Zehn Jahre Haft für Mordversuch an Lebensgefährtin

Urteil nicht rechtskräftig

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Die Geschworenen fällten ihre Entscheidung einstimmig. Mildernd wertete das Gericht die Unbescholtenheit, dass es beim Versuch geblieben ist und das teilweise Tatsachengeständnis, erschwerend das Zusammentreffen mehrerer Tatbestände. Der Angeklagte muss dem Opfer zudem 8.000 Euro Schmerzensgeld und 2.000 Euro finanzielle Abgeltung für die Verunstaltung zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weder Verteidigung noch Anklage gaben eine Erklärung ab.

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