Zahlen & Fakten zur Familienrechtsreform:
Immer mehr alternative Formen der Familie

Berger: "Geltendes Recht der Realität angleichen" Jährlich rund 17.900 einvernehmliche Scheidungen

Zahlen & Fakten zur Familienrechtsreform:
Immer mehr alternative Formen der Familie

Laut dem Justizministerium leben in Österreich 1,704.000 Ehepaare - wobei die Zweit- und Folgeehen immer mehr werden. Die Quote der Erstehen ist von 79,0 Prozent im Jahr 1970 auf 63,3 Prozent im Jahr 2006 gesunken. Daneben gibt es rund 309.000 Lebensgemeinschaften.

681.100 Ehepaare, aber auch 199.100 Lebensgemeinschaften und 151.100 Alleinerziehende haben Kinder unter 18 Jahren. Bei rund 76.000 Familien handelt es sich um Patchworkfamilien - also Familien, in denen Kinder aus einer früheren Beziehung leben.

Scheidungen erfolgen in Österreich zum weitaus größten Teil - zu 88 Prozent - einvernehmlich: Rund 17.900 Ehen werden jährlich auf diese Weise ohne langes streitiges Gerichtsverfahren geschieden.

Deutlich angestiegen sind die Zahlungen des Bundes für den Unterhaltsvorschuss (wenn prinzipiell leistungsfähige Unterhaltspflichtige nicht zahlen): 2002 gab der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) dafür noch 88,9 Mio., im Vorjahr 103,6 Mio. Euro aus. Rund 45.500 Kinder wurden damit finanziell unterstützt, mit durchschnittlich 177 Euro pro Monat.

Unterhaltsvorschuss gibt es nur für minderjährige Kinder; der vielfach geforderte Ausbau bis zum 19. Lebensjahr würde laut Justizministerium 11,16 Mio. Euro kosten. Der Arbeitsauftrag der Regierung habe darin bestanden, die Vorschuss-Verfahren bei gleichbleibenden Kosten für den FLAF zu beschleunigen, wird argumentiert, warum in dem Entwurf keine höhere Altersgrenze vorgesehen ist.

Inländische Adoptionsverfahren gibt es jährlich rund 600. Zahlen für Auslandsadoptionen durch österreichische Eltern liegen nicht vor (weltweit finden jährlich rund 38.000 internationale Adoptionen statt). Bisher sind österreichische Gerichte nämlich überhaupt nicht involviert und die Jugendwohlfahrtsträger nur bei Adoptionen, die im Rahmen des Haager Übereinkommens stattfinden. Mit diesem verpflichten sich die 44 Unterzeichnerstaaten zur Kooperation der Behörden im Ursprungs- und im Aufnahmestaat. (apa/red)