Wegen Mordes verurteilter dänischer U-Bootbauer akzeptierte Strafe

Kein Gang vor das Oberste Gericht

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"Er hat entschieden, die Angelegenheit nicht vor das Oberste Gericht zu bringen", sagte die Strafverteidigerin. Madsen befürchte vor allem, dass eine Verlängerung des Verfahrens die Dauer seines Besuchsverbots im Gefängnis verlängern würde.

Madsen war bereits gegen die Höhe seiner Strafe in Berufung gegangen. Ende September bestätigte ein Gericht in Kopenhagen jedoch das Urteil der Vorinstanz. Damit scheiterte Madsen mit seinem Versuch, eine mildere Strafe zu bekommen.

Madsen war im April wegen Mordes an der schwedischen Journalistin Kim Wall zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Seine Anwältin hatte im Berufungsverfahren eine Haftstrafe zwischen 14 und 16 Jahren gefordert. Die Staatsanwalt beharrte dagegen auf der Höchststrafe.

Der 47-Jährige hatte laut Urteil im August 2017 die 30-jährige Wall in seinem selbst gebauten U-Boot ermordet, ihre Leiche zerstückelt und die Teile mit Gewichten beschwert ins Meer geworfen. Vor Gericht hatte Madsen den Tod der Journalistin als Unfall dargestellt.

Die 30-jährige Wall war am 11. August 2017 nach einem Treffen mit Madsen auf dessen selbst gebautem U-Boot "Nautilus" verschwunden. Madsen präsentierte unterschiedliche Versionen des Geschehens und stritt eine vorsätzliche Gewalttat ab. Das Gericht sah es im April hingegen als erwiesen an, dass Madsen Wall sexuell missbrauchte, folterte, auf grausame Weise ermordete, ihre Leiche zerstückelte und im Meer verschwinden ließ.

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