Urteile im Wiener "SMS-Mord" bestätigt:
Je 15 Jahre Haft für zwei jugendliche Täter

20 Jahre für Ehefrau des Opfers wegen Anstiftung Hausfrau "bestellte" per Handy Mord am Gatten

Urteile im Wiener "SMS-Mord" bestätigt:
Je 15 Jahre Haft für zwei jugendliche Täter

Die beiden hatten den Mann am 18. August 2005 in seiner Wohnung in Wien-Meidling mit 58 Messerstichen zu Tode gebracht, nachdem ihnen die Frau eine SMS mit dem Inhalt "Bitte, vernichte die Spinne!" zukommen hatte lassen. Einer der zwei 18-Jährigen, der sich der Ehefrau freundschaftlich verbunden fühlte und in ihr eine "Seelenverwandte" sah, "wollte ihr einfach nur helfen", wie er später erklärte. Er packte daher den 39-Jährigen von hinten am Hals und rief seinem Freund zu: "Mach es, mach es einfach!"

Der um einen Monat Jüngere stach laut nunmehr rechtskräftigem Urteil mit zwei Messern auf den Mann ein. Er habe es aus Mitleid gemacht, rechtfertigte er sich, als er vor Gericht gestellt wurde. Dort erzählte er, seine Mutter sei von ihrem Mann geschlagen und betrogen worden: "Es war so, wie wenn ich die Macht gehabt hätte, dass er das nicht mehr macht, was mein Vater mit meiner Mutter gemacht hat." Ihm wäre es vorgekommen, "wie wenn das am Boden mein Vater wäre."

Im gegenständlichen Fall war die Frau von ihrem Mann aber nicht geschlagen, sondern allenfalls - so jedenfalls ihre Behauptungen - gedemütigt und beschimpft worden. Sie habe Angst gehabt, "dass er mir etwas macht, wenn er nicht zur Seite gebracht wird", versuchte sie den Richtern die Bluttat begreiflich zu machen.

Diese Verantwortung wies das OLG nun klar und deutlich zurück. "Es war eine schlechte Ehe wie 100.000 andere auch. Würden wir alle so reagieren und so besonders bestialisch morden, hätten wir Anarchie", hielt der Vorsitzende fest. Die von den Verteidigern eingebrachten Rechtsmittel wurden daher verworfen.

Für die Jugendlichen dürfte das nicht besonders überraschend gekommen sein. Sie hatten auf ihr Recht verzichtet, persönlich zur Berufungsverhandlung zu erscheinen und den Senat um eine Strafmilderung zu bitten. Einzig die Witwe ließ sich von der Justizwache in den Justizpalast bringen, wo sie vergeblich um Nachsicht bat.

(apa/red)