Meinl Bank klagt
jetzt ihre Anleger
Nach OGH-Urteil kommt Prozesslawine ins Rollen
Die Meinl Bank hat in der MEL-Affäre kürzlich herbe Niederlagen vor Gericht hinnehmen müssen. Gleich zweimal hat der Oberste Gerichtshof (OGH) festgestellt, dass die Bank Anleger mit den Werbebroschüren für die Wertpapiere der ehemaligen Meinl European Land (MEL, heute Atrium) in die Irre geführt hat. Die Entscheide sind rechtskräftig, die Meinl Bank will das aber nicht hinnehmen und versucht seitdem händeringend darauf aufmerksam zu machen, dass eine derartige Rechtssprechung dem heimischen Kapitalmarkt abträglich sei. Nun will das Geldhaus den Spieß umdrehen und klagt die beiden Anleger, denen der OGH recht gegeben hat. Das Argument: "Wir wurden getäuscht."