So sparen Sie bei der Übersiedlung

Welche Ausgaben beim Umzug anfallen und wie Sie Kosten sparen können

Pärchen beim Umzug © Bild: iStockphoto.com

Die Ausgaben für einen Umzug variieren abhängig von der Menge der Umzugsgüter und der Entfernung zwischen den Wohnorten. Darüber hinaus spielt es eine Rolle, ob Sie auf eigene Faust übersiedeln oder ein Umzugsunternehmen beauftragen. Das Umziehen in Eigenregie ist in der Regel günstiger. Jedoch tragen Sie selbst das Risiko, dass alle Einrichtungsgegenstände unversehrt ankommen. Wer eine Umzugsfirma beauftragt, wälzt dieses Risiko auf das Unternehmen ab.

Überblick über die Kosten des Umzugs

Ganz gleich, ob Sie Ihre Übersiedelung mit Profis oder mit freiwilligen Helfern planen - auch diese Kosten sollten Sie ein Auge behalten:

  • Doppelte Miete: Zu doppelten Mietzahlungen kommt es, wenn die Kündigungsfrist für die alte Wohnung nicht bis zum Übersiedlungstermin abgelaufen ist und Sie bereits für die neue Wohnung Miete zahlen müssen.
  • Mietkaution für die neue Wohnung: Die Höhe der Kaution ist nicht gesetzlich festgelegt. In der Regel beträgt sie jedoch drei Bruttomonatsmieten.
  • Ev. Maklerkosten: Diese unterscheiden sich, je nachdem ob und wie lange eine Immobilie gemietet wird oder ob eine Immobilie gekauft wird. Bei der Vermittlung von unbefristeten Mietverträgen beträgt das Maklerhonorar maximal zwei Nettomonatsmieten plus Betriebskosten. Darauf wird die Umsatzsteuer aufgeschlagen. Handelt es sich um einen Immobilienkauf, ist die Kaufsumme entscheidend für die Höhe der Maklerkosten.
  • Renovierungskosten: Mieter müssen beim Auszug aus ihrer Wohnung Schäden beseitigen, die über eine gewöhnliche Abnutzung hinausgehen. Dazu zählen beispielsweise Wasserflecken auf dem Boden, fehlende Fußbodenteile oder Schäden an Heizkörpern, die nicht wegen des Alters der Thermen entstanden sind.
  • Um- und Anmeldekosten für Telefon, Internetzugang, Personalausweis und Pkw.
  • Umzugskartons
  • Gegebenenfalls Miete für einen Umzugswagen
  • Spritgeld
  • Umzugsfirma
  • Verköstigung der Umzugshelfer
  • Gegebenenfalls Kosten für neue Möbel
  • Weitere Kosten, beispielsweise für einen Nachsendeauftrag und Parkgebühren.

Falls Sie Ihren Wohnortwechsel nicht auf einen Schlag, sondern in Raten bezahlen möchten, bietet es sich an, einen Kredit aufzunehmen. Holen Sie zunächst mehrere Angebote ein, bevor Sie sich für eines entscheiden. Einen guten Kreditvergleich gibt es beispielsweise hier. Der Rechner stellt mehrere Ratenkredite einander gegenüber, damit Verbraucher den besten und günstigsten Kredit auswählen können.

Beim Umziehen unnötige Kosten vermeiden

Durch eine geschickte Planung lassen sich beim Umziehen unnötige Ausgaben vermeiden. Bereits der Umzugstermin macht sich im Geldbeutel bemerkbar: Da Mietverträge in der Regel Anfang oder Mitte des Monats beginnen, wechseln die meisten Menschen in den Tagen vor und nach diesen Terminen ihren Wohnort. Aus diesem Grund heben Umzugsfirmen und Fahrzeugspeditionen in diesen Zeiträumen ihre Preise an. Es lohnt sich, mit etwas Abstand zu Monatsanfang und Monatsmitte umzuziehen. Zudem ist es empfehlenswert, sich mehrere Angebote für Umzugsfahrzeuge beziehungsweise Umzugsunternehmen einzuholen, denn die Kosten variieren zum Teil erheblich.

Neben dem Übersiedlungstermin hängen die Umzugskosten auch vom Umfang des Transportgutes ab. Über die Jahre hinweg sammeln sich zahlreiche Besitztümer an, die man zwar nicht nutzt, aber auch nicht wegwirft. Ein Umzug ist die perfekte Gelegenheit, sich von diesen Dingen zu trennen. Die Folge: Sie benötigen weniger Umzugskartons und Ihr Hab und Gut passt nach dem Ausmisten meist in ein kleineres Umzugsfahrzeug. So sparen Sie an den Kartons und an der Fahrzeugmiete.

So holen Sie sich Geld zurück

Darüber hinaus können Sie die Übersiedlungskosten bei der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten veranschlagen und so Geld vom Bundesministerium für Finanzen zurückbekommen. Das geht jedoch nur bei beruflich veranlassten Umzügen, beispielsweise wenn Sie zum ersten Mal ein Dienstverhältnis eingehen, den Arbeitgeber wechseln, der Dienstgeber Sie dauerhaft versetzt oder wenn Sie einen unzumutbar langen Arbeitsweg haben.

Sie können Ihre Übersiedlungskosten auch dann steuerlich geltend machen, wenn Sie die tägliche Hin- und Rückfahrtzeit zwischen Ihrer Wohnung und dem Arbeitsplatz durch das Umziehen um mindestens eine Stunde verkürzen. Steuerlich absetzbar sind die Fahrtkosten, welche Sie für die Wohnungssuche und die Übersiedlung ausgeben, Handwerkerkosten, Pack- und Transportkosten, Maklerkosten für die Mietwohnung am Dienstort sowie Mietkosten für die alte Wohnung zwischen dem Auszugszeitpunkt und dem Ende der Kündigungsfrist.

Kommentare

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