Zwei Jahre Haft für
Holocaust-Leugnerin

Wegen Volksverhetzung

von

Die Verteidigung der 88-Jährigen wollte einen Freispruch. Das Urteil vom Montag ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision beim Oberlandesgericht möglich.

Haverbeck hatte Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Verden vom vergangenen November eingelegt. Damals war sie wegen Volksverhetzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Hintergrund des damaligen Urteils waren mehrere Beiträge Haverbecks in der in Verden herausgegebenen Zeitschrift "Stimme des Reiches". Darin stellte sie den Holocaust in Abrede. Mehrfach betonte sie, dass das Konzentrationslager Auschwitz kein Vernichtungslager gewesen sei, sondern ein Arbeitslager. Das Landgericht Verden sah nun Volksverhetzung in acht Fällen als bewiesen an.

Haverbeck wurde schon mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilt. Nach ihrer Ansicht wurden im Konzentrationslager Auschwitz keine Menschen vergast. Aus Sicht der Verteidigung sind ihre Äußerungen durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt.

Kommentare