie auch Mietverträge, Kaufverträge, Dienstverträge und ähnliches. Ein Dauer-Schuldverhältnis.

»Wahrscheinlich sind Scheidungen etwas billiger, als lebenslängliche Ehen.«

Das kling teuer. Sind Scheidungen oder Ehen billiger?
Wahrscheinlich sind Scheidungen etwas billiger, als lebenslängliche Ehen. Das hängt natürlich immer von den individuellen Verhältnissen der Verheirateten ab. Aber wenn man bedenkt, dass Leute mit 20 heiraten, und bis 90 miteinander leben, dann ist die Führung der Ehe wahrscheinlich insgesamt mit einem großen Aufwand verbunden. Andererseits darf man nicht übersehen, dass die Ehe natürlich eine sehr ökonomische Angelegenheit ist, weil sie die Lebenserhaltungskosten für jeden Teil deutlich senkt. Wenn zwei Personen mit ihrem Einkommen nur eine Wohnung, ein Gartenhaus, ein Auto, eine Tiefkühltruhe anschaffen und erhalten müssen, leben sie insgesamt billiger, als hätten sie zwei Haushalte.

Zweckehen sind ja durchaus nicht unüblich. Die Habsburger haben das ja über einen längeren Zeitraum hinweg praktiziert. Wenn jetzt ein österreichischer Staatsbürger oder eine Staatsbürgerin einen nicht-österreichische(n) heiratet, um zum Beispiel den Aufenthalt zu sichern, warum ist das eine Form der Zweckehe, der der Staat nicht so gerne sieht wie die der Habsburger?
Ja, das verstehe ich an und für sich auch nicht. Im Gesetz verpönt sind ja nur Staatsbürgerschafts-Ehen, also Eheschließung zu dem Zweck, die Staatsbürgerschaft zu gewinnen. Jetzt bekommt man ja durch die Heirat ohnedies nicht mehr automatisch die Staatsbürgerschaft, sondern bestenfalls das Aufenthaltsrecht. Trotzdem wird judiziert, dass auch solche Ehen nichtig sind. Das hat vielleicht den Hintergrund, dass man in den letzten Jahren besonders darauf fokussiert, dass Fremde bei uns nicht heimisch werden sollen.

»Der Staat hat auf jeden Fall unromantisch zu sein.«

Liegt das daran, dass der Staat ungerecht ist oder daran, dass er unromantisch ist?
Der Staat hat auf jeden Fall unromantisch zu sein. Ganz gerecht finde ich es nicht, weil wenn beispielsweise ein Arzt, der gedrängt wird, in Pension zu gehen, noch schnell seine Lieblingskrankenschwester heiratet, damit seine Witwenpension nicht verloren geht, dann fragt kein Mensch, ob das eine Zweckehe ist. Und wenn jemand jemanden heiratet, um ihm einen Aufenthalt in Österreich zu ermöglichen, dann ist das verpönt und nichtig, obwohl vielleicht die Pension eines Oberarztes für eine deutlich jüngere Krankenschwester den Staat mehr kostet, als der Aufenthalt eines arbeitswilligen Nicht-EU-Ausländers. Wir haben natürlich im Randbereich immer Unschärfen zur Ungerechtigkeit, die man vielleicht nicht ganz in den Griff bekommt. Die absolute Gerechtigkeit ist schwer herzustellen.

Das gilt auch für Beziehungen. Wir diskutieren ja in Österreich schon sehr lange über die Öffnung der Ehe. Wir sind das erste Land der Erde, in der Homosexuelle Kinder adoptieren, Homosexuelle aber nicht heiraten dürfen.
Es ist insofern komisch, weil es hier leicht gewesen wäre: Im ABGB ist die Ehe definiert als ein Vertrag zwischen zwei Personen verschiedenen Geschlechts. Man hätte eigentlich nur die beiden Worte "verschiedenen Geschlechts" streichen müssen, und hätte schon die Möglichkeit, dass Gleichgeschlechtliche heiraten können. Warum man diesen einfachen Weg nicht gewählt hat, zwei Worte zu streichen, und stattdessen einen höchst umständlichen Weg gewählt hat, indem man nach der Copy-Paste-Methode in ein Partnerschaftsgesetz alles hineingezwängt hat, was das Gesetz über die Ehe aussagt, dürfen Sie mich nicht fragen. Darüber wundere ich mich selbst jedes mal, wenn ich darüber nachdenke. Was wirklich ungeregelt ist, und wo ich ein noch viel größeres Handlungspotenzial sehe, ist die Lebensgemeinschaft heterosexueller Partner. Da haben Sie noch immer einen Zustand völliger Rechtlosigkeit. Sie sagen zurecht, gleichgeschlechtliche Partner können adoptieren, es ist aber noch kein Massenphänomen. Bei den heterosexuellen Lebensgemeinschaften, da sind ganz häufig Kinder vorhanden. Und da leben Familien in einem Zustand, wo eigentlich letztlich das Faustrecht herrscht. Und da würde ich einen sehr dringenden Handlungsbedarf sehen, um hier diese doch sehr große Lücke endlich zu schließen.

Was persönlich ist Ihnen wichtiger: Der Valentinstag oder der Weltfrauentag?
Den Valentinstag nehme ich nicht wirklich wahr. Lustigerweise ist es mein Sohn, der gerne am Valentinstag mit Blumen auftaucht. Das finde ich lieb, darüber freue ich mich. Und das ist die gesamte Bedeutung des Valentinstages für mich. Der Weltfrauentag ist natürlich viel bedeutender, auch in seinem Anspruch. Und wenn man sich anschaut, dass eigentlich die Gleichberechtigung der Frauen jetzt stückchenweise zurückgeschraubt wird, und die soziale Lage der Frauen immer schlechter statt besser wird, denke ich, ist der Weltfrauentag ganz unverzichtbar.

Und was ist besser fürs Geschäft?
Nachdem ich keine Blumenhändlerin bin, und am Weltfrauentag doch vielleicht gelegentlich Frauen über ihre persönliche Situation nachdenken, ist der Weltfrauentag hier besser - aber kein Vergleich mit Weihnachten.

Kommentare