Dagegen verwarfen die Geschworenen den inkriminierten versuchten Mord. Lediglich vier der acht Laienrichter nahmen an, dass der Mann bewusst den Tod seiner drei Zellengenossen mit in Kauf genommen hatte, als er seine Matratze anzündete und mit gezücktem Buttermesser die Mitgefangenen am Betätigen des im Haftraum angebrachten Alarmknopfs hinderte. Bei Stimmengleichheit war zugunsten des Angeklagten davon auszugehen, dass kein Tötungsvorsatz gegeben war.
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12 teure Jahre für die arbeitenden Steuerzahler.
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