Urlaubsmängel adé

ÖAMTC informiert über Fluggastrechte und Ansprüche bei Mängeln am Urlaubsort.

von Ulaubsmängel reklamieren © Bild: Corbis

Der Reisefrust beginnt oft bereits mit verspäteten oder verschobenen Flügen. "Ob in einem solchen Fall eine Reklamation sinnvoll ist, muss im Einzelfall geprüft werden", erklärt ÖAMTC-Juristin Eva Unger. "Geht durch eine Flugverschiebung ein Reisetag verloren oder wird z. B. aus einem Tag- ein Nachtflug, muss man sich das als Fluggast keinesfalls gefallen lassen. Durch die EU-Fluggastrechteverordnung hat der Individual- und Pauschalreisende bei kurzfristiger Annullierung, Überbuchung oder starker Verspätung Anspruch auf Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen." Am Abfertigungsschalter kann man schriftliche Auskunft über Fluggastrechte, Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen verlangen. Generell sind die Bestimmungen sehr detailliert und kompliziert formuliert. "Wer Probleme mit der Geltendmachung seiner Ansprüche hat, sollte sich zum Beispiel an die Rechtsberatung des ÖAMTC wenden, die für Mitglieder kostenlos ist", empfiehlt Unger.

So holen Sie sich ihren Preisminderungsanspruch leichter heraus

Auch am Urlaubsort wird das Urlaubsvergnügen häufig getrübt. Die Erholung kann beispielsweise durch Baulärm gestört werden, das Hotel kann überbucht sein oder statt des versprochenen Sandstrandes wartet eine Schotterwüste. "Das sind nur einige Dinge, die schief gehen können", so die ÖAMTC-Expertin. "Stellt man einen Mangel am Urlaubsort fest, sollte man in jedem Fall sofort bei der Reiseleitung oder dem Veranstalter um Unterstützung bitten." Hat man Glück im Unglück, kann der Mangel sofort behoben werden – z. B. durch eine Umquartierung, wenn das Zimmer nicht der Beschreibung im Reisekatalog entspricht. Lässt sich das Problem nicht so einfach beheben, sollte man sich vor Ort schriftlich bestätigen lassen, dass man einen Mangel gemeldet hat. Dadurch wird eine spätere Durchsetzung von Preisminderungsansprüchen erleichtert. "Hilfreich bei der Beweisführung können auch Fotos, Videos oder Zeugen sein, die die Missstände bestätigen", so die ÖAMTC-Juristin.

Geld zurück? Die "Frankfurter Tabelle" als Orientierung

Nach der Rückkehr von einer verpatzten Urlaubsreise stellt sich die Frage, bei welchen Mängeln Anspruch auf Schadenersatz besteht und wie hoch die Preisminderung ausfällt. Eine Orientierung bietet die "Frankfurter Tabelle", die Auskunft darüber gibt, wie viel Prozent des Reisepreises für einen bestimmten Mangel zurück verlangt werden können. "Zunächst ist es wichtig, die Ansprüche nach der Rückkehr schriftlich und eingeschrieben beim Reiseveranstalter geltend zu machen", erklärt die ÖAMTC-Reiseexpertin. "In diesem Schreiben sollten die Mängel genau beschrieben, eventuelle Beweise und Bestätigungen in Kopie beigelegt und eine Preisminderung verlangt werden." Wer hier beispielsweise Fotos als Beweis beilegen kann, ist im Vorteil.

In der "Frankfurter Tabelle" findet man Anhaltspunkte, wie viel Geld man zurückverlangen kann. Beispielsweise ist bei Ungeziefer im Hotelzimmer (Ausnahme: vereinzelte Kakerlaken oder kurzzeitig auftretende Ameisen) ein Preisabschlag zwischen zehn und 50 Prozent möglich. "Bei nächtlichem Lärm kann man eine Preisminderung von zehn bis 40 Prozent fordern, bei mangelhafter Reinigung des Zimmers zehn bis 20 Prozent", so die ÖAMTC-Expertin. Auch Mängel wie u. a. Ausfall der zugesagten Klimaanlage, verschmutzte Strände oder das Fehlen der gebuchten Verpflegung werden in der "Frankfurter Tabelle" berücksichtigt.

"Bekommt man eine Preisminderung zugesprochen, hat man Anspruch auf Bargeld. Gutscheine müssen nicht akzeptiert werden", stellt Unger klar. Erkrankt man als Urlauber gar beispielsweise wegen eines verdorbenen Buffets, kann man neben einer Preisminderung auch Schadenersatz für finanzielle Nachteile oder entgangene Urlaubsfreude fordern.

ÖAMTC-Mitglieder, bei denen der Urlaub nicht gehalten hat, was im Prospekt versprochen wurde, erhalten kostenlose Rechtsberatung. Alle Infos dazu gibt es unter www.oeamtc.at/reiserecht. Hilfreiche Links und Infos rund um das Thema Reisen findet man unter www.oeamtc.at/reiseinfoservice.

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