Umzug, Makler und Vertragsgebühr: Neue Wohnung bringt zahlreiche Kosten mit sich

Vertragsgebühr von Mietzins & Vertragsdauer abhängig AK fordert ersatzlose Abschaffung der Vertragsgebühr

Umzug, Makler und Vertragsgebühr: Neue Wohnung bringt zahlreiche Kosten mit sich

Bei unbefristeten und mindestens auf drei Jahre befristeten Mietverträgen beträgt die Bemessungsgrundlage für die Gebühr auf Mietverträge das Dreifache des Jahresbruttomietzinses (Mietzins inklusive Betriebskosten und Mehrwertsteuer). Die Gebühr selbst beträgt dann ein Prozent der Bemessungsgrundlage.

Wird der Mietvertrag für weniger als drei Jahre abgeschlossen, beträgt die Gebühr ein Prozent der in der gesamten Vertragsdauer zu bezahlenden Miete. Der konkrete Betrag der zu bezahlen ist, hängt deshalb vor allem von der Höhe der vertraglich vereinbarten Miete ab.

AK fordert Abschaffung
"Dabei ist es dem Finanzamt egal, ob diese Miete den gesetzlichen Bestimmungen entspricht oder nicht. Eine Überprüfung der Gesetzmäßigkeit der Miete erfolgt durch das Finanzamt nicht", so Köppl. "Bei einem einem unbefristeten Mietvertrag mit einer Miete in der Höhe von 800 Euro beispielsweise, kassiert das Finanzminsterium eine Gebühr von immerhin 288 Euro", rechnet der AK Experte vor.

Daher verlangt die AK vom Finanzminister: die ersatzlose Abschaffung der Gebühr auf Mietverträge. "Es gibt dafür auch überhaupt keine Gegenleistung, zum Beispiel, dass das Finanzamt den Mietvertrag prüft", so Köppl.

Mehr Informationen rund um Mietverträge finden Sie auf den Internetseiten der Arbeiterkammer .

(red)