Unterschiedliche
Vergütungen für Wahlbeisitzer

Von Wurstsemmel bis 80 Euro: In welchem Bundesland man wieviel dafür bekommt

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Fakten - Unterschiedliche
Vergütungen für Wahlbeisitzer

Durchaus unterschiedlich sind die Entschädigungen für Wahlbeisitzer in Niederösterreich. "Eine Wurstsemmel und ein Coca Cola" war bei einem Rundruf der APA ebenso zu hören wie "25 Euro und eine Jause". Letzteres gilt laut Auskunft aus dem Rathaus für Wiener Neustadt.

Zwölf Euro pro Stunde

In St. Pölten werden zwölf Euro pro anwesender Stunde bezahlt, teilte ein Rathaussprecher mit. Die Aufwendungen für Wahlkommissionen bezifferte er mit 50.000 bis 60.000 Euro. Insgesamt koste eine Wahl 150.000 bis 200.000 Euro.

Funktionsgebühr von 45 Euro

In Wien erhalten Beisitzer am Wahltag eine sogenannte Funktionsgebühr in der Höhe von 45 Euro, erklärte ein Sprecher des für die Wahlbehörde zuständigen Stadtrats Andreas Mailath-Pokorny (SPÖ) auf APA-Nachfrage. Fungiert man als Beisitzer bei der Auszählung der Briefwahlkarten, gibt es 20 Euro. Für Verpflegung muss selbst gesorgt werden - sie wird seitens der Behörden nicht zur Verfügung gestellt, hieß es.

Der oberösterreichische Landeswahlleiter Josef Gruber berichtete auf APA-Anfrage, das Thema Entschädigung für Wahlbeisitzer werde in den Gemeinden unterschiedlich gehandhabt. Im Grunde genommen wäre das Gebührenanspruchsgesetz sinngemäß anzuwenden. Das sei aber "blanke Theorie". Denn kaum einer der Mitwirkenden verlange etwas.

Reichere Kommunen zahlen

Reichere Kommunen würden zahlen. Das Geld fließe entweder den Beisitzern zu oder letztlich den Parteien, die etwas drauflegen und dann eine gesellige Veranstaltung für ihre Leute organisieren. In anderen Gemeinden sei das Amt Ehrensache und werde maximal etwa "mit einem Gulasch und einem Bier, wenn alles beendet ist", abgegolten. Für die Gemeinden sei eine Wahl ohnehin eine finanzielle Belastung, denn sie bekommen pro Wahlberechtigtem 0,92 Euro. Das decke nicht einmal die Kosten des Versandes einer Briefwahlkarte.

In Kärnten haben Wahlbeisitzer grundsätzlich Anspruch auf Gebühren nach dem Gebührenanspruchsgesetz. Laut Gerhard Jesernig, dem Leiter der Landeswahlbehörde, sind das der Fahrtkostenersatz, rund vier Euro für das Frühstück und 8,50 Euro für das Mittagessen. "Viele Gemeinden sind aber großzügig und zahlen mehr." Das sei dann aber eine freiwillige Sache der Gemeindewahlbehörden. "Es gibt aber auch Gemeinden, wo das die Leute aus dem Ort für ein Mittagessen und zwei Getränke machen", so Jesernig.

In Klagenfurt bekommen Beisitzer 50 Euro (Wahlleiter und Stellvertreter bekommen 150 Euro oder 12 Stunden Zeitausgleich). Auch in Villach erhalten Beisitzer 50 Euro, Wahlleiter und Stellvertreter aber nur 80.

Das Land Tirol verwies gegenüber der APA ebenfalls auf die Nationalrats-Wahlordnung, laut der sich der Gebührenanspruch nach dem Gebührenanspruchsgesetz bemesse. In welchem Ausmaß dieser Gebührenanspruch tatsächlich auf Gemeindeebene und Bezirksebene geltend gemacht werde, sei dem Land nicht bekannt. Dies habe über jene Wahlbehörde zu erfolgen, der der jeweilige Wahlleiter angehöre. Die Mitglieder der Landeswahlbehörde hätten zuletzt keinen Gebührenanspruch beim Landeswahlleiter geltend gemacht, auch nicht bei vergangenen Bundeswahlen.

In Vorarlberg hat noch kein Wahlbeisitzer der Landeswahlbehörde eine ihm nach dem Schöffengesetz zustehende Entschädigung für seine Tätigkeit am Wahltag beansprucht, teilte Andrea Schenkermayr von der zuständigen Abteilung im Bregenzer Landhaus auf APA-Nachfrage. Entsprechende Rückmeldungen - die Betroffenen verzichteten auf Entschädigung - gab es auch von den Bezirkshauptmannschaften.

Mittagessen oder Getränke

Auf Gemeindeebene bleibe die Entscheidung den Kommunen überlassen, Entschädigungen würden aber eher nicht ausbezahlt, hieß es seitens des Vorarlberger Gemeindeverbands. Vorstellbar sei eher, dass Wahlbeisitzern ein Mittagessen oder Getränke spendiert werden. Landes- oder Gemeindebeamte, die bei einem Urnengang als Helfer tätig seien, bekämen die Arbeitszeit als Überstunden gutgeschrieben, hieß es seitens der Institutionen.

21,30 Euro Tagesgebühr

21,30 Euro Tagesgebühr stehen Wahlbeisitzern zu, sagte der Leiter des für Wahlen zuständigen Einwohner- und Standesamtes der Stadt Salzburg, Franz Schefbaumer, zur APA. Man orientiere sich hier an der Entschädigung für Schöffen und Geschworene im Gebührenanspruchsgesetz des Bundes. Jede Gemeinde könne aber mehr bezahlen. So erhielten in der Mozartstadt die Beisitzer zuletzt 54 Euro, morgen, Mittwoch, soll im Gemeinderat allerdings eine Erhöhung auf 80 Euro beschlossen werden. Aber auch andere Kommunen wie St. Johann im Pongau oder Wals-Siezenheim zahlen mehr, und zwar laut "Salzburger Nachrichten" 40 bzw. 50 Euro pro Person und Tag.

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