Unabhängigkeit des ORF: Concordia ruft VfGH an

von Unabhängigkeit des ORF: Concordia ruft VfGH an © Bild: APA/EVA MANHART

Bundesverwaltungsgericht wies Beschwerde zu Bestellungen für ORF-Gremien ab

Die vom Presseclub Concordia bereits 2022 bei der Medienbehörde KommAustria eingebrachte Popularbeschwerde rund um die Unabhängigkeit des ORF und den Einfluss der Politik auf Bestellung von Publikums- und Stiftungsrat beschäftigt nun den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Laut einer Aussendung wurde die 36 Seiten dicke Beschwerde bei dem Höchstgericht eingebracht, nachdem sich KommAustria für unzuständig erklärt und das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde abgewiesen hatte.

Die Popularbeschwerde zielt auf die Zusammensetzung der ORF-Gremien Stiftungsrat und Publikumsrat, die mehrheitlich von den Regierungsparteien bestimmt werden, ab. Diese biete eine "strukturelle Einfallspforte für politischen Einfluss". Der Presseclub Concordia sieht rechtswidrige Bestellungen bei zwölf von insgesamt 17 von Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) im Jahr 2022 bestellten Publikumsratsmitgliedern gegeben - etwa, weil ihre Bestellung nicht auf Basis von gesetzlich vorgesehenen Dreiervorschlägen erfolgte oder auch auf Basis von Vorschlägen von Einrichtungen, die für ihren Bereich nicht repräsentativ seien.

In weiterer Folge haben diese Publikumsratsmitglieder über sechs Personen für den Stiftungsrat mitgestimmt. Diese nahmen wiederum an der Wahl des Stiftungsratsvorsitzenden teil. Beide Vorgänge seien damit mit "dem Makel der Rechtswidrigkeit behaftet", heißt es in der Beschwerde.

Die KommAustria wacht zwar über die Einhaltung des ORF-Gesetzes, sieht sich aber laut der Aussendung nicht für die Frage zuständig, ob sich die Medienministerin bei der Bestellung von Publikumsräten an die Gesetzesvorgaben gehalten hat. Denn die KommAustria dürfe nicht das Handeln von Ministerinnen und Ministern als oberste Organe der Verwaltung überprüfen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Unzuständigkeit der KommAustria und wies die Beschwerde im März 2024 in allen Punkten ab.

"Wenn Bestimmungen, die zentral für die Gewährleistung der Unabhängigkeit des ORF sind, nicht überprüfbar sind, dann sind die Bestimmungen, die diese Überprüfbarkeit verhindern, mit dem BVG-Rundfunk nicht vereinbar", meinte nun der Presseclub Concordia und rief den VfGH zur Klärung an.

Der VfGH hat sich schon einmal in jüngster Zeit mit den ORF-Gremien Stiftungs- und Publikumsrat befasst und im Vorjahr festgestellt, dass die Zusammensetzung teilweise verfassungswidrig ist. Die Bundesregierung hat ein Übergewicht gegenüber anderen bestellenden Einrichtungen, was gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Unabhängigkeit und Pluralität verstößt. Die Regierung hat bis März 2025 Zeit, eine Gremienreform durchzuführen.