Unwetter können Fernbleiben vom Arbeitsplatz rechtfertigen

ÖGB: Bei Dienstverhinderung muss Entgelt weiter bezahlt werden

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Man müsse aber alles Zumutbare unternehmen, um zur Arbeit zu kommen und den Arbeitgeber von der Verspätung bzw. der Verhinderung informieren. Das Gleiche gelte für den Fall, dass Kindergarten oder Schule wegen des Unwetters geschlossen bleiben, und Eltern die Kinderbetreuung übernehmen müssen. Seit 2014 gibt es die gesetzlich geregelte Entgeltfortzahlung in Katastrophenfällen nicht nur für Angestellte, sondern auch für Arbeiter.

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