Laut Kammer hat der Wirt, nachdem es zu einem Gerichtsverfahren kam, "höchst dubiose" Arbeitszeitaufzeichnungen vorgelegt. "Darin wurde die Arbeitszeit des Klägers im besprochenen Zeitraum mit 'Tipp-Ex' überdeckt und drüber das Wort 'URLAUB' eingetragen. Auffällig ist, dass diese Vorgangsweise nur beim Kläger gewählt wurde", so die AK in einer Presseaussendung am Donnerstag.